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Offenes WLAN: Gewerbetreibende haften nicht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. März 2016.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ja und was haben die davon? Ob ihr Wlan offen ist oder das Passwort in der Speisekarte steht -wie könnten die belangt werden? Denn sonst müßten sie ja Kunden an der Theke zuerst mit Ausweis und aktuelle Meldebescheinigung registrieren und überhaupt annährend in einer Haftung zu kommen.

    Ich denke das ganze freie Wlan wird von der Content-Mafia ausgebremst und behindert. Kein anderer hat so ein Interesse an möglichst wenig bis gar keine Anonymität. ;)
     
  2. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    Eigentlich sind mir irgendwelche Urteile oder juristische Gutachten egal. Es sollte einfach nur so unkompliziert werden, wie es so gut wie überall im Ausland möglich ist: Sich einfach mal kurz ins WLAN des Cafés einklinken können, ohne große Formalien, und gut ist.
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wen meinst Du mit "Volk"? Diejenigen, die Urheberrechtsverletzungen im Internet begehen wollen und sich ärgern, wenn sie dabei erwischt werden?
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Sehe ich auch so. Denn was heute alles sich "kostenlosed Wlan" nennt und im Handy als "frei" angezeigt wird, ach hör auf...Da verliert man so viel Zeit mit einloggen usw und dann kommt irgendwie was mit Passwort. Hallo? Echtes freies Wlan ist für mich nur wenn man kurz die AGBs bestätigt und schon ist man drin. Keine Passwörter, keine Voucher, keine Registrierungen.
     
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ich gehe zwar davon aus dass in Deutschland die Störerhaftung bei WLAN für Gewerbetreibende abgeschafft wird, aber bei Privathaushalten weiterhin bestehen bleibt.

    Wer als Privatmann weiterhin WLAN-Hotspots für andere Nutzer betreiben möchte der sollte das schon über Freifunk machen, ansonsten besteht zu großes Risiko als Störer verurteilt zu werden.