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Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Henri Mannem, 3. März 2005.

  1. Radiator2k

    Radiator2k Silber Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Man kann hier allerdings davon ausgehen, dass hier eine gewisse Verhältnismäßigkeit gegeben sein sollte.
    Wenn der Vermieter aus reiner Schikane einen Standort wählt, wo die Montage sehr viel teurer wird, dürfte das nicht tragbar sein. Zumindest, wenn es einen alternativen ähnlich beeinträchtigenden Standort gibt.

    Wie oder wer versichert eigentlich parabolantennen? oder decken das übliche Versicherungen bereits ab?

    Hier könnte man natürlich auch immer noch versuchen, Nachbarn zu überzeugen, dann wirds billiger - auch wenn ich weniger glaube, dass allzuviele mitgehen würden.
     
  2. wonko

    wonko Senior Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    So grundsätzlich kann man das nicht sagen. Nur wenn der Mieter einen Anspruch auf die Installation der Antenne hat und dieser Anspruch auch tatsächlich besteht (also keine Einwendungen oder Einreden des Vermieters dem gegenüber stehen) und der Vermieter sich trotzdem weigert, einen Antenne zu erlauben, dann könnte dies möglichweise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben aus § 242 BGB verstoßen.
    Im Übrigen: Für das Bestehen des Anspruchs trägt der Mieter die Beweislast.

    Auch dies kann man so grundsätzlich nicht sagen - denn das Urteil sagt ja eben nicht, dass bei Erfüllung der Voraussetzungen automatisch eine Schüssel aufgestellt werden kann.

    Und genau hier liegt der Knackpunkt in der Argumentation des Landgerichts.
    Ein alleiniges Abstellen auf das Kongruenzkriterium führt dazu, dass gerade in ausgebauten Kabelnetzen, die eine Vielzahl von verschiedenen inländischen und ausländischen Programmen transportieren, der Anspruch für das Aufstellen einer Parabolantenne grundsätzlich ausgeschlossen erscheint. Einzig das Grundrecht auf Kommunkationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG in Ausprägung eines besonderen Informationsinteresse des Betroffenen könnte in diesen Gebieten noch einen Anspruch auf das Aufstellen einer Satellitenschüssel rechtfertigen. Eine Aufgabe des Abstellens auf das Informationsintresse seitens der Gerichte hieße also, dass sobald die Digitalisierung der Kabelnetze in großem Maß fortschreitet, es immer weniger Aspekte gibt, die einen Anspruch auf "die Schüssel" begründen können.

    Was das Urteil des LG Berlin letztlich nochmals klarstellt, ist, dass es auch weiterhin keinen generellen Anspruch für jeden auf die Aufstellung einer Parabolantenne gibt. Vielmehr ist dies auch weiterhin vom Einzelfall abhängig ist.
    Und letztlich könnte das Urteil bedeuten, falls das Revisionsgericht der Rechtsaufassung des LG folgt, dass in Zukunft deutlich weniger Satellitenschüsseln aufgestellt werden "dürfen".
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. März 2005
  3. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Vielzahl? Von welchen Kabelnetz träumst den?
     
  4. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    AW: Re: BGH spricht Recht wie bisher

    Deine Postings sind lang, aber nicht uninteressant ;) .

    Zum Thema Zwang. Als ich in meine jetzige Wohnung einzog, machte ich es u.a., weil ich dort ne Schüssel aufstellen konnte/durfte; es gab kein Kabel-TV. Die Schüssel war am Balkon angebracht, ohne Bohren, dort, wo es die Vermieterin wollte. War teuerer, da aufwändiger anzubringen. Sie war sozusagen mit Klammern an das Balkongeländer verschraubt. Dann kam ein Brief (rund ein Jahr später), dass es jetzt Kabel-TV gäbe, die monatlich über die Nebenkosten zu bezahlen sind und - bitteschön, mit Anwalts- und Gerichtsdrohung - sollte die Schüssel weg.

    Inzwischen hab ich die Schüssel auf dem Balkon stehen, einen mit Betonplatten beschwerten Ständer nutzend, und von draußen kaum zu sehen. Aber die Kabel-TV-Gebühr darf ich weiterhin zahlen.

    a) ich wollte nie Kabel und will es jetzt auch nicht;
    b) ich zahle um des lieben Frieden willens.

    Ist das Zwang? Ich fühl mich schon genötigt, etwas zu kaufen, was ich nie wollte. Allein schon die Rahmenbedingung, dass ich einen Prozeß hätte führen müssen - ohne zu wissen, ihn zu gewinnen - dass ich dieses Kabel-TV nicht haben möchte, empfinde ich als Zwang. Beim Telefon hab ich auch die freie Wahl, ob und wenn, welchen Anbieter ich nehmen möchte. Beim Kabel habe ich diese Wahl leider oft nicht. Nicht mal die, ihn nicht zu nehmen.

    Man möge bitte auch nicht sagen, ich könne ja umziehen. Zum einen ist es in Ballungsgebieten oft "verkabelt", zum anderen - s.o., ich hab es ja eigentlich schon gemacht...
     
  5. freulein

    freulein Junior Member

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    AW: Re: BGH spricht Recht wie bisher

    Ja, das ist schlimm. Die Kabelgesellschaften sind dran mitschuld: Wenn Häuser komplett umstellen und dann auch noch mit 15(!) Jahresverträgen sich binden, kostet's teilweise nur die Hälfte, so versuchen sie Kunden zu locken, und viele fallen drauf rein... bzw. müssen einfach, wenn z.B. der Hausbesitzer da auch wohnt und ein TV-Junkie ist, oder noch schlimmer eine Wohnungsbaugesellschaft, die solche Details wie 10 Euro Zusatzkosten/Monat überhaupt nicht interessieren, nach dem Motto: "Sooo, keine blöden Antennen, Thema TV wäre damit abgehakt"...

    Was die Satschüsseln angeht, so sollte man doch mal die Hysterie etwas abbauen. Sind die wirklich so häßlich? Das kann man sich auch einreden. Toleranz ist schon einzufordern... Ich könnte ja mich auch aufregen, wenn z.B. der Nachbar gegenüber ständig sein gelbes Regencape an einem Haken auf dem Balkon hängen hat. Das fällt sogar noch mehr auf, als ne graue Schüssel, und gelb mag ich eben nicht... Ich könnte mich da auch in eine Verdammniswut hineinsteigern, tu's aber nicht... Im Übrigen wird aus ner Plattenbaute auch nach Abbau aller Schüsseln nicht automatisch ein barockes Lustschlößlein. Man sollte die Kirche im Dorf lassen.
     
  6. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Nach EU-Recht könnt ihr euch eigentlich die Diskussionen um die Urteile deutscher Gerichte sparen. Das Antidiskriminierungsgesetz und das Recht auf freien Informationsbezug lassen keine Fragen mehr offen.
     
  7. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Ein sehr schönes Land, dieses Österreich. :)
     
  8. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Vielen Dank für diese Info, Terranus, diesen Sachverhalt kannte ich so noch nicht.
    Das Problem, giovanni11, sehe ich hier auch darin, daß Du den Kabelanschluß über die Nebenkosten mitzahlen mußt. Aussteigen aus dem Kabelvertrag kannst Du als einzelner Mieter nicht, wenn Du die ca 15 EUR/Monat von der Miete abziehst, heißt es nachher, Du seist mit der Miete im Rückstand. Ich verstehe deshalb Deine Formulierung "Zahlen um des Friedens Willen".
     
  9. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Das Problem ist das man genötigt ist Kabelanschluß zu nehmen, es sei den man beschränkt sich auf die 3 Programme die terrestrisch verbreitet werden. Der Kabelnetzbetreiber hat in Städten praktisch alle Freiheiten. Die Primacom möchte hier schon wieder 2,-€ mehr mit der Begründung "digitales Fernsehen" wird sind bereits bei 18,95 € und ab Juni wären das 20,95 €.
    Das überteuerte primaTV wird es hier nicht geben, KD Digital da darf man nur die Senderkennungen "bewundern". Ehrlich gesagt ist mein Verständnis am Ende, Prozesse deswegen zuführen gleicht allerdings einen Glücksspiel am Ende Gewinnt sowieso das Kapital.

    (Nebenbei: Intel hat inzwischen alle Seiten kleinbekommen die "Inside" in ihrem Namen führen. "dvd-inside" wird sich umbennen müssen. Soviel zum Rechtsstaat Deutschland.)

    Genauso sieht es aus. Zumindest den Geldbeutel und die Nerven schont es. Wahrscheinlich lachen sich die Mitarbeiter der Kabelgesellschaften alle samt und sonders über den dummen Kunden tod.
     
  10. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Steht u.a. auch hier:

    Europäischer Gerichtshof (EuGH)
    Der EuGH mit Sitz in Luxemburg hat die Aufgabe, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gemeinschaftsverträge sowie der von Rat oder Kommission erlassenen Normen zu sichern. Der EuGH besteht aus 15 Richtern und wird von 9 Generalanwälten unterstützt. Er ist vor allem zuständig für Entscheidungen über Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten sowie über Klagen der Kommission gegen einen Mitgliedstaat wegen Verletzung der Gemeinschaftsverträge (sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren); ferner entscheidet er über die Rechte und Pflichten der EG-Organe und über den Gerichtsschutz des Einzelnen gegen Akte der europäischen Gewalt. So kann bei Verletzung der Gemeinschaftspflichten Nichtigkeits- oder Untätigkeitsklage sowie nach Nichtigkeitserklärung eines Gemeinschaftsaktes Amtshaftungsklage beim EuGH in Betracht kommen. Dem Gerichtshof ist seit dem Jahre 1989 ein weiteres Gericht zur Entlastung angegliedert worden: das Gericht erster Instanz (EuG).
    Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999