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Optimaler Tag Abo starten?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von shaky1970, 2. Januar 2011.

  1. shaky1970

    shaky1970 Senior Member

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    AW: Optimaler Tag Abo starten?

    Danke für eure Kommentare.

    Noch ein Frage:

    Hab den GS ja über Internet bestellt (also aus dem Handel) demnach hätte ich ja nur 7 Tage Frist.

    Ich will mich eigentlich darauf berufen, dass die SC NICHT freigeschaltet bzw. besser NICHT aktiviert war.
    Wenn aber tatsächlich Freischaltung gilt und mit Freischaltung heisst, dass die abonnierten Sender zur Verfügung stehen, hätte ich keine Anspruchsgrundlage, oder doch? So argumentiert sky ja gerade.

    Vor allem hat mir der MA im Callcenter eine falsche Info gegeben, dass ich ja 4 Wochen Zeit hätte.... und dafür haben sie sich nur entschuldigt, das wars.
    Und nu?
     
  2. specgarfield

    specgarfield Platin Member

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    AW: Optimaler Tag Abo starten?

    @shaky
    Du wärmst jetzt aber immer wieder das bereits dargelegte auf. Scheinbar bekommt Sky viele Leute wirklich durch die schwammigen Auslegungen, ungenauen Angaben und unterschiedlichsten Aussagen.

    Du hast deinen Gutschein via Hotline eingelöst. Das hat nichts mit dem Fachhandel zu tun.

    Auch das Thema Freischaltung und Aktivierung hat hier nicht viel zu sagen.

    a) Du hast den Gutschein im guten Glauben, dass du dein Abonement nach deinen "Weihnachtsferien" beginnen kannst, nach Auskunft des MA bereits Anfang/Mitte Dezember eingelöst.

    Da gibt es nur eine Entschuldigung aber keine Korrektur der Laufzeit? Das wäre schon der erste Ansazpunkt, auch wenn du das nicht beweisen kannst.

    b) Der 1. Mitarbeiter der dir sagte, dass du 4 Wochen Zeit hast, hat in dem Sinne Recht, weil er sich auf den Vertrag und die AGB beruft.

    Mitarbeiter 2 der sagte, dass dies so nicht stimmt, argumentiert nur nach gängiger Sky-Praxis.

    Dein Vertrag den du zitierst sagt dir zu, dass dein Abonement dann beginnst wenn du die Smartcard aktivierst. In den AGB werden dir dafür 4 Wochen eingeräumt.

    Damit ist wirklich alles gesagt. Wenn ich aber so sehe wie unsicher du bist, wirst du vermutlich bei der nächsten Sky-Finte wieder einknicken :D Sorryx das so sagen zu müssen.
     
  3. fcsh

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    AW: Optimaler Tag Abo starten?

    Es sind doch bis zu 4 Wochen = auch nach 1 Tag wäre die automatische Aktivierung, bzw. Freischaltung zulässig, und so argumentiert sky. Gängige Praxis bei sky ist zwar irrelevant, aber wenn sich sky an die AGB und an die einzelnen Vertragsbedingungen hält ist der Fehler des Mitarbeiters am Telefon vertragsrechtlich unerheblich, denn dafür gibt es ein Widerrufsrecht.

    Ich will @shaky auch nicht weiter verwirren, also soll er doch jetzt die GL kontaktieren um weitere Spekulationen zu vermeiden.
     
  4. shaky1970

    shaky1970 Senior Member

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    AW: Optimaler Tag Abo starten?

    Habe jetzt eine email an die GL geschickt. Mal sehen wie sie reagieren. Werden euch updaten.
     
  5. shaky1970

    shaky1970 Senior Member

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    AW: Optimaler Tag Abo starten?

    So, habe bereits eine schriftl. Antwort per mail bekommen. Hatte wie im Thread diskutiert alles vorgetragen. Folgendes wird mir jetzt geantwortet:

    "...ist eine Verlängerung Ihres Abonnements bis zum 31. Januar 2012 nicht möglich. Dafür bitte ich um Ihr Verständis.

    Wir halten weiterhin an der aktuellen Vertragslaufzeit fest. Ihr Gutschein wurde im Fachhandel erworben und in unserem Kundenservice als Abonnement aufgenommen. Lesen Sie hierzu bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Punkt 7.1.

    Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht schrieb ich Ihnen zwei Freifilme für Sky Select gut und veranlasste die Verlängerung Ihrer Gratisfreischaltung aller HD-Sender.

    Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen nicht weiter entgegenkommen kann, und wünsche Ihnen noch eine angenehme Woche."

    Verlängerung der HD Kanäle wurde aber nur auf den 02.04. gesetzt und nicht auf 30.04.!!!!

    Interessant ist auch. es wird jetzt auf die AGBs verwiesen wo steht unter 7.1 u.a Die Vertragslaufzeit beginnt mit der FREISCHALTUNG der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt jedoch autom. spät. alle / Tage bzw. 4 Wochen usw.
    I dem mir zugesandten Vertrag steht dann unter Abobeginn: Ihr Abo beginnt mit der telef. Aktivierung der SD!!!

    Was ist denn jetzt stärker zu gewichten?

    Und in den AGBs richtet sich die 7 Tage Regel auf: "wenn das Abo im Fachhandel geschlossen wird". Im Handel habe ich ja aber lediglich den GS erworben, das Abo habe ich doch erst mit meiner telef. Bestellung, sprich Einlösung des Gutscheins geschlossen, also über die "sonstigen Vertriebswege".

    Was ratet ihr jetzt?
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Optimaler Tag Abo starten?

    Grundsätzlich die individuelle vertragliche Regelung.
     
  7. fcsh

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    AW: Optimaler Tag Abo starten?

    Korrekt. Wenn im Vertrag etwas steht, was einer Bestimmung in den AGB widerspricht, gilt das was im Vertrag vereinbart wurde.

    @shaky
    Die Antwort der GL ist auch widerspruchlich. Hast du im Fachhandel nur den gutschein erworben (also keine Daten angegeben und keine Smartcard bekommen), gilt das Abo nicht als im Fachhandel abgeschlossen.

    Ich würde denen noch mal eine Email schreiben, und deine Vertragsbestätigung (mit den entsprechenden Bestimmungen markiert) anhängen. Weise zudem daraifhin, dass es sich nicht um ein im Fachhandel angeschlossenes Abo handelt und, dass du auf Einhaltung des Vertrags bestehen musst.
     
  8. specgarfield

    specgarfield Platin Member

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    AW: Optimaler Tag Abo starten?

    Rückantwort:

    Sehr geehrte Herr/Frau ....

    der Gutschein (Gutscheincode) wurde von mir erworben und diesen habe ich am 09.12.2010 Aufgrund der Aussage Ihres Mitarbeiters, dass ich für die Aktivierung meines Abonnements und somit Start der Laufzeit 4 Wochen Zeit habe, zu diesem Zeitpunkt auch eingelöst.


    Bereits aus Kulanz würde ich erwarten, dass sie die Laufzeit entsprechend korrigieren wenn der Mitarbeiter, wie Sie angeben, eine Falschaussage getätigt hat und ich dadurch meinen Gutschein bereits am 9.12.2010, also vor meinem Weihnachtsurlaub, eingelöst habe. Ich erachte die beiden Freifilme nicht als Ausgleich für die mir verwehrte Dauer der Nutzung der Inhalte.

    Ergänzen möchte ich Ihre derzeit vorliegenden Informationen um den Fakt, dass es sich zwar um einen im Handel erworbenen Gutschein handelt, aber nicht um einen im Handel abgeschlossenen Vertrag. Daher findet die automatische Aktivierung nach 7 Tagen, auf die Sie verweisen, hier keine Anwendung, sondern gilt hier die 4 Wochen Frist.


    Der Vertrag (Vertragsnummer) besagt aber:

    "Zitat des entsprechenden Absatzes"

    Dieser Vertragsbestandteil erlaubt mir den Beginn des Abonnements selber festzulegen und ich bitte daher um Vertragserfüllung Ihrerseits.

    Hier nochmal für Sie in Kürze:

    Aktivierung des Gutscheines am 02.01.2011 von Sky HD (3 Monate) + Sky Welt (12 Monate).

    02.01.2011 - 31.01.2011 Monat der Smartcardfreischaltung/Aktivierung
    01.02.2011 - 31.04.2011 3 Monate Sky HD
    01.02.2011 - 31.01.2012 12 Monate Sky Welt


    Teilen Sie mir unter Angabe von Gründen mit wenn Sie der Vertragserfüllung Ihrerseits nicht nachkommen wollen.


     
  9. specgarfield

    specgarfield Platin Member

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    AW: Optimaler Tag Abo starten?

    Hat er eigentlich noch die Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten?

    Dann würde ich ihm empfehlen dieses Aufgrund dieser sehr schlechten Vertragsabwicklung zu tun. Im gleichen Atemzug dann noch Sky anweisen dafür Sorge zu tragen den Gutschein wieder gültig zu machen und entsprechend am 03.02.2011 einlösen.
     
  10. fcsh

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    AW: Optimaler Tag Abo starten?

    Die Frist (bis zu 4 Wochen) gilt hier vermutlich gar nicht, weil diese Frist betrifft die automatische Freischaltung und nicht die Aktivierung, wie es in seinem Vertrag steht. Würde in seinem Vertrag "Freischaltung" stehen, dann gilt diese Frist, und sky kann die Karte automatisch vertragsgemäß auch nach einem Tag freischalten.

    Widerrufen kann er wahrscheinlich schon, dazu muss aber sky den Abschluss als online/telefonisch anerkennen, was sie momentan nicht tun. Ich würde auf jeden Fall in der Email das Widerrufsrecht erwähnen.