1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Henri Mannem, 3. März 2005.

  1. Gast 37100

    Gast 37100 Guest

    Anzeige
    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Das Grundgesetz Artikel 5

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.



    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


    Absatz 2 regelt genau das, was Parabolantennen an fremden Eigentum betrifft. Durch anbringen einer Parabolantenne wird fremdes Eigentum beschädigt oder nachhaltig verändert. Eigentum ist höher zu bewerten als Pressefreiheit und die Freiheit sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten.


    Gute Karten, eine Parabolantenne genehmigt zu bekommen, haben die Leute, die keinerlei Kabelanschluß oder Sonstiges vorweisen können.


    Leider ist es so, daß jeder Richter darüber anders entscheidet. Es gibt keine klare Richtlinie dazu, jedenfalls haben diejenigen mit Kabelnschluß schlechte Karten.
     
  2. wilmington

    wilmington Platin Member

    Registriert seit:
    4. Januar 2004
    Beiträge:
    2.251
    Zustimmungen:
    99
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Das ist, denke ich, allen klar und auch nicht das Thema hier.
     
  3. Gast 37100

    Gast 37100 Guest

    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Was isses denn ? Die Vermieter berufen sich nu mal auf diese Gesetze und Richter geben ihnen recht. Was kann ich dafür ? Bin selber davon betroffen und habe gegen Windmühlen gekämpft.
     
  4. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

    Registriert seit:
    18. Oktober 2004
    Beiträge:
    2.125
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Die Berufung auf Informationsfreiheit finde ich in diesem Zusammenhang persönlich ein wenig bedenklich. Es müßte doch zwischen banaler Unterhaltung und Information unterschieden werden. Es geht halt letztendlich nur um die eigene Wurst unter gewissen Deckmäntelchen.
    Ich bin auch dafür. daß sämtliche Erdgeschosswohnungen nicht mit Rolladen, Jalousien oder Gardinen die Informationsfreiheit der Passanten beschränken dürfen.
    Ist wohl doch eher ein rein privates Interesse am Hobby oder Zeitvertreibung
     
  5. octavius

    octavius Board Ikone

    Registriert seit:
    10. Januar 2004
    Beiträge:
    4.528
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    Re: BGH spricht Recht wie bisher

    Hallo Michael,

    schön, dass Du Dich meldest. [​IMG]
    Yepp! Bei KDG sind's 12 Euro für das Russland-Paket. Das hab ich inzwischen auch ‘rausgefunden.

    Hier in Hagen kostet es bei Ish nur 10 Euro.
    Jetzt wird es aber spannend. Viele russisch-sprachige Sender?

    Welche denn?

    Hast Du in die Presseerklärung geguckt?
    Das ist schon mal falsch. Fünf russische Programme sind es nicht. EuroNews ist bestimmt kein russisches Programm, sondern ein englischer bzw. französischer Sender, der zufällig eine russische Tonspur hat. Auch FoxKids ist ein US-Cartoon-Verschnitt, der nicht allzuviel mit Russland zu tun hat.

    Hier haben die Richter des Landgerichts Magdeburg also einen dummen Fehler gemacht, wobei unklar ist, ob die Revision das angegriffen hat.
    Gut. Also so viel wissen wir: Was immer der Kläger für russische Programme sehen wollte - dazu reicht eine 80 cm Antenne.

    Und jetzt hätte ich bitte schön eine Liste.

    Welche (echten) russischen Programme lassen sich im Raum Magdeburg mit 80 cm empfangen?

    Michael schrieb:
    Treffer! Michael, Du hast 100%ig recht.

    Man beachte: Das Landgericht Magdeburg hat einem Russen, der einen russischen Pass hat, das Recht auf eine individuelle Satelliten-Schüssel abgesprochen, weil angeblich in Magdeburg ein Digital-Paket mit Namen "Digi-KABEL RUS" existiert, auf dem immerhin drei echte russische Programme angeboten werden.

    Mehr ist nicht passiert.

    Ob Türken und/oder Italiener einen Anspruch auf eine individuelle Schüssel ableiten können oder nicht - darüber sagt das o.g. Urteil rein gar nichts aus.

    Die Kabel-Freunde hätten das zwar gerne. In der Sache gibt das Urteil eine solche Schlussfolgerung aber nicht her.
    Bei den Italienern und erst recht bei den Türken ist das anders. Die bisher von KDG offerierten Pakete für Italiener und Türken bestehen ausschliesslich aus FTA-Sendern.

    Im Italienischen Paket der KDG sind derzeit keine kommerziellen Sender enthalten. Wenn ich am Bahnhof brav meine 1.80 Euro für die Telesette bezahle, dann stehen da drei grosse, landesweite Privatsender drin.

    Ich hab es gerade ausprobiert: Auf meinem alten Humax-Digital-Receiver steht auf Platz 220 "Canale 5" - da läuft gerade Werbung - und auf 221 steht "Retequattro" - da läuft gerade die Nachrichten-Sendung "TG4"

    Wenn der alte Humax diese Sender findet, dann haben die seit Jahr und Tag weder die Frequenz noch die PIDs geändert.

    Die Kabel-Firmen hatten Jahre Zeit, diese allgemein zugänglichen Informationsquellen einzuspeisen - tun es aber nicht.

    Im Gegensatz dazu ist das erste ruissische Fernseh-Programm auf Hot Bird 12597 vergleichsweise neu: trotzdem ist die Frage erlaubt, warum es im Kabel fehlt.

    Es gibt gewisse Hinweise dafür, dass das BGH-Urteil rechtsfehlerhaft ist. Möglicherweise haben die Karlsruher Richter das Grundrecht der Informationsfreiheit in seinem Wesen verkannt, weil sie sich nicht hinreichend mit der Frage auseinandergesetzt haben, welche Unterschiede es in Bezug auf die Meinungsbildung es einerseits zwischen der Unternehmensgruppe gibt, die "NTVi" produziert - und anderseits der (offenbar staatlichen) Programm-Gesellschaft, die den Perviy kanal produziert.

    Leider verstehe ich nicht genug von der russischen Medienlandschaft, um diese Frage selbst beantworten zu können.

    Hallo Leute!

    Haben wir ein paar russische Forums-Kollegen hier???

    Wer kann das beantworten?

    Wer steht hinter dem Perviy kanal? Was ist das für ein Programm? Welchen Beitrag leistet es zur Meionungsbildung in Russland? Ist es wichtig? Ist es ein demokratischer bzw. unabhängiger Sender?

    Und wie ist das mit dem Pay-TV NTVi?


    Hallo Mischobo,

    am 3.3.2005 hattest Du um 21:07 Uhr geschrieben:
    Dass ich mich über dieses Posting geärgert habe, habe ich Dir schon gesagt.

    Dein Posting von Freitag morgen gefiel mir da schon wesentlich besser:
    Genau. Es geht immer um Einzelfall-Entscheidungen.

    Der Vergleich zwischen Kabel und Sat ist nach dem Stand der Dinge vom Jahr 2003 vom Landgericht Magdeburg so beurteilt worden, dass der russische Kläger in seinem Grundrecht auf Informationsfreiheit auf zumutbare Weise beeinträchtigt wird, wenn man ihn zwingt, mit dem russischen Digital-Paket im Kabel vorlieb zu nehmen.

    Der BGH hat darin keinen Rechtsfehler gesehen.

    Soweit die Fakten.

    Nach unserem jetztigen Kenntnisstand wissen wir nicht, welche Programme der russische Kläger eigentlich sehen wollte.

    Da das LG-Urteil ein Geschäftszeichen von 2003 trägt, drängt sich die Vermutung auf, dass der russische Kläger die Sache mit dem "Perviy kanal" gar nicht vorgebracht hat, weil das Programm zu diesem Zeitpunkt auf dem Eutelsat Hot Bird 13 Grad Ost noch gar nicht zu sehen war.

    Das BGH-Urteil lässt deshalb viele Fragen offen.
     
  6. stefanh

    stefanh Junior Member

    Registriert seit:
    2. April 2001
    Beiträge:
    121
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Hallo Octavius,

    das Thema wurde heute im Transponder NEWS Forum erörtert und ich habe dabei aus erster Hand (vom Sender selbst) die Information erhalten, daß Perviy kanal Vsemirnaya setj ab April im Kabel Deutschland-Netz zu empfangen ist. Dies nur vorab...

    Weitere Infos folgen in Kürze dazu und werden natürlich umgehend veröffentlicht.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.295
    Zustimmungen:
    45.347
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Für mich stellt sich die Frage ganz anders. Warum stehen jedem Übersiedler eigentlich zwangsläufig die Heimatprogramme zu? Ich gehen davon aus das sich die Leute bewusst von Ihrem Land und damit den Gewohnheiten lösen. Man kann es nicht jedem recht machen und muß es auch nicht. Wenn ich sagen wir mal in die USA übersiedeln wollte kann ich auch nicht verlangen das ZDF zu sehen oder Kabel 1. Ich kehre mich von meinem Land ab. Grundbedürfnisse erfüllt DW-TV im Ausland.
     
  8. LHB

    LHB Institution

    Registriert seit:
    5. Januar 2005
    Beiträge:
    19.755
    Zustimmungen:
    6
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    kabel 1 kannst du ja jetzt in den USA als pay-TV sehn. ;)
     
  9. Creep

    Creep Guest

    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    @Eike: Du nimmst mir die Worte aus dem Mund. Obwohl ich auch schon versucht war, über meine Thai Freundin eine Sat-Schüssel durchzudrücken. Komischerweise war sie selbst daran überhaupt nicht interessiert.

    Trotzdem befürworte ich natürlich das Recht auf Sat für jeden - auch Deutschen.
     
  10. Gampern

    Gampern Junior Member

    Registriert seit:
    15. Januar 2005
    Beiträge:
    150
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Sehr weise Entscheidung! :D Bist herzlich willkommen!

    Ist hier jemand aus besagtem Land zugegen und weiss, wie es bei uns aussieht? Analog zu Deutschland? (ich meine natürlich rechtlich gesehen! Das es DVB-C nur in den grösseren Städten gibt, ist mir schon klar)