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Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Henri Mannem, 3. März 2005.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    ... Meinungs-/Informationsfreiheit und Schutz des Eigentums sind Grundrechte. Deshalb müssen Gesetze und Gerichte in Einzefällen entscheiden, welche Grundrechte zu bevorzugen sind.
    Mit irgendwelchen Argumenten aus verschiedenen Gesetzen zu argumentieren ist müssig, weil immer eines dieser Grundrechte verletzt wird.
    Wenn ein Vermieter keine Schüssel an seinem Gebäude haben möchte, ist seine Entscheidung zu akzeptieren. Außerdem wird niemand gezwungen, in der Wohnung zu bleiben. Wer auf Sat-Empfang steht und damit in Konflikt mit dem Vermieter gerät, hat die Freiheit eine andere Wohnung zu beziehen, wo der Vermieter den Sat-Empfang erlaubt ...
     
  2. Michael

    Michael Platin Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    kann ich nicht wirklich glauben. Grund: nach wie vor gibt es Engpässe im Kabel. Und genau deshalb wird das Kabel nie das Sat-TV ablösen. Nichtmal mit Urteilen vom BGH.

    Den Richtern sollte man mal Ralley-Streifen mit einem Nagel in die Autos ritzen! :mad:
     
  3. dg8ve

    dg8ve Junior Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Da war Michael wohl schneller ;)

    Aber ob das der Weg ist?

    @Michael:
    Ich kann Deine Meinung in Richtung Unterdrückung der breiten Masse in einem Staat nach westlichem demokratieverständnis (passiert ja nicht nur bei uns) teilen, weiß aber nicht, was man konstruktiv ändern könte. Ich wollte Dich in meinem letzten Posting nicht angreifen. Ich wollte nur wissen, ob Du vielleicht eine Idee hast, wie man diesem Staat noch helfen kann, wie sich die breite Masse zur Wehr setzen soll, denn Wahlen bringen's offensichtlich nicht, wenn niemand zur Wahl steht, der etwas ändern möchte (die wollen doch alle nur Macht/Geld, und wenn sie die haben, dann möchten sie das Geld noch vermehren, indem sie sich an der Macht halten). Ich stelle mal eine provokante These auf: Es gibt keine ehrlichen Politiker!

    Gruß, Eric:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. März 2005
  4. dg8ve

    dg8ve Junior Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Dann verstehe ich aber nicht, warum Du Dich beschwerst, wenn Du eine CD nicht hören kannst, weil sie kopiergeschützt ist. Der Urheber/Verleger hat das Eigentumsrecht an seinem Werk (geistiges Eigentum), und wenn der keine Kopien von seinen Datenträgern haben möchte, ist seine Entscheidung zu akzeptieren. Wer auf kopieren steht und damit in Konflikt mit dem Urheber gerät, hat die Freiheit eine andere CD zu kaufen, wo der Urheber/Verleger das kopieren erlaubt ...

    Deine Worte...

    Gruß, Eric:p
     
  5. deekey777

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Du bist gemein. :D

    Eigentlich spräche nichts gegen diese Entscheidung, wenn der BGH diese Entscheidung anders begründet hätte (der Kläger könne zB russische Zeitungen lesen oder ins Internet gehen, russische Filme gibt es auch in jeder grösseren Stadt zu kaufen...), aber nicht, der Kläger müsse seine Ansprüche zurückschrauben und auf die 5 Sender aus dem DigiKabel RUS Paket ausweichen, da dieses schon im Kabel verfügbar ist; aus der Pressemitteilung ist irgendwie keine Begründung unter, die sich direkt auf Art. 14 stützt.
    Mein Traum ist, der Kläger legt eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG ein.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    @dg8ve

    ... Du tust ja gerade so, als wenn Satschüsseln in Deutschland verboten werden. Das ist allerdings vollkommen falsch, denn es ist nicht in jeder Mietwohnung nicht erlaubt, eine Schüssel zu installieren oder der Eigentümer hat um den "Schüsselwildwuchs" zu vermeiden eine Gemeinschaftsanlage installiert. Oder es ist eben eine Gemeinschaftsschüssel installiert, weil es vor Ort gar keinen Kabelanschluß gibt.

    Wenn jemals eine Regierung eine "Gleichschaltung der Medien" realisieren will, wird die auch Mittel und Wege finden den Sat-Empfang zu verhindern. So könnten z.B. einfach alle Wohnung unter staatliche Verwaltung gestellt werden. Der Besitz und Betrieb einer Sat-Anlage wird unter Strafandrohung verboten (in dem Fall wären dann nach diesen "gültigen" Gesetzen Sat-Gucker Terroristen).
    Ich halte Deine Angst vor "Gleichschaltung der Medien" für unbegründet, da dies das Grundgesetz nicht zulässt. Es gibt natürlich auch Leute, die unbedingt die Grundrechte anderer beschnitten sehen möchten, um die eigenen Interessen besser durchsetzen zu können ...
    Artikel 5 und Artikel 14 sollten also wie bisher bestehen bleiben. In Einzelfällen soll dann ein Richter entscheiden, wessen Interessen höher zu bewerten sind ...

    Und mal abgesehen von Gesetzen: wenn man gegen seinen Vermieter gerichtlich vorgeht, macht sich i.d.R. bei ihm nicht beliebt. Aber es ist ja niemand verpflichtet in einer bestimmten Wohnung zu wohnen. Nach dem Grundgesetz sind wir freie Menschen und dürfen selbst entscheiden wo wir wohnen wollen und welche Ansprüche wir an die Wohnung stellen. Ist das Anbringen einer Sat-Schüssel nicht erlaubt, sollte eine andere Wohnung suchen ...
     
  7. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    sorry, aber das paßt doch irgendwie nicht. Zum einen: Find mal in Ballungsgebieten "kabelfreie" Wohnungen. Zum zweiten: als ich in eine Wohnung hier in Köln einzog, war dort kabelfreie Zone. Ich war erstaunt, wieviel Vielfalt Digital-TV via Sat hat und wie "dünn" es auf Kabel war (August 2000), aber das nur nebenbei. Inzwischen gibt es hier auch Kabel, und jetzt soll ich ausziehen? Kann doch wohl nicht Dein Ernst sein. Das einzige, was einsichtig ist, ist die Einschränkung, wo eine Sat-Schüssel angebracht werden darf (von wegen Schutz des Eigentums und Optik). Aber nur das ist einzusehen, denn damit wäre die Optik etc. geschützt. Alles andere, vor allem aber Sat-Verbote deuten auf sehr starke (und leider erfolgreiche) Lobby-Arbeit hin, sind undemokratisch und sind nicht einzusehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. März 2005
  8. amsp2

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Man kauft sie erst gar nicht. :LOL:

    Es gibt kein "geistiges Eigentum" dieser Begriff wirst du in keinem Gesetz finden. Also hör auf solche unsinnigen Begriffe zu verwenden.
     
  9. deekey777

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Es spricht aber nichts dagegen, daß der Vermieter für die Aufstellung einer Gemeinschaftsantenne Miete verlangen darf. :)
     
  10. octavius

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    Re: BGH spricht Recht wie bisher

    Erst mal Dank an Stefan. - Du hast uns hier mit dem Link zur Pressestelle versorgt. Vielen Dank!

    Es gibt hier überhaupt kein Problem. Der geschilderte Fall besteht darin, dass ein Russe russisches Fernsehen gucken wollte. Darauf hat der Vermieter gesagt: prima, wir haben ein modernes digitales Kabelnetz. Da sind russische Programme drin enthalten. Nimm doch bitte dieses Kabel-Paket.

    Jetzt sollten wir uns dieses russische Kabel-Paket mal ansehen. Was ist darin enthalten?

    Ish hat ein russisches Paket für 9.95 Euro im Monat. Da sind drin: RTVi, NasheKino, Fox Kids, RTR Planeta und EuroNews.

    Hier haben wir das erste Problem: NasheKino ist Pay TV, das über Satellit nicht kostenlos angeboten wird.

    Wer über Satellit NasheKino sehen will, muss ein Viaccess Modul holen und extra bezahlen.

    In diesem konkreten Fall ist das Kabel-Angebot daher gar nicht so schlecht.

    Ich würde das Urteil - nach meinem bisherigen Kenntnisstand - nicht als Siegeszug für die Kabel-Freunde bewerten.

    Eigentlich steht nichts neues drin, sondern nur das, was seit 1992 ständige Rechtsprechung in Deutschland ist.

    Wer jetzt auf die Idee kommt, hier von einem grossen Sieg der Kabel-Lobby zu sprechen, der hat meiner Ansicht nach die Grundsätze der bisherigen Rechtsprechung nicht verstanden.

    Siehe dazu meine anderen Postings in diesem Forum.