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Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Henri Mannem, 3. März 2005.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Um Deine Frage zu beantworten: Ja man benötigt zwei Rückkanäle jeweils einen fürs Telefon und Internet. (Ich glaube hier wird Kanal C3 und C4 verwendet)
    Dennoch stehen 38 analoge TV Kanäle zur Verfügung und hier ist ja auch das Kabel auf 862 Mhz ausgebaut obwohl es nicht voll genutzt wird.

    Also in den neuen Ländern steht DSL nicht überall zu Verfügung was mit dem neuen Glasfaser begründet wird. Daher ist MDCC als Kabelanbieter in diesem Geschäftsbereich auch so erfolgreich. Hier verdienen die sogar damit.
    Welche Geschwindigkeit ich nutze steht in der Signatur. Es geht aber noch schneller.
     
  2. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Ich meinte jetzt eigentlich nicht deine maximale Bandbreite. Bei Powerline sieht das ja so aus, daß jeder Benutzer an eine Basisstation angeschlossen ist. Ist vergleichbar mit der Vermittlungsstelle bei DSL. Das Problem ist, daß diese Basistaion 2 Mbit hat, dort dann aber bis zu 100 Benutzer dran angeschlossen werden. Da jedem Nutzer eine Bandbreite von 2 Mbit zur Verfügung steht kann man sich ja ausrechnen was dann passiert wenn alle Online sind. Entsprechend werden dir bei dieser Technik auch keine 2 Mbit garantiert, sondern nur "bis zu" 2Mbit.
    Bei DSL hingegen gibt es solche Beschränkungen der Bandbreite ansich nicht. Da kann man ja eigentlich rund um die Uhr mit der vollen Bandbreite entsprechend des eigenen Anschlusses rechen. Und wenn nicht, dann ist meist eher das komplette Internet überlastet.

    Bei Kabel hatte ich bisher noch nirgens konkrete Aussagen zu diesem Thema gefunden, nehme aber an, daß man immer die volle Geschwindigkeit erreicht ?

    Das ist ein Faktum das es an den Glasfaserkabeln liegt. Das ist nicht nur eine vertröstende Begründung, war einfach zu kostspielig bisher. Aber Mittlerweile ist die Technik über Glasfaser marktreif und kostendeckend einsetzbar.

    Hier mal eine Brandaktuelle Meldung dazu:
    Die Telekom scheint wohl ihre potenziellen Kunden auch wegschwimmern zu sehen, wenn sie nicht langsam mal Paroli bietet.
    Hats aber auch mächtig Preisunterschied bei den Kabelanbietern, bei mir vor der Haustür liegt Iesy Kabel. 2 Mbit für 20 Euro, bei dir 0,75 Mbit für 30 Euro und bei Kabel BW 1 Mbit 70 Euro.
    Da sieht man schon, daß die von ihren Nachbarn keine Konkurenz fürchten müssen :p
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Unterschiede in Geschwindigkeiten zu Hochzeiten habe ich noch nicht festgestellt.
    Wohl aber war mal Telefon und Internet für ein paar Stunden ganz ausgefallen was mit einem Serverabsturz begründet wurde. Das sind aber sehr seltene Einzelfälle. Der ISDN-Anschluss der Telekom auf der Arbeit ist weit häufiger lahm und gestört.

    Ich bin zu Hause mit der von mir georderten Leistung voll auf zufrieden.
    Ich zahle Summa,Sumarum 51-52 Euro im Monat für Fernsehenempfang, Internet, Telefon incl. Gesprächseinheiten. Ich nutze das Kombipaket-Flatrate in der auch ein Rabatt enthalten ist.
     
  4. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    @Eike

    Hauptsache du bist zufrieden damit, und ich habe mal wieder ein wenig dazu gelernt :winken:

    Gruß Indymal
     
  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Ich bin der Meinung, dass Zwangsverkabelung nur dann vorliegt, wenn der Mieter gezwungen wird, einen Kabelvertrag abzuschließen und diese Kosten dann irgendwie in Nebenkosten verschleiert werden..
    Zwangsverkabelung liegt nicht vor, wenn man den Kabelvertrag kündigen kann und somit keine Kabelgebühr zahlen muss. Das Aufstellen einer Schüssel hat mit dem Kabel erst mal nichts zu tun. Es gibt Menschen die wollen gar kein Fernsehen. Daher ist auch die GEZ keine Zwangsgebühr - niemand muss einen Fernseher haben.
    Viele Vermieter zwingen ihre Mieter jedoch zur Zahlung der Kabelgebühr - auch wenn sie das Kabel nicht wollen.
    Beim Aufstellen einer Schüssel ist die Sache ziemlich kompliziert. Denn der Vermieter muss schon das Recht haben, zu sagen was an seinem Haus gebohrt werden darf und was nicht . Leute die nach Norden rauswohnen haben dann sowieso verloren - das verstößt dann gegen den Gleichheitsgrundsatz. Man kann auch nicht verlangen, dass jeder Vermieter eine Empfangsanlage installiert.
    Das ist ein kompliziertes Feld. Hat aber mit der Zwangsverkabelung nichts zu tun.
    Viele denken immer : ich muss Kabel kündigen dürfen (richtig!) -und eine Schüssel nutzen können/dürfen - falsch.
    Der muss dann halt mit ner Zimmerantenne schauen oder gar kein TV schauen.
    Das ist auch der Grund weswegen ich die Terrestrik für notwenig erachte: es muss diesen Zwischenweg geben, TV für jeden, auch ohne Kabel, und wo nicht möglich ohne Schüssel.
     
  6. Radiator2k

    Radiator2k Silber Member

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Der Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes ist hier imho falsch.
    Soll ich meine Stadt verklagen neue Parkplätze zu schaffen, wenn sich bei meinem zu Hause nie freie Parkplätze finden lassen, aber bei meinen Verwandten immer welche frei sind?
    Soll ich meine Stadt verklagen Bäume zu fällen oder Häuser abzureißen, weil die meine Wohnung/Fenster abschatten/verdunkeln, was bei den Mietern in höheren Stockwerken nicht der Fall ist?
    Soll ich die Telekom verklagen unter wirtschaftlich nicht sinnvollen Bedingungen in meinem 200-Einwohnerdorf DSL bereitzustellen, während in der Stadt es jeder hat?
    Soll ich das örtliche Verkehrsunternehmen verklagen, weil ich mindestens 10 Minuten zur nächsten Haltestelle laufen muss, während andere viel näher dran wohnen?
    Da gibt es dann etliche Beispiele, die gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würden.
    Wer blickfreitechnisch auf dem Balkon nunmal keine Schüssel aufstellen kann hat wohl einfach Pech gehabt und müsste sich einen anderen Standort suchen - wo, vermutlich leider, optische Beeinträchtigungen vorliegen.

    Dass man Kabel kündigen können muss - undzwar separat vom Mietsvertrag sollte klar sein.
    Dass du sagst, dass es falsch sei, dass man eine Schüssel nicht nutzen können/dürfe, würde ich nicht bestätigen.
    Grundsätzlich ist es nicht zu verbieten. Aber die eigene Freiheit (eine Satschüssel aufzustellen) hört eben da auf, wo sie in die Freiheit anderer (Beeinträchtigung des Eigentums) eingreift - und hier muss man bislang eben abwägen.
     
  7. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Das wollte ich eigentlich so sagen... habe mich da wohl ein wenig schlecht ausgedrückt.

    ich hab geschrieben, dass es falsch ist, dass viele denken, es wäre Zwangsverkabelung, wenn man keine Schüssel anbringen darf oder einem keine zur Verfügung gestellt wird.
    So hab ich es gemeint.
    Der Punkt ist der, dass viele den Empfang von 20 und mehr Programmen als absolut selbstverständlich betrachten, und damit die Möglichkeit nur 3 oder 4 Programme mit einer Zimmerantenne zu empfangen gar nicht als akzeptabel ansehen, und damit das Verbot einer Schüssel, bzw. die nicht vorhandene Möglichkeit des Satempfangs (wegen Nordbalkon etc) dem Zwangskabel gleichsetzen. Das tue ich eben nicht.
    Zwangskabel ist für mich, wenn ich das Kabel zahlen muss, auch wenn ich es nicht will. Ich könnte ja wie gesagt gar kein TV wollen.
     
  8. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    Wo du mal grade Terrestrik und GEZ anspricht... Gehe ich eigentlich richtig in der Annahme, daß ein Standartfernseher, wie man ihn heute auch noch fast überall kaufen kann ohne Zusatzequipment in DVB-T Only Zonen jetzt von der GEZ Gebühr befreit ist ???
    Weil nen reinen Bildschirm ohne Tuner konnten die mir ja glaube ich auch noch nie berechenen. Und nen Analogtuner ist in einem zentralen DVB-T Gebiet ja genau so gut wie garkein Tuner...
    Natürlich vorrausgesetzt ich habe keine Set-Top Boxen bei mir rum stehen und auch keinen Kabelempfang im Haus.

    Gruß Indymal
     
  9. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne

    @Indymal: du musst GEZ Gebühr zahlen, auch wenn du in einer Gegend mit DVB-T ohne analog Empfang wohnst .

    Du musst sogar GEZ zahlen, wenn du in einer Gegend wohnst, in der es weder analog noch DVB-T gibt. Da gab es Fälle anfang der 90er, da hatten Bauern gegen die GEZ geklagt, die abgelegen im Gebirge wohnten und kein ARD ZDF usw (damals auch nicht per Satellit ) empfangen konnten, aber Privat TV.
    Sie verloren, und mussten die GEZ nachzahlen.
    Die GEZ Regel ist einfach wie brutal: hält man ein Gerät, welches Rundfunksendungen empfangen kann, bereit, ist man GEZ-pflichtig. Alles weitere spielt absolut keine Rolle, ob es irgendwas wie zu empfangen gibt usw.
    Sobald du das Gerät zum Empfang bereit hälst, und es Rundfunk empfangen könnte ist es GEZ pflichtig. Ob man wirklich was empfangen kann, ist egal.
     
  10. octavius

    octavius Board Ikone

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    Re: BGH spricht Recht wie bisher

    @Eike und Indymal: Schade eigentlich, aber Ihr kommt etwas vom Thema ab. Die Zeitschrift unseres Sponsors hatte am 3.3.2005 auf ihrer Internet-Präsenz eine Meldung zu einem aktuellen BGH-Urteil veröffentlicht und unverzüglich dem Präsidenten eines Kabel-Vereins die Gelegenheit gegeben, dieses Urteil zu Werbezwecken für den Kabelanschluss auszuschlachten.

    Radiator 2K und ich diskutierten am Sonntag (6.3.2005) verschiedene rechtliche Aspekte. Radiator 2K hat auf dem Server von www.infosat.info ein hochinteressantes Urteil des LG Berlin entdeckt und gleich dazu ein 6-seitiges PDF-File mit einem Nachdruck der Seiten 186-191 der aktuellen Infosat-Ausgabe verlinkt.

    Wer von Euch hat sich denn nun mit den beiden Urteilen befasst?

    1.) Wer hat das neue BGH-Urteil vom 3.3.2005 gelesen?

    Zusatzfrage: Kann man das BGH-Urteil eigentlich schon im Volltext lesen?

    Ich habe bisher nur die Pressemitteilung gelesen:

    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...h&Art=pm&Datum=2005&Sort=3&client=10&nr=31829

    2.) Das von Radiator 2K in diese Diskussion eingebrachte Berliner Urteil ist hochinteressant.

    Wer hat sich damit auseinandergesetzt?

    Terranus schrieb:
    Hallo Terranus, dann hast Du offenbar das Berliner Urteil nicht gelesen. [​IMG]

    Bitte nimm Dir die Zeit und lies es! Es ist wichtig.

    Nach der Berliner Argumentation ist es völlig unerheblich, ob Du eine Wohnung mit Aussicht nach Süden oder nach Norden hast, weil der Vermieter Dir einen geeigneten Ort für die Installation der Parabol-Antenne zuweisen muss.

    Als Sat-Interessent kommen damit erhebliche Kosten auf Dich zu.
    Deine Definition von Zwangsverkabelung teile ich nicht. Das Wort Zwang sagt inhaltlich aus, dass Du gegen Deinen Willen zum Kabel greifen musst, obwohl Du das eigentlich gar nicht möchtest. Wenn Dein Vermieter Dir ohne triftigen Grund die Installation einer Parabol-Antenne verweigert, verstösst er gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, der im BGB fest verankert wird.

    Aufgrund der von den Berliner Richtern festgelegten vier Eingangskriterien (siehe oben) werden das Risiko und die Beeinträchtigung für den Vermieter so gering, dass ein triftiger Grund zur Versagung einer modernen Gemeinschafts-Parabol-Antenne eigentlich nicht mehr vorliegt.

    Damit ist die Sache gegessen. [​IMG]

    Die Berliner Richter haben vorgeschlagen, dass anstelle des schlecht objektivierbaren Nachweises eines besonderen Interesses am Empfang ausländlischer bzw. zusätzlicher Programme in Zukunft eine sehr leicht objektivierbare Kongruenz-Prüfung zwischen dem Programmangebot der vorhandenen Kabel-Anlage und der geplanten Sat-Antenne treten soll.

    Da jeder in diesem Forum weiss, wie die typische Kongruenz-Prüfung zwischen Sat und Kabel ausserhalb von Baden-Württemberg (und ausserhalb der Schweiz) ausgeht, ist das zwar kein "Persilschein" für den freien Sat-Empfang ...

    aber dem Grundrecht auf Informationsfreiheit der Bürger würde in erheblich besserer Weise Rechnung getragen als zuvor.

    Bei den sogenannten Schüsselverboten sind die Opfer folglich Zwangsverkabelte. Das ergibt sich aus dem semantischen Sinn des Wortes Zwang.
    Das ist er auch. [​IMG]

    Wie ich in einem anderen Thread dargelegt habe, gibt es in Deutschland allein zwanzig öffentlich-rechtliche Programme incl. dw-tv. Es versteht sich von selbst, dass jeder Gebührenzahler einen einklagbaren Rechtsanspruch darauf hat, diese Programme auch zu sehen. Lediglich bei dw-tv könnte es diesbezüglich Kontroversen geben. Ansonsten ist der Sachverhalt unstrittig. Weder Eike noch Mischobo noch Kabeljau noch sonst ein Kabel-Freak stellen in Abrede, dass jedermann diese 19 TV-Programme sehen darf.

    Eike schrieb:
    Richtig. Du hast 100% recht. Das ist der klassische Hauptvorteil des herkömmlichen, analogen Kabel-Fernsehens.

    Das habe ich immer anerkannt. Deswegen vergleiche ich das Kabelfernsehen gerne mit einem komfortablen Mittelklassewagen: teuer, aber bequem.
    Ich bin auch ein Freund der Terrestrik. Gestern habe ich ein bisschen von "Broken Bow" auf Festplatte aufgezeichnet. Quelle war das nordrhein-westfälische DVB-T Signal des Senders Sat-1.

    Die durchschnittliche Bitrate war 1.921 Mbit/sek, und der Peak lag bei 3.632 Mbit/sek.

    Das kann man doch vergessen! [​IMG] [​IMG]

    Die Terrestrik ist im Moment aussen vor. DVB-T wendet sich an eine kleine Gruppe von Menschen, die erstens mit wenig Fernseh-Programmen zufrieden sind und zweitens keinerlei Qualitätsansprüche in Bezug auf die Bildqualität stellen.

    Wer die moderne Medien-Vielfalt im Bereich von Rundfunk und Fernsehen nutzen will, der braucht entweder Satellit oder Kabel.

    Derzeit ist es so, dass sehr viele Leute Kabel-Anschluss bestellen, weil der fertig installiert ist. Demgegenüber bedeutet der Aufbau einer Parabol-Antenne zusätzliche Arbeit, und das Hauptproblem ist die sternförmige Verkabelung.

    Die Preispolitik des Kabels ist falsch. Für die gebotene Leistung ist der Einzelnutzervertrag zu teuer. Das gilt um so mehr, als Kabel-TV - wie Terranus trefflich ausgeführt hat - heute ganz überwiegend Astra-Gemeinschaftsempfang darstellt. Dafür kann man keine 14.50 Euro im Monat verlagen. Das ist Humbug.

    Die bisherige Vormachtstellung des Kabels wird zur Zeit von mehreren Seiten bedroht:

    1.) Es gibt technische Innovationen, die den Sat-Empfang wesentlich erleichtern könnten. Vgl. meinen Thread "Die Sat-Sensation".

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=68722

    2.) Es gibt innovative Elemente in der Rechtsprechung, insbesondere das von mir mehrfach zitierte BGH-Urteil von vor einem Jahr und das aktuelle Berliner Urteil, das in der Infosat erörtert wird.

    Der Vorsitzende des Kabel-Vereins, der auf der Internet-Präsenz unseres Sponsors das aktuelle BGH-Urteil kommentieren durfte, hätte deshalb Schützenhilfe durch den BGH dringend nötig...

    sonst läuft ihm nämlich die zwangsverkabelte Kundschaft gleich scharenweise davon. [​IMG]

    Es ist deshalb dringend nötig, dass wir das aktuelle BH-Urteil genau analysieren. Was steht da eigentlich drin?

    [​IMG]