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OLG bestätigt: 24 AGB-Klauseln von Sky in Österreich rechtswidrig

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von DVB-T2 HD, 16. April 2019.

  1. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

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    Nun, der verlinkte Artikel war eine solche, vom letzten Oktober..
    Und eben ( immer ) noch nicht rechtskräftig..
    ( Und betrifft momentan nur Ö..)
     
    Cro Cop und Hinkelstein8 gefällt das.
  2. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Lächerlich. Als wenn nur Sky Abos am Telefon abschließt.

    Außerdem hat man 14 Tage Frist, um solche Verträge zu widerrufen.

    Also ich möchte nicht etwas was ich mit Sky am Telefon vereinbart habe noch irgendwie schriftlich bestätigen!

    Wer bezahlt mir das Porto für den Brief an Sky mit der Unterschrift. Selbst, wenn Sky oder Gericht mir das bezahlen würde, möchte ich deshalb nicht zur Post bzw. Briefkasten am Straßenrand laufen.
     
  3. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Deshalb hab ich wohl gestern da eine entsprechende News per E-Mail erhalten. Leider kann man hier ja keine Dokumente anhängen, sonst könnte man das Urteil des OLG als PDF anhängen. Aber irgendeinen Platz dafür, auf den ich verlinken kann, wird sich auch finden.
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Sky zeigt aber anders als andere Anbieter eine besondere Ignoranz bestehender gesetzlicher Regelungen, auch in Deutschland. In Österreich ist die schriftliche Bestätigung Gesetz, interessierte Sky aber nicht. Sie biegen sich ihre eigene Welt zurecht und ziehen das so lange durch bis die jeweilige Justiz dazwischenhaut. Abgesehen von der fehlenden schriftlichen Bestätigung noch weitere 23 Klauseln, die Sky nach Gutsherrenart entworfen hat und zum überwiegenden Teil Kunden benachteiligen. Sowas kennzeichnet natürlich nur hochseriöse Anbieter. :ROFLMAO:
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2019
  5. Georg_S

    Georg_S Gold Member

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  6. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Danke für den Link zum Urteil vom 7. Februar 2019 des OLG!
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Der Oberste Gerichtshof in Wien hat nun nicht nur alles bestätigt, sondern 27 statt 24 Klauseln für rechtswidrig erklärt. U.a. dürfen am Telefon keine Verträge mehr abgeschlossen werden (schriftliche Bestätigung erforderlich), wie es bspw. in Deutschland gehandhabt wird. Hier muss man falsche Bestätigungen widerrufen, weil der telefonisch abgeschlossene Vertrag mit Auflegen des Hörers schon läuft. Rechtswidrig laut OG Wien. Auch muss JEDER Vertrag nach Ende der MVL monatlich kündbar sein, das für Sky einträgliche Modell "Schläfer, 12 Monate im Vollpreis gefangen" ist damit in Österreich beendet. Aktuell auch nicht uninteressant..bei Verschlüsselungswechsel ist ein kostenloser Receiver zu stellen. Schließt vermutlich auch "Aktivierungspauschalen/Servicepauschalen/Kaffeekassenzubrot" aus.

    Wenn sich mal die VBZ in Deutschland genau so kümmern würde wie der Verein Konsumenteninformation in Österreich. Denn die AGB dürften demnach in ähnlich vielen Punkten rechtswidrig sein. Aber hier ist den meisten Abonnenten Bundesliga wichtiger. Da wird man gern verarscht, hauptsache kein Spiel verpassen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Oktober 2019
    Eifelquelle und Mario789 gefällt das.
  8. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Dir ist es lieber die buchen das was der CCA meint verstanden zu haben bzw. das was das System aus dem macht was er in jenes eingibt?
     
    Nikolausi71 und Berliner gefällt das.