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ORF 1 und 2 und ATV+

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von SSJ-Trunks, 7. April 2004.

  1. heute

    heute Senior Member

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    Gut, du bekommst unser RTL, Sat.1, Kabel1, RTL II etc. und wir ORF 1, 2 und ATV+.
    Wir Deutschen würden sehrwahrscheinlich sonstwas machen, um ORF zu bekommen und ihr Österreicher macht euch aus dem Sender gar nichts.
     
  2. andimik

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  3. andimik

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    FALSCH!!!

    Die ORF-Karte bleibt im Besitz des ORF. Bei Weitergabe dieses fremden Eigentums verstößt man gegen das Strafgesetzbuch.

    Der einzige LEGALE Weg im Ausland den ORF zu sehen ist der terrestrische Overspill bzw. die Kabeleinspeisung oder die Nutzung von österreichbezogenen Sendungen des ORF auf 3sat und BR@.

    Langsam werden mir diese Themen zum Knacken und illegalem ORF-Schauen langsam zu bunt. Kann denn ein Mod nicht das Thema schließen?
     
  4. octavius

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    Zodac schrieb:
    Genau so ist es. Derzeit gibt es ein "freies" M6 auf 7 Grad Ost. Die analogen Ausstrahlungen von TF1 habe ich zuletzt waehrend der Fussballweltmeisterschaft genutzt.

    Andimik schrieb:
    Dann solltest Du vielleicht das Strafgesetzbuch mal lesen winken

    Ich wohne nicht im terrestrischen Versorgungsgebiet vom ORF, und mich interessiert der ORF auch nicht sonderlich. Ich gucke lieber tuerkisches Fernsehen oder libanesisches winken

    Verschiedene Forums-Kollegen haben allerdings darauf hingewisen, dass der Empfang des ORF in Deutschland technisch moeglich ist. Nach meinem Rechtsverstaendnis verstoesst diese weit verbreitete Variante gegen EU-Recht.

    Wenn ich mir allerdings von einem Bekannten, den ich, wie das Hauptwort "Bekannter" aussagt, recht gut kenne, eine Karte ausleihe, die in Wirklichkeit einem Dritten gehoert, stellt das keinen Verstoss gegen das Strafgesetzbuch dar.

    Beispiel: Ich leihe dem Bernd ein Buch. Der leiht das der Claudia. Glaubst Du im Ernst, die Claudia verstoesst jetzt gegen das Strafgesetzbuch?

    Wenn ich mein Buch wiederhaben will, wende ich mich an den Bernd. Der ist mein Schuldner nach BGB, weil der mir das Buch nicht zurueckgegeben hat. Entweder er gibt mir das Buch zurueck, oder er leistet mir Schadensersatz.

    Wenn Du das nachlesen willst: Buergerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland.
     
  5. andimik

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    §133

    Tritt auf, wenn der GIS-Zahler die Karte veräußert.
     
  6. octavius

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    Hallo Andimik, liebe Satelliten-Gemeinde!

    Klickt mal hier: www.jura-trainer.de/lernprogramm/index.html?A07_133.html

    Es geht hier erkennbar um was anderes.

    Verwahrungsbruch ist, wenn ein Rechtsanwalt aus einer Gerichtsakte Seiten entnimmt, zum Beispiel, um seinen Mandanten zu entlasten.

    Reference: www.mobbing-net.de/forum/messages/2722.html

    Da liegt die Sache in unserer Satelliten-Welt doch deutlich anders winken

    Wobei ich schon denke, dass es nützlich ist, wenn sich Bernd und Claudia gut kennen (um auf mein Beispiel mit den ausgeliehenen Büchern zurückzukommen).

    Von daher bin ich nicht dafür, dass Bernd das Buch an Claudia verkaufen soll. Er soll es ihr nur leihweise zur Verfügung stellen.

    Wichtig ist, dass es sich hier nicht um eine dienstliche, sondern um eine private Verwendung handelt. Wenn ich die Karte verleihe, wird sie dadurch weder zerstört noch beschädigt noch unbrauchbar gemacht. Und wenn der ORF aus irgend welchen Gründen die Karte zurück haben will, ist das problemlos möglich.

    Dein Argument greift für den hier geschilderten Sachverhalt nicht. Das siehst Du auch daran, in welchem Kontext der von Dir zitierte Paragraph im Siebten Abschnitt steht winken
     
  7. quarks

    quarks Gold Member

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    Es geht ja weniger ums verleihen, sondern ums ausführen der Karte aus Österreich. Das ist nämlich nicht erlaubt.
    Das Beispiel mit dem Buch ist auch nicht gerade geschickt. Wenn ein Östrreicher seine Karte verleiht, kann er ORF immernoch terrestrisch, bzw. über Sat schauen falls er nochmal eine Karte für den zweit TV hat. Dann würden zwei Haushalte ORF schauen, aber nur einer bezahlen. Das Buch ist ja physisch nur einmal Vorhanden. Beim Buch wäre zwar noch die Weitergabe einer Privat-Kopien erlaubt (solang kein Kopierschutz drauf ist winken ), die weitergabe einer Erst/Zweitkarte aber nicht, da man ja gar nicht im Besitz der Karte ist.
    Ob dies jetzt alles aber eine Straftat ist, da kenn ich mich nicht aus. Welches Gericht ist den überhaupt zuständig, D oder Ö? Wie sieht dann die Strafe aus? Kann RTL/Pro7 einen in Deutschland wohnenden ORF Zuschauer verklagen und als Strafe verlangen 10h 'Der Bulle von Töltz' zuschauen und 10x die Votingnummer von den Suppenstars zuwählen breites_ .
     
  8. Tom66

    Tom66 Senior Member

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    Hallo,

    @quarks

    in Österreich heissen die Suppenstars Starmania und der Anruf dazu kostete nur 7 Cent. Und wenn man einen billigen Anbieter im Telefonsektor gefunden hatte dann sogar nur 1 Cent von Deutschland nach Österreich. Also nix mit 49 Cent oder sowas in der Richtung.
    Außerdem wurde ab und an sogar die Rufnummer mit Landesvorwahl für die Zuschauer aus dem Ausland angegeben. Komisch nur für wen denn dann, wenn nicht im Ausland empfangbar.

    Nur mal so nebenbei...

    Gruss Thomas
     
  9. andimik

    andimik Board Ikone

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    Sag mal, was willst du mit deutschem Recht????

    Hier greift einzig und allein das österreichische Recht, denn nur demjenigen, dem der ORF die Karte gegeben hat, und die dann veräußert, hat ein Problem.

    Das mit dem Buch ist zwar nett, aber du und Bernd kennt euch, Bernd und Claudia auch. Außerdem habe ich nie gesagt, dass der "Claudia", also dem dritten irgendwelche Straftaten vorgeworfen werden.
     
  10. quarks

    quarks Gold Member

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    Das ist mir ja schon klar. Es ging mir darum das jemand in Deutschland der ORF illegal schaut ja dann nicht RTL schaut. Dadurch hat RTL einen Zuschauer weniger, der Werbung schaut und die 0137xx Nummern anruft. Wenn nun RTL denjenigen erwischt könnte RTL ja verlangen das alles als Strafe nachzuholen. Also Werbung schauen und die 49Cent Nummern anrufen.
    Das gleiche ist ja auch mit der MI und den Tauschbörsen, wo die MI jedes runtergeladene Lied gleich als Verlust beklagt und am liebsten für jedes Lied 150.000€ Strafe will.

    Nur mal so nebenbei...
    Es gibt durchaus Deutsche im Grenzgebiet die ORF legal empfangen breites_ breites_ .
    Vieleicht ist das mit der Nummereinblendung auch ein Trick um die Schwarzseher zufinden. In den USA gab es mal sowas mit einem Gewinnspiel das nur Schwarzseher gesehen haben, also immer schön aufpassen winken