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Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Henri Mannem, 3. März 2005.

  1. octavius

    octavius Board Ikone

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    Re: BGH spricht Recht wie bisher

    Michael schrieb:
    Das stimmt nicht. Siehe oben. Bedenke auch, dass das erste russische Fernsehen ab April auf Eutelsat verschlüsselt wird. (Was geschieht auf dem Express 3A?)
    Nicht übertreiben. Das ist der Sache nicht dienlich.

    Mischobo schrieb:
    Richtig. Unbestritten. Da hast Du 100% Recht.
    Es ist auch nicht erforderlich, wie Dir BlockMaster und die annderen Sat-Freaks jederzeit bestätigen werden. Dafür gibt es Gemeinschafts-Antennen.
    Sorry, lieber Mischobo, aber das ist einfach nur dummes Zeug. [​IMG]

    Wenn Du solche Postings schreibst, würde ich vermuten, dass Du das Wesen der Informationsfreiheit nicht verstanden hast.

    Selbstverständlich sind Fernseh-Sendungen ein wesentlicher Teil der Informationsfreiheit. Im konkreten Streitfall war das Gericht der Meinung, dass der russische Mieter in seiner Informationsfreiheit nicht wesentlich eingeschränkt ist, weil er immerhin drei russische Fernseh-Programme empfangen kann: das verschlüsselte NTVi, das ebenso verschlüsselte NasheKino und das kostenlose RTR Planeta. (Fox Kids und EuroNews habe ich erst mal weggelassen.)

    Drei echte, brauchbare russische Fernsehprogramme ist ja nicht nix. [​IMG]

    Eike schrieb:
    Siehe oben. Wir sind hier in Deutschland, da wird deutsches Fernsehen von Astra 19 geguckt. Evtl noch Hot Bird wegen Italien und Polen, und dazu Turksat. Das kann man ganz prima verteilen.

    Wer dann unbedingt etwas "exotisches" empfangen will, braucht trotzdem eine drehbare Schüssel. Aber halt nur eine - und kein Wildwuchs von zehn Schüsseln. Typischerweise ist es so, dass 95% der Leute mit 13 / 19 / 42 Grad rundum zufrieden sind. Wie ich schon mehrmals geschrieben habe, sind nur sehr wenige Leute darauf versessen, jeden Abend um 23:30 Uhr die Lokal-Nachrichten von BBC 1 Schottland zu gucken. [​IMG]

    Mischobo schrieb:
    Mischobo, was ist heute mit Dir los? Ich fürchte, Du hast es überhaupt nicht verstanden.

    Es kommt im Einzelfall auf eine Güterabwägung zwischen den Interessen des Mieters und des Vermieters an. Pauschalsätze wie "Die Entscheidung des Vermieters hat man zu akzeptieren" - das ist dummes Zeug.
    Ich finde, Du übertreibst masslos.

    Fakt ist, dass es in vielen Fällen Sinn macht, von Kabel auf Satellit umzusteigen. Beim Digital-Kabel zeigen die grossen Kabel-Firmen bisher erhebliche Mängel. Satelliten-Gemeinschaftsantennen kann man preiswert realisieren. DVB-T gibt es auch noch. Für die Kabel-Freunde sieht es düster aus.

    Bedenklich finde ich, dass in der Zeitschrift unseres Sponsors mal wieder "pro Kabel" argumentiert wird. Die Darstellung der Meldung war, wenn man den tatsächlichen Sachverhalt zugrunde legt, eine Schönfärbung zugunsten der Kabel-Freunde. Das ist in dieser Form nicht in Ordnung - beschwert Euch mal bei Florian.

    Bertel schrieb:
    Wohin?
     
  2. Moonstar6366

    Moonstar6366 Guest

    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Wenn man 6 Richtige im Lotto hat:rolleyes:,nicht jeder hat das Geld sich ein eigenes Haus zu bauen.
     
  3. Michael

    Michael Platin Member

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    AW: Re: BGH spricht Recht wie bisher

    12 Euro bitteschön ... zzgl. 15 Euro Kabelgebühr ... link

    Desweiteren gibt es viele russischsprachige Sender, die jenseits von Hotbird uncodiert zu empfangen sind. Und wer sagt Dir denn, dass der Kabelanbieter den Preis nicht erhöht, wenn das Russenpaket auf Hotbird verschlüsselt wird?

    Und was ist mit den Italienern? Nur mal so als Beispiel ... Kabel Deuschland überträgt die 3 Sender der RAI und wenn dort codiert wird, ist es im deutschen Kabel schwarz - trotz Karte! Also PayTV-Gebühr für ein schwarzes Bild. Das schafft nichtmal Premiere!
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. März 2005
  4. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Da stimme ich dir vollkommen zu! Es ist sehr angenehm dort! :)
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    @octavius

    ... und wieder mal dieses doch schon bekannte Posting "das einzig wahre ist Sat". Aber bei den diversen Gerichtsurteilen geht es aber nicht um die Frage Sat oder Kabel, sondern es wird zwischen den Grundrechten zweier Individuen abgewägt, weil bei einem der beiden die Grundrechte beschnitten werden müssen. Wäre die Sache so eindeutig, müßte es überhaupt erst gar nicht die Entscheidung oberster Richter geben, die zudem auch immer von Einzelfall zu Einzelfall zu entscheiden sind.

    Aber Du mein lieber octavius gehörst wohl zu denen, die um ihre eigenen Interessen zu wahren am liebsten die Grundrechte Anderer beschnitten sehen willst. Sorry, das ist ganz und gar gegen mein Verständnis von Demokratie.
    Aber immerhin hätte ich auch einen Vorteil davon: Wenn das Recht auf Informationsfreiheit dem Schutz des Eigentums überwiegt, dann könnte ich endlich meinen Nachbarn darauf verklagen, an seinem Haus die obersten beiden Etagen abzureißen, damit ich freie Sicht auf den Satelliten habe. Mag zwar jetzt ein bischen übertrieben wirken, aber so könnte sich ein Grundrecht auf eine Satschüssel auswirken ...
     
  6. chrilo71

    chrilo71 Guest

    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    dan muß halt einfach derjenige der über sat tv schauen will dorthin ziehen wo er es darf ! ganz einfach!!! oder bau dir ein haus..da kannst du soviel schüsseln draufstellen wie du willst !!!

    ...übrigens kennt jeder Engländer und Amerikaner auch das deutsche Wort "Gesundheit" ...komisch nicht ... :D
     
  7. dg8ve

    dg8ve Junior Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Sag ich doch. Ich wollte nur zeigen, wie widersprüchlich die Aussagen von mischobe in Beitrag Nr. 63 und auf seiner Homerpage sind. Wenn Du das zugehörige Zitat liest, dann fällt Dir vielleicht die analoge Wortwahl auf. IKch finde nämlich beide Begründungen absolut schwachsinnig.

    @mischobo:

    Es soll auch Vermieter geben, die eine SAT-Schüssel verbieten, weil ein Kabelanschluß liegt. Das ist eine unverantwortliche Bevormundung, weil - mal von den Grundgebühren abgesehen - hier Programme, die man über Satellit frei empfangen kann, nur gegen Bezahlung gezeigt werden.
    Sicher ist es für einen totalitären Staat möglich, den SAT-Empfang zu verbieten. Aber wir können es doch nicht noch leichter machen. Wenn die Gerichte jetzt schon das Eigentumsrecht stärker bewerten, als das Informationsrecht, dann werden 80-90% der Bevölkerung, wenn es irgendwann mal so sein sollte, dafür sein und Beifall klatschen. Ich finde es bedenklich, daß man das Eigentumsrecht über ein Recht stellt, das die Väter (und die Mutter) unseres Grundgesetzes mit viel Bedacht geschaffen hatten, und es somit für einen großen Teil der Bevölkerung aushebeln, weil es einem Vermieter nicht paßt, wenn seine Fassade verunstaltet wird. Ich finde, daß ein Antennenwald nicht so schlimm ausschaut. Klar, in meinem Urlaub z.B. möchte ich nicht in einem Hotel wohnen, wo an jedem Balkon/neben jedem Zimmer drei Parabolantennen angebracht sind, aber die ganze restliche Zeit - warum nicht? Ein Haus ist ein Nutzobjekt. Das soll seinen Zweck erfüllen, daß man drin wohnen kann, und seine Grundbedürfnisse darin entfalten kann. Sonst aber auch gar nichts.

    Gruß, Eric:winken:
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    ... Eigentum ist durch das Grundgesetz geschützt und genau so wie die Meinungsfreiheit. Aus diesem Grund muß es auch immer wieder in den Einzelfällen abgewogen werden, welchem Grundrecht den Vorzug zu geben ist.
    Allgemeingültige Urteile kann es da nicht geben und hat es auch noch nicht gegeben; eben weils es Einzelfallentscheidungen sind.
    Und wie schon ein paar mal erwähnt: Es steht jedem frei um zu ziehen wenn in seiner derzeitigen Wohnung keine Satschüssel erlaubt ist und auch kein Südbalkon vorhanden ist.

    Schau mal ins Grundgesetz Artikel 3: danach sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Dem würde nicht entsprochen, wenn dem Vermieter sein Grundrecht auf Schutz des Eigentums verwehrt würde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. März 2005
  9. dg8ve

    dg8ve Junior Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Na dann paß mal auf:

    Zum einen soll der Gebrauch des Eigentums der Allgemeinheit nutzen, was schon mal heißt, daß das Eigentumsrecht soweit eingeschränkt ist, daß er nicht über Gebühr einen Mieter, der ja zur Allgemeinheit gehört, einschränken darf. Außerdem ist das Eigentum vor Enteignung geschützt, sonst nix. Hier steht nichts von dem Verhalten, daß ein Mieter gegenüber der Mietsache an den Tag legen soll. Das ist in den Mietverträgen geregelt. Da jedoch diese nicht über dem Grundgesetz stehen und Artikel 5 besagt:

    Darüber hinaus ist beim Betrachten der Grundrechte eine klare Rangfolge ersichtlich ist, und Artikel 5 deutlich vor Artikel 14 steht, ist da auch die Gewichtung klar. Das Recht auf Informationsfreiheit wiegt wesentlich schwerer, als das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums, das so ja gar nicht im Grundgesetz steht; ich will den Vermieter ja nicht enteignen, um die SAT-Schüssel anzubauen. Artikel 3 wiegt nach meiner Interpretation noch schwerer, aber es geht hier ja nicht darum, daß einer Recht bekommt weil er Mieter/Vermieter ist, und der andere weil er kein Mieter/Vermieter ist, das allein wäre ein Verstoß gegen Artikel 3. Wenn Einer Recht bekommt, weil sein Recht schwerer wiegt, wie das des Anderen, dann ist das vollkommen im Sinne dieses Artikel.

    Ich habe Glück, mein Vermieter hat nichts gegen Antennen jeglicher Art (war für mich ein Kriterium, als es um die Wahl der Wohnung ging), aber es geht hier um die Rechte der Allgemeinheit, die nach den Aussagen einiger im Forum hier aufs Übelste beschnitten werden sollen.

    Sicher steht es mir frei, umzuziehen, aber das steht hier nicht zur Debatte, wenn der Vermieter einfach kein Recht hat, mir den Satellitenempfang zu verwehren. Wegen meiner kann man dann noch eine Gemeinschaftsanlage mit - was weiß ich - Astra, Hotbird und Turksat einrichten. Das wäre was anderes, da bezahle ich meine Miete für die Anlage (statt mir selbst eine anschaffen zu müssen, das ist noch legitim, auch wenn die Miete die Anschaffungskosten mit den Wartungskosten irgendwann übersteigt), aber nicht für Programme extra, die über SAT frei zu ampfangen sind, und das nur weil mir durch ein Quasi-Monopol keine andere Wahl bleibt (Wenn ich keinen SAT empfangen dürfte, dann bliebe mir nur das Kabel, denn DVB-T ist hier nicht, und soll frühestens 2006 kommen). <überspitzt>Eigentlich wäre das ja auch mal eine Frage für das Bundeskartellamt</überspitzt>

    So long!

    Gruß, Eric

    Gruß, Eric:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. März 2005
  10. groove

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Auch zu Schwarzer Lord: Herzlich willkommen
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