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ORF: Keine Beschwerden von Schwarzhörern

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Juli 2010.

  1. tv--satt

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    AW: ORF: Keine Beschwerden von Schwarzhörern

    die beschwerde und die abschmetterung berief sich auf das rundfunkgesetz
     
  2. Takko

    Takko Junior Member

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    AW: ORF: Keine Beschwerden von Schwarzhörern

    Wenn ein Nichtgebührenzahler automatisch als Schwarzseher angeprangert wird, der keine Rechte hat, dann ist die Diktatur der Medien/Politiker nicht mehr weit weg.

    Als Nicht Gebührenzahlender Zuschauer der bei seinem Nachbarn oder in einer Kneipe oder Elektro DiskounterTV glotzt oder Radio hört, hat man keine Rechte mehr seine Meinung zu sagen, oder zu Klagen gegen sowas.

    Ich schlage vor das Politiker und Manager die keine Ahnung von Ihrer Arbeit haben ebenfalls als Rechtlos an den Pranger gestellt werden.:wüt: Zudem sollten diese einen nachweis darlegen das sie selbst für Ihre ÖR Empfangsgeräte die erforderlichen Gebühren zahlen.

    Zudem müsste es Verboten sein in den Einkaufsläden/Zentren jegliche Monitore, TV Geräte und Musikdudelgeräte sowie Radios und Computer zur Unterhaltung der nicht ÖR Kunden im laufenden Betriebszustand anzubieten.
    Dieses würde ja ansonsten den Zustand der Nötigung der Nicht Zahlenden Kunden bedeuten.
     
  3. drstan

    drstan Gold Member

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    AW: ORF: Keine Beschwerden von Schwarzhörern

    so viel dummes geschwätz auf einem haufen gab es lange nicht mehr

    wenn der ORF tatsächlich "diskriminieren" würde, wäre dies in den meistren fällen strafrechtlicht relevant (stichwort: verhetzung, herabwürdigung religiöser lehren, etc)

    und selbstverständlich kann JEDER, auch jeder nicht-gebührenzahler, dies zur anzeige bringen. niemand wird dieser möglichkeit beraubt
     
  4. drstan

    drstan Gold Member

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    AW: ORF: Keine Beschwerden von Schwarzhörern

    sicher nicht, weil es gibt in Ö kein "rundfunkgesetz" mehr

    es gibt seit fast 10 jahren ein gesetz, das "ORF-Gesetz" heißt
     
  5. drstan

    drstan Gold Member

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    AW: ORF: Keine Beschwerden von Schwarzhörern

    der orf ist keine rundfunkanstalt, sonder eine stiftung

    und natürlich gibt es auch abseits der gericht behörden, die "recht sprechen", natürlich auch verfassungsrechtlich gedeckt
     
  6. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: ORF: Keine Beschwerden von Schwarzhörern

    und was ist mit Ausländern, die müssen sich ja auch beschweren dürfen ???
     
  7. drstan

    drstan Gold Member

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    AW: ORF: Keine Beschwerden von Schwarzhörern

    Gemäß § 36 ORF-Gesetz entscheidet der Bundeskommunikationssenat über die Verletzung von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.

    Das Gesetz regelt auch, wer Beschwerde berichtigt ist:

    • ein die Rundfunkgebühr entrichtender oder von dieser befreiter Rundfunkteilnehmer im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes, sofern die Beschwerde von mindestens 120 solchen Personen oder Personen, die mit einem die Rundfunkgebühr entrichtenden oder mit einem von dieser Gebühr befreiten Rundfunkteilnehmer im gemeinsamen Haushalt wohnen, unterstützt wird.
    Zusätzlich gibt es jedoch auch für Nicht-Gebührenzahler ein Beschwerderecht:
    • eine Person, die durch eine Rechtsverletzung unmittelbar geschädigt zu sein behauptet
    • eine Person, die begründet behauptet, durch eine Verletzung der Vorschriften der §§ 10 Abs. 1, 2 und Abs. 11 bis 13, 13 Abs. 3, Abs. 4 erster Satz, Abs. 7 vorletzter und letzter Satz, § 14 Abs. 1, 2, Abs. 3, Abs. 7 und 8, §§ 16 und 17 Abs. 1 bis 4 in Fernsehprogrammen in ihren spezifisch in ihrer Person liegenden Interessen betroffen zu sein, sofern der behaupteten Verletzung im Hinblick auf die Zielsetzungen der angeblich verletzten Bestimmung erhebliche Bedeutung zukommt - wie etwa durch eine schwer wiegende Beeinträchtigung der sittlichen Entwicklung Jugendlicher oder durch einen massiven Verstoß gegen den Schutz der Menschenwürde - und die in dieser Beschwerde relevierten Beschwerdepunkte nicht schon Gegenstand einer nach lit. a und b oder dieser Litera eingebrachten Beschwerde sind
    Was das ORF-Gesetz offenbar nicht einräumt: eine Beschwördemöglichkeit für jeden daher gelaufenen Querulanten, der offenbar nicht selbst geschädigt wurde
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juli 2010
  8. drstan

    drstan Gold Member

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    AW: ORF: Keine Beschwerden von Schwarzhörern

    wieso "muss" sich ein ausländer beschweren dürfen??? bzw kann er dies sowieso nach der zitierten bestimmung, wenn die voraussetzungen erfüllt sind

    wenn der ORF gegen ausländer hetzt, ist weiters sowieso der straftatbestand der verhetzung erfüllt. da muss der staatsanwalt sogar selbst tätig werden, wenn er kenntnis davon erlangt. und natürlich kann das jedermann an zeigen
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juli 2010
  9. arte-neu

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    AW: ORF: Keine Beschwerden von Schwarzhörern

    Es geht hier nicht um eine Straftat oder juristische Klage.

    So wie jeder Mensch das Recht hat zu klagen, muss auch jeder Mensch das Recht haben, beim ORF direkt eine Beschwerde einzureichen unabhängig davon, ob er Rundfunkgebühren entrichtet.
    Das ist eine Selbstverständlichkeit. Darüber dürfte man in einer zivilen Gesellschaft gar nicht diskutieren.
     
  10. drstan

    drstan Gold Member

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    AW: ORF: Keine Beschwerden von Schwarzhörern

    steht doch im zitierten gesetz

    die beschwerdemöglichkeit gibt es ja, nur müssen die voraussetzungen erfüllt sein

    und schon wieder weiß wer nicht, worum es geht

    "beim ORF" kann sich sowieso jeder beschweren. einfach die kundenservice-hotline anrufen, da kontrolliert niemand die teilnehmernummer

    es gibt um eine beschwerde beim bundeskommunikationssenat über den ORF und das geht nur im rahmen des ORF-Gesetzes

    wieso gibt es vorgaben für die beschwerde? - um die behörde VOR DAHER GELAUFENEN SPINNERN zu schützen...