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Offenes WLAN einfach mitbenutzen?

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von PapaJoe, 22. Dezember 2004.

  1. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
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    AW: Offenes WLAN einfach mitbenutzen?

    Das ist hier genauso. Ich kann den Router voll administrieren,
    es ist ein Sinus 154 DSL Basic SE, das Passwort steht noch
    auf 0000 (Standard). :eek:

    Aber das wäre ja die Lösung meines Problemes: WEP ein und Passwort
    setzen, schon würden sich unsere Notebooks nicht mehr in sein d**fes
    Netz einloggen! ;)

    Nein, so gemein bin ich nicht, ich habe nur auch keinen Schimmer,
    wo das Teil stehen könnte. Über das Router-Menu kann ich übrigens
    auch seine t-online-ADSL-Kennung sehen. Ob mir t-online dabei hilft,
    den Eigentümer dieser Kennung zu finden ? :eek::D
     
  2. Atomium

    Atomium Junior Member

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    AW: Offenes WLAN einfach mitbenutzen?

    Oh je,
    ihr bewegt euch da auf ganz dünnem Eis.
     
  3. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Offenes WLAN einfach mitbenutzen?

    Nein, das Eis ist nicht dünn, denn:

    "Ich will doch nur spielen, ich tu doch nichts!"

    Ich werde mich wirklich hüten, an dem Router irgendwas
    anzufassen.

    Nur die Leichtsinnigkeit mancher Leute macht mich doch
    sehr nachdenklich. Wahrscheinlich hat er den Router aus
    dem T-Punkt geholt, angestöpselt und LOS GEHTS!

    :winken:Ich hab DSL WLAN juhu und kanns sogar einrichten! :winken:

    Das nun jedes Notebook mit WLAN aus der Umgebung sich
    bei ihm einloggt, weiß er ganz bestimmt nicht. :eek:

    Deshalb sollte ich im Router vielleicht doch das Passwort
    ändern, schließlich werden dort ja auch die MAC-Adressen
    geloggt! ;)
     
  4. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    AW: Offenes WLAN einfach mitbenutzen?

    Mit der Kenntnis der t-online-Kennung kannst du doch einfach mal eine Mail schicken.
     
  5. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Offenes WLAN einfach mitbenutzen?

    Ich kenne mich mit t-online nicht aus,
    erst Kennung und dann @t-online.de ?
     
  6. Moonstar6366

    Moonstar6366 Guest

    AW: Offenes WLAN einfach mitbenutzen?

    T-online-nummer@t-online.de
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. Dezember 2004
  7. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    AW: Offenes WLAN einfach mitbenutzen?

    Die Kennung im Router setzt sich aus drei Zahlen zusammen:
    12 Stellen: Anschlßkennung,
    12 Stellen: t-online-Nummer,
    4 Stellen: Mitbenutzer
    Die Mail-Adresse ist dann t-online-Nummer@t-online.de
     
  8. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Offenes WLAN einfach mitbenutzen?

    Was du da machst ist strafbar, aber das müßte ja einem Experten wie dir klar sein. Es ist dir auch nicht erlaubt aus scheinbar höheren Motiven ihn über sein Netz ständig darauf hinzuweisen. Selbst das ist strafbar. Sozial ist dein Verhalten nicht, vielmehr assozial, wenn man sich die Schwächen anderer Menschen zunutze macht. Sprich die Nachbarn lieber direkt darauf an und hilf ihnen das richtig einzurichten. Das wäre sozial ...
     
  9. Creep

    Creep Guest

    AW: Offenes WLAN einfach mitbenutzen?

    Strafbar ist, soweit ich weiß, das Eindringen in gesicherte Systeme. Da BW den "Anbieter" ja schon mehrfach auf sein ungesichertes System hingewiesen hat, ist davon auszugehen, daß er es bewußt zur öffentlichen Nutzung anbietet - oder?
    Früher (und ganz wenig heute) gab es ja auch die für jedermann per Modem erreichbaren Mailbox-Rechner privater Anbieter. Die waren (gewollt) für jeden nutzbar, solange es sich nicht um ein geschlossenes und abgesichertes System handelte. Ein offenes WLAN ist nichts anderes, nur mit anderer Software und einem anderen Zugangsweg.
    Um Klarheit zu schaffen, sollte der Gesetzgeber mal Rechte und Pflichten auch der Betreiber definieren. Eine Verordnung, daß WLAN-Geräte nur mit aktivierter Zugangskontrolle ausgeliefert werden dürfen, könnte schon viel helfen.