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Ostergewinnspiel

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 20. März 2015.

  1. KLX

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    AW: Ostergewinnspiel

    Wenigstens schon mal was gewonnen?

    Heute ist auch wieder was angesagt wo "Die Teilnahme am Gewinnspiel ist abhängig von der Einwilligung in Marketing-, Analyse- und Marktforschungszwecke."

    Zu gewinnwn gibt es:

    [​IMG]
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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  3. Alex452

    Alex452 Junior Member

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    Kann mir jemand sagen was die "2TB-Falle" ist? Mache nämlich immer bei dem Gewinnspiel mit ;)
     
  4. Wurzel-Sepp

    Wurzel-Sepp Gold Member

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    AW: Ostergewinnspiel

    Wenn du ein laufendes Abo mit Rabatten hast und die 2TB Platte "gewinnst" startet dein Abo neu, die Rabatte bleiben aber nur bis zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt erhalten, das heißt im Klartext, du zahlst dann am Ende teils für mehrere Monate Vollpreis.
     
  5. KLX

    KLX Lexikon

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    AW: Ostergewinnspiel

    [​IMG]

     
  6. sandy30j

    sandy30j Junior Member

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  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Ostergewinnspiel

    Kann nicht folgen. Es mag noch an höchstrichterlicher Entscheidung mangeln, aber die bisherige Rechtsprechung und die VZ sehen diese Kupplung von Gewinn und Werbezustimmung als wettbewerbswidrig.
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Ostergewinnspiel

    Ja, rate ich auch......besonders Dir. Zitat:
     
  9. sandy30j

    sandy30j Junior Member

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    AW: Ostergewinnspiel

    Wo wir beim raten sind:

    Die Verbraucherzentrale NRW hat auf Facebook das Gewinnspiel als unproblematisch gesehen, da hat ein User bei denen nachgefragt.


    Zitat: das ist aus unserer Sicht zulässig. Zur Teilnahme wird niemand gezwungen. Die Einwilligung in die Nutzung persönlicher Daten zu Werbe- und Analysezwecken kann nachträglich widerrufen werden.


    Und der BGH war auch bereits relativ deutlich, und das ist das was ich mit alles lesen meine:


    Zitat: dass eine Einwilligung in Werbung unter Verwendung von elektronischer Post (Email und SMS) eine gesonderte, nur auf die Einwilligung in eine solche Werbung bezogene Zustimmungserklärung des Betroffenen erfordert. Hier spricht man auch von einem sogenannten Opt-In. Wichtig ist somit, dass die Einwilligung wirklich sich nur auf diesen Punkt bezieht. Die Einwilligung wird unwirksam, wenn sie andere Erklärungen oder Hinweise enthält.

    Und das liegt hier vor. Du musst ein Feld anklicken, wo es nur um die Werbung geht, damit sind die Vorgaben u.a. durch den BGH durch Sky erfüllt. Denn, um es zu verdeutlichen, du musst aktiv einen Haken setzen, in ein Feld welches sich nur und deutlich auf die Werbeerklärung bezieht.
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Ostergewinnspiel

    Alles korrekt was Du schreibst. (facebook lassen wir mal beiseite, darüber haben wir bisher nicht gesprochen) Ich habe nur richtiggestellt, das du den Text im link nicht zuende gelesen hast.......immer noch nicht.

    Entweder willst Du das nicht lesen, aber ich kopiere das nochmal für Dich:

    Und das ist das Fazit inclusiv aller Punkte, die Du genannt hast. Es geht um das evtl. "Kopplungsverbot", nicht um Formvorschriften wie Opt-In usw.. Das Sky dieses Vorschriften erfüllt, hat niemand bezweifelt.

    Ist jetzt meine letzte Erklärung zu dem link.