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ORF will auch über DVB-T2 unverschlüsselt senden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. März 2015.

  1. hellraver

    hellraver Neuling

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    Du meinst, es wäre eine juristische Frage und Formulierung des Paragraphen dass man sich zwangsregistrieren muss, um ein Zusatzgerät zu bekommen, damit weiterhin der Empfang gewährleistet ist, wenn ORF 1 SD und ORF 2 SD verschlüsselt oder gar abgeschaltet werden sollte? Da gibt es keine Auslegung. Niemand kann einen zwingen sich irgendwo registrieren zu müssen um ein Programm von einem Anbieter empfangen zu können. Stell dir vor, SKY würde das machen? In diesem Falle ist das keine juristische Frage. Wenn man gezwungen wird sich registrieren zu müssen um die öffentlich rechtlichen Sender weiterhin empfangen zu können, würde gegen geltendes Menschenrecht verstoßen werden.
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ich meine ob eine verschlüsselte Übertragung u. eine notwendige Anmeldung der Formulierung der geltenden Rundfunkgesetze widersprechen würde.
    Dazu muss nichts über Verschlüsselung o. Anmeldung in den Gesetzestexten stehen.
    Juristisch wäre erlaubt was nicht per Gesetz verboten wurde.
    Eine mögliche Option die Verschlüsselung zu stoppen wäre allerdings Druck von Seiten der Bevölkerung. Wie wäre es z.B. mit einem Bürgerbegehren?

    In Deutschland wurde die – weiterhin heftig umstrittene – Haushaltsabgabe beschlossen. Nach dieser müssen alle Haushalte die Rundfunkabgabe zahlen, sofern die Bewohner über genügend Einkommen verfügen u. körperlich nicht vollbehindert sind.
    Ob sich überhaupt irgendwelche Rundfunkempfangsgeräte in der Wohnung befinden spielt jedoch keine Rolle mehr.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. August 2016
  3. hellraver

    hellraver Neuling

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    Es gibt kein Rundfunkgesetz, dass einen Menschen zwingen kann, sich registrieren zu müssen um ein Programm weiterhin empfangen zu können. Wenn die technische Empfangbarkeit ausschliesslich nur mehr über eine Anmeldung gewährleistet ist, dann obliegt die Entscheidung bei jeden Menschen selber ob er sich anmelden möchte. Menschenrecht sprich Entscheidungsrecht geht vor Rundfunkgesetz. Außer wir leben mittlerweile vollständig in einer Diktatur?
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Deshalb halte ich eine Vollverschlüsselung aller Rundfunkinhalte der ÖR ja auch für komplett abwegig.
     
  5. hellraver

    hellraver Neuling

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    Wenn es soweit kommt, dass ein Rundfunkgesetz besagen kann und "darf", dass jeder Österreicher sich anmelden "muß", damit die "technische" Vorausetzung für die Empfangbarkeit erfüllt und gewährleistet ist, dann haben wir es weit geschafft ^^ Dann sollte vor morgen früh eine Revolution stattfinden.
     
  6. Mark100

    Mark100 Platin Member

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    den Gedanken an frei empfangbare ORF Programme, wird man mittelfristig aufgeben können. Diese ganze Problematik resultiert noch aus den 90er Jahren und des starkten ORF, der damals regelmäßig den dt. Privat-TV Sendern im deutschen Grenzraum das Fürchten gelehrt hat. Damals wurde - wegen fehlender anderer Möglichkeiten - vom ORF GI Zeiler im Grenzraum die Sendeleistung massiv reduziert. Zeiler war anschließend bei RTL :)
    Durch die Codierung ist das natürlich alles viel einfacher - denn auch bei einer Reduktion der Sendeleistung macht das Signal nicht an der Grenze halt.

    Auch die Anmeldung bei der GIS ist nichts anderes als eine Registrierung. Es wird aber wie immer eine Frage de Zumutbarkeit sein bezüglich Registrierung des Endgerätes/Modules. Aber wie auch immer ;-)

    Wenn Du heute eine GIS Anmeldung hast & meldest nach der Abschaltung von DVB-T ohne Wohnsitzwechsel ab, dann kannst Du davon ausgehen, dass die GIS recht rasch bei Dir nachfragt. Damit hast Du dann die Möglichkeit das ganze auch rechtlich durch die Gerichte klären zu lassen - wobei auf die Kostendeckung einer etwaig vorhandenen Rechtschutzversicherung solltest Du Dich dann nicht verlassen, wenn es sich umgangssprachlich um einen Musterprozess (diesen gibt es in Österreich per Definition so nicht) handelt ;)

    Vermutlich kommt jedoch davor auch in Österreich die Haushaltsgebührl. Jetzt wo GD Wrabetz erneut im Amt ist, kann er sich dieses Themas widmen.
     
  7. hellraver

    hellraver Neuling

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    Ich auch! Alles andere würde nur das wahre Gesicht unserer "Demokratischen Grundrechte" offenbaren.
     
  8. hellraver

    hellraver Neuling

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    Das einzige was derzeit tatsächlich und ohne Registrierung und Zusatzgerät frei empfangbar ist ist ORF 1 SD und ORF 2 SD. Deshalb werden auch die beiden SD Sender auch über DVB-T2 weiterhin frei empfangbar bleiben, bis vielleicht tatsächlich irgendwann eine Haushaltsgebühr eingeführt wird. Erst dann werden die beiden SD Sender vermutlich komplett abgeschaltet. Man darf gespannt sein, was die Herrschaften sich einfallen lassen werden um uns weiterhin zwangsbeglücken zu können.
     
  9. andimik

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    Es gibt auch das ORF Gesetz, wo das geregelt ist. Zwar steht dort noch kein Wort von T2, aber die beiden Hauptprogramme genießen besonderen Schutz vor dem Verschlüsselungswahn.
     
  10. Terranus

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    Letztlich wird das eine politische Entscheidung in Österreich werden, ob man den ORF terrestrisch weiterhin FTA senden lassen will oder nicht. Aber die heiße Entscheidungsphase wird bald kommen.
    Aber ich erinnere mich, in den Niederlanden war das ebenfalls lange nicht bekannt, da wurde erst kurz vor der Umstellung auf DVB-T und der analogen Abschaltung entschieden, dass trotz des Übertragung über den kommerziellen Plattformanbieter die öffentlichen NPO Programme FTA bleiben müssen - das entschied das niederl. Parlament erst kurz zuvor.

    Bis heute gibt es daher kein Land, wo die öffent.rechtl. Sender verschlüsselt werden. Bereits die verschlüsselte HD Ausstrahlung des ORF ist ein Sonderfall.
    Selbst in Skandinavien, wo kommerziell nahezu alles verschlüsselt ist (außer TV4 Schweden) senden die ÖR FTA - und das auch in HD via DVB-T