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Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Henri Mannem, 3. März 2005.

  1. DigiFree

    DigiFree Neuling

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Hallo alle zusammen,

    nun habe ich mir den ganzen Thread gelesen und vermisse noch folgenden Fall... dieser Betrifft mich:

    Habe mir in 2003 eine Eigentumswohung gekauft, in der Teilungserklärung steht: Aufstellen einer Parabolantenne ist Grundsätzlich verboten, der Hausverwalter kann aber eine Sondergenehmigung erteilen.
    Habe um so eine Sondergenehmigung gebeten, wurde aber auf Kabel verwiesen - es ging um die türkischen Kanäle -. Da ich als braver Türke nicht viel aufsehen erregen wollte habe ich mich gefügt, DBox gekauft türkische Kanäle (nur 5 - von denen 2 lächerlich sind) abboniert.
    So 1/2 Jahr später hat unser Kabelnetz anbieter das System umgestellt auf Satanlage - Programmvielfalt genauso wie im Kabel, nur anderes System.
    Meine DBox war somit schnell zum Briefbeschwerer mutiert, da das "neue System" nur mit Conax SetTop Boxen kompatibel ist, welche ich über den Kabelanbieter beziehen muss!
    Nun brannte bei mir verständlicherweise die Sicherung durch! Folge: ich habe meine bereits vorhandene Satschüssel vor mein Fenster installiert - Fassade ist nicht angebohrt noch in irgendeiner Weise beschädigt!
    Es sind Gitterstäbe vor zwei Fenstern vorhanden, die verhindern sollen das Kinder aus dem Fenster fallen. War schon beim Kauf der Wohnung vorhanden. Die Parabolantenne habe ich an diese Vorrichtung montiert - somit wurde nicht aber gar nichts an der Fassade zerstört!
    Das ganze wurde durch die Eigentümerversammlung nicht geduldet - obwohl dies auch mit der plötzlichen Umstellung der Kabelanlage nicht einverstanden waren (lief ohne vorherige Zustimmung - was laut Vertrag aber vereinbart ist).
    Ich habe auch von meiner Seite aus Angeboten eine farblich oder sogar eine Transparente Parabolantenne zu installieren - keine Chance lt. EGV
    Lange Rede kurzer Sinn: das ganze ist jetzt vor Gericht!
    1.Instanz verloren, 2.läuft....

    Meine Frage - ich bin Eigentümer, habe nichts an der Fassade kaputt gemacht, habe interesse an Programmen die nicht über Kabel empfangbar sind (darunter auch Radiosender welche in türkischer Sprache garnicht über Kabel zu empfangen sind). Wie ist die Rechtslage Eurer Ansicht nach in diesem Fall. Die EGV widerspricht der Parabolantenne wg. der Optik, aber selber bauen die die Unmöglichsten Sachen auf Ihre Balkone oder sonstwo.
    Es hängt soger derzeit ein Schreiben von der Hausverwaltung im Gang so drin steht, das die Stadt die baulichen Veränderungen der Eigentümer nicht gutheisst und diese zu unterlassen sind.
    Es kann also nicht um die Optik gehen!

    Hier liegt der Fall ganz klar meiner Ansicht nach: solange es die Eigentümer selbst betrifft kräht kein Hahn ob es erlaubt ist oder nicht - betrifft es aber nur den einen türkischen Nachbarn, dann ist die Antenne Verboten und es darf nichts an der Fassade verändert werden.
    Hallo das Ding hängt vor meinem Fenster - genauso könnten da potzhäßliche Gardinen hängen - darf ich dann hier eingreifen und sagen - weg mit den Gardinen?!

    Es ist einfach klar - die Intoleranz gegenüber allem Fremden und der Minderheit ist nach wie vor Grundgedanke vieler deutscher Menschen!
    Besonders laut schreien die Rucksackdeutschen, da Sie Ihre wahre Identität damit wegwischen wollen.

    Zu den Punkten, warum die Ausländer dann nach Deutschland kommen:
    ich bin in Deutschland auf die Welt gekommen (soll es auch geben), ich bin hier aufgewachsen (ja auch das gibt es), habe mich soweit wie möglich integriert - aber möchte nachwievor meine Ursprungskultur kennen und weiter leben - dies geht ausser im Urlaub halt nur über TV oder Radio.

    Soll ich nun hier alles aufgeben und in meine Heimat ziehen, nur damit die Intoleranz in Deutschland gewinnt? Das ist wohl ein bißchen zu "Braun" gedacht!

    Nun ja ich hoffe das Gericht ein wenig zu überzeugen zu können das das Kabel nicht dem Sat gleichzustellen ist.

    Ach ja: ich habe auch nie gesagt die Kabelgebühren nicht mehr weiterzu zahlen. Zahle ich schon weiter - bloß kann ich es nicht einsehen GEZ+Kabel+DigiTürk zu zahlen um genau 3 Kanäle von knapp 80 möglichen zu sehen!

    Wer für mich gute Argumentationen fürs Gericht geben kann, her damit und vielen Dank!
     
  2. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Das ganze steht auch bei uns in der Teilungserklärung drin. Bei 21 Parteien motzt aber nur 1 Frau immer wieder mal. Seit Jahren also etliche Schüsseln am Haus. Solange die Schüssel nicht beschädigt, optisch nicht arg hervorsticht, du ein besonderes Interesse an den Programmen hast, kannst du dich per EU-Recht auf stur stellen und die Schüssel dran lassen. Ich würde mich da nicht nötigen lassen als Eigentümer.
     
  3. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Ach ja, und laß bitte das mit dem "Braun" usw. weg, das geht einem auf den Geist. Ich fang hier ja hier auch nicht mit den Massenmorden an Armeniern an (1915).
     
  4. duddelbacke

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Zudem muß ich sagen das in Großstädten wie Hamburg Türken schon lange keine Minderheit mehr sind.

    Ich gebe dir aber recht,das du auch dein türkisches TV sehen kannst.
    Ich als deutscher habe aber nicht mehr recht wie du-im gegenteil als ausländer kriegt man normalerweise vor Gericht eher eine Antenneninstallation zugesprochen.

    Und ich habe eine Antenne weil es mein Hobby ist,aber das würde wenn es bei mir drauf ankommen würde dem Gericht sch....egal.

    Hast du keinen Balkon oder eine Terrasse wo du die Antenne weniger Sichtbar verstecken kannst?
     
  5. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    @duddelbacke: Das mit dem Hobby könnte durchaus eine Rolle spielen. Den entsprechenden Kauf von Fachzeitschriften entsprechend, oder deiner Aktivität in diesem Forum folgend etc. könnte man schon ein besonderes Interesse feststellen.
     
  6. duddelbacke

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Na sicher habe ich großes Interesse am Satellitenempfang.
    Es füllt so einige Tv Abende und es ist in meinen Augen ein Hobby.
    Ich habe obwohl in meinem Mietvertrag steht,das ich keine Antenne AUFSTELLEN darf
    trotzdem eine aufgestellt udn das seit 8 Monaten und es hat sich noch keiner darüber beschwert.
    Ansonsten würde ich es auch vor Gericht drauf ankommen lassen.
    Soviel ist mir mein Hobby und wie man es auch nennen will wert.