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Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Henri Mannem, 3. März 2005.

  1. Jazzman

    Jazzman Guest

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Das erinnert an die Ulbrichtzeiten, als aufgeputschte FDJler Antennen mit Westausrichtung absägten oder das Hören von "Feindsendern" teilw. mit dem Tode bestraft wurde. Natürlich gibt es z.T. Verschandelungen durch "Wälder" von Schüsseln, aber solche Verbote sind genauso falsch.
     
  2. dfhhr

    dfhhr Junior Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Quatsch, es geht hier um Mietrecht und nicht um Informationsfreiheit!

    Niemandem ist verwehrt, VOR Abschluss des Mietvertrages mit seinem Vermieter auszuhandeln, eine eigene Parabolantenne zu installieren. DANACH kann er es aber nicht mehr erzwingen, wenn im Mietvertrag gegenteiliges steht. So einfach ist das.
     
  3. Michael

    Michael Platin Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Seh ich absolut genauso. Kann man da was machen? An die Bundesregierung schreiben oder sowas?


    Hat der EU-Gerichtshof nicht schon mal entschieden, dass die Informationsfreiheit in ganz Europa bestehen muss und der Anbau einer Antenne legitim ist? Was kümmert uns dann der BGH?
     
  4. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Dann verhandel mal schön.
     
  5. Michael

    Michael Platin Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    nur wenn wir alle die Köpfe hängen lassen und mit uns alles machen lassen, dann ist es doch kein Wunder, wenn diese reichen Pissies laufend ihr Recht bekommen.

    Deutschland ist ein Sklaven- und Unterdrückerstaat. Wollt ihr euch das gefallen lassen?
     
  6. dfhhr

    dfhhr Junior Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Genau, und Vermieter sind blutsaugende Vampire.
     
  7. Michael

    Michael Platin Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Das Urteil kommt weniger den Vermietern zugute. Ich habe z.B. gleich 2 Antennen an meinem Balkon ... mit Tolerierung der Wohnungsgesellschaft. Übrigens hat jeder zweite hier im Haus eine Antenne.

    Das Urteil kommt einzig und allein der Kabellobby zugute. Und genau das ist das Problem!
     
  8. deekey777

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Der BGH hat nur verwehrt, daß eine Parabolantenne fest montiert werden darf. Von der "mobilen" Installation war nichts zu sehen. :D

    Und nur so am Rande: Was das LG Berlin entscheidet, gilt auch für "Nichtberliner", denn das Zivilrecht ist nicht auf die Landesgrenzen beschränkt, sondern gilt im gesamten Bundesgebiet. Leider scheint seine Entscheidung jetzt für den Popo zu sein, besser gesagt, wurde diese eingegrenzt.

    Und da freut sich die Waffe... äh die Kabellobby gewaltig.
     
  9. Bertel

    Bertel Silber Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    @dfhhr ... es geht NATÜRLICH um die Informationsfreiheit, un genau darum - das Gericht hat das selbst gesagt - und sich für irgendein Phantasierecht des Eigentümers entschieden, GEGEN ein Verfassungsrecht.

    Finde mal eine Wohnung, wo es erlaubt ist; außerdem betrifft den Mieter die Beschaffung der Information täglich, den Vermieter das Aussehen des Gebäudes nur peripher zweimal im Jahr, wenn er dort vorbeikommt.
    Der Skandal ist, daß ein Bundesgericht sowas nicht überreißt und GEGEN das Grundgesetz entscheidet.

    Warum würde es das tun?

    Weil es um vielmehr geht ... es geht darum, das Kabel zu schützen ... die haben viel Geld ... da fällt es leichter, Recht zu bekommen ...

    @Michael ... die Bundesregierung ist Teil des Problems, nicht der Lösung. Auch hier wieder Beispiel Softwarepatente: Der Bundestag stimmt mit den Stimmen ALLER Fraktionen GEGEN Softwarepatente, die Justizministerin hält sich aber nicht daran, sondern stimmt dem EU-Ratsentwurf für Softwarepatente zu ... auch hier ... die interessierte Seite hat viel Geld ... wenn man viel Geld hat, kann man sich sein Recht günstig formen ...

    -=> BANANA REPUBLIC <=-
     
  10. dfhhr

    dfhhr Junior Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Ob das der Kabellobby zu Gute kommt, dürfte die Richter kaum interessiert haben. Die sind viel zu abgehoben, um sich für finanzielle Aspekte ernsthaft zu interessieren.

    Tatsächlich ist es aber ein vertragsrechtliches Problem, weiter nichts. Ein Mieter sollte sich schon vor Vertragsabschluss überlegen können, welche Bedürfnisse er hat. Das ist mit der Haltung von Papageien oder Kampfhunden nicht anders.