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Obdachloser verprügelt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von LHB, 5. Januar 2007.

  1. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

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    AW: Obdachloser verprügelt

    also ich hatte meins schonmal dafür benutzt um ein kennzeichen eines flüchtenden fahrzeuges zu fotografieren..
     
  2. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    @doku, warum sollte es verboten werden, dass man mit Handys filmen kann? Es war doch völlig richtig, dass jemand gefilmt hatte; damit dieser Film dann dem Gericht als Beweismaterial zur Verfügung steht.

    Eigentlich kann man in so einer Situation auch gar nichts anderes machen, als filmen, wenn möglich. Denn anstatt Recht regiert in diesem Land potenziell eine profitgierige Unrechtjustiz. War selbst schon angeklagt und hatte als Angeklagter noch nicht mal das Schlusswort bekommen.

    Da hielt einfach am Schluss der Richter vom Mühlhäuser Amtsgericht selbst das Schlusswort, bevor sich das Gericht zur Beratung über das Urteil zurückzog. Da weiß ich aus eigener Erfahrung, wovon ich rede.

    Eine Anzeige gegen diesen Richter wurde übrigens von Seiten der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft abgeschmettert. Die Beschwerde wurde damals vom Oberstaatsanwalt ebenfalls abgewiesen. Eine Krähe hackt ja bekanntlich ...

    Grundsätzlich ist es in diesem Land nämlich leider nicht die Aufgabe eines Gerichtes Recht zu sprechen, sondern dieses ist laut Grundgesetz an die Gesetze gebunden. Und die sind wie Gummi und werden von den Gerichten i.d.R. jeweils so ausgelegt, dass es Unschuldigen möglichst zum Schaden ist, und wirklich Schuldigen zum Nutzen.

    Denn schließlich sichern die Kriminellen jeweils die persönliche Existenzgrundlade aller Justizbeamten, und nicht die rechtschaffenen Bürger.

    Nach dem Strafgesetzbuch hat zwar jeder das Recht auf Notwehr, was aber jeweils als Notwehrsituation gilt, entscheidet im Nachhinein das Gericht. Das ist praktisch reine Auslegungs- bzw. Ansichtssache das Gerichtes.

    Wurde jemand bspw. geschlagen, gilt diese Situation nämlich grundsätzlich nicht als Notsituation. Schlägt man also zurück rechnet das als Selbstjustiz.

    Der Obdachlose war also leider in der fatalen Situation, dass er sich praktisch gar nicht wehren durfte. Hätte er zurückgeschlagen, wäre er selbst dran gewesen wegen dem "Straftatbestandes" der Selbstjustiz. Und das mögen deutsche Richter gar nicht, weil sie sich selbst natürlich als die rechtmäßige Justiz ansehen.

    Prinzipiell gilt das gleiche für alle Außenstehenden. Zum Glück waren anscheinend körperlich Überlegene anwesend, die dann einfach den Kriminellen festhalten konnten, bis die Polizei eintraf; und ihn auf diese Weise auch davon abhalten konnten, weiter auf den Obdachlosen einzuschlagen.

    Falls die Anwesenden nicht körperlich überlegen gewesen wären, hätten sie dem Opfer nur dadurch helfen können, indem sie ihrerseits auf den Täter eingeschlagen hätten, wodurch sich diese aber strafbar gemacht hätten.

    Im Falle einer Bedrohung ist das ganz anders. Bedroht bspw. ein körperlich überlegener Täter eine Person z.B. mit der Faust, darf der Bedrohte diesen sogar niederschießen, weil diese Bedrohungssituation juristisch als Notsituation anerkannt wird.

    Schlägt ein Täter aber nur auf das Opfer ein, ist das juristisch nur exakt genau im Moment des Zuschlagens eine Notwehrsituation. Schon im nächsten Moment ist juristisch die Notwehrsituation schon nicht mehr gegeben, sodass es dem Opfer nicht gestattet ist, zurückzuschlagen.

    Dabei spielt es auch prinzipiell keine Rolle, wie oft der Täter bereits zuschlug. Nach jedem Schlag gilt: "Keine Notwehrsituation mehr!" Und falls das Opfer dem Täter sogar hinterher rennen würde, um zurückzuschlagen, so wäre das für ein Gericht geradezu der klassische Fall von "Selbstjustiz".

    Wenn also die Person, die das ganze gefilmt hatte, körperlich dem Täter nicht überlegen war, so blieb dieser Person gar nichts anderes übrig, als zu filmen. Denn auf den Täter einschlagen, um dem Opfer dadurch zu helfen, das durfte diese Person nicht.

    Im Grunde kann man heutzutage nur schnellstmöglich die Polizei rufen, um einem Opfer zu helfen; oder man ist dem Täter körperlich überlegen, dann darf man ihn mit bloßen Händen vorsichtig festhalten. Aber aufpassen, dass dem Täter dabei kein einziges Haar gekrümmt wird! :D


    Tja, so läuft das eben in einem gottlosen Land, wo allseits das biblische Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" abgelehnt wird. Entweder Ihr seid für dieses Prinzip, was eine angemessene Notwehr und auch eine gerechte Bestrafung gestatten würde; oder in diesem Land werden weiterhin Unrechtsurteile von einer Unrechtsjustiz gefällt werden.

    3.Mose 24, Vers 19-22:
     
  3. Markus Krecker

    Markus Krecker Lexikon

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    AW: Obdachloser verprügelt

    Immer wenn ich durch die Stadt laufe sehe ich diese hilflosen Menschen am Wegrand liegen und betteln. Es wird immer Deppen geben, die sich daran vergreifen müssen. So ist nun mal unsere Gesellschaft. Wenn man nicht Perfekt ist wird man gleich angegriffen. Die Täter gehören weggesperrt. Obdachlose sind auch nur Menschen und hinter ihrem Schicksal verbirgt sie oft eine traurige Geschichte.
     
  4. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Obdachloser verprügelt

    Deswegen gehört ihnen geholfen, aber sowas ist in dieser Gesellschaft - igitt.
     
  5. doku

    doku Guest

    AW: Obdachloser verprügelt

    Man sollte die Prügelstrafe wieder einführen. 20 Schläge auf die Fußsohlen wären angebracht! :cool: ;)
     
  6. doku

    doku Guest

    AW: Obdachloser verprügelt

    Wenn sie sich denn helfen lassen. Manche wollen auch so leben und können gar nicht anders...
     
  7. digfan67

    digfan67 Guest

    AW: Obdachloser verprügelt

    Im Bahnhofbuchhandel bin ich am Dienstag beinahe von einem Rentner verprügelt worden. Ohne Scheis.s. Die Verkäuferin hat den mit Rausschmiss gedroht. Gewalt kann auch Nicht-Obdachlose treffen. Ich hasse Gewalt und habe mich auf das Niveau des älteren Herrn nicht begeben
     
  8. zockererwin

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    AW: Obdachloser verprügelt


    Du lebst aber gefährlich:D
     
  9. Markus Krecker

    Markus Krecker Lexikon

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    AW: Obdachloser verprügelt

    Heute muss man wirklich an jeder Ecke aupassen. Bin mal durch eine Unterführung gegangen und ein Mann ist mir hinterher gerannt (war besoffen).
     
  10. digfan67

    digfan67 Guest

    AW: Obdachloser verprügelt

    Jepp. Der pöppelte mich an. Ich fragte ob er krank ist. Da dreht er durch. Solle meine Brille abnehmen und er will mich verkloppen. Habe ihm gesagt wenn er mich nur einmal anfasst, kommen ein paar Leute in grüner Uniform und er bekommt mächtig Ärger :D