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Obdachloser verprügelt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von LHB, 5. Januar 2007.

  1. dehlya

    dehlya Silber Member

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    AW: Obdachloser verprügelt

    Das ist wahr, ich möchte eine Neuauflage des 62/6310.
     
  2. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Eine "fortdauernde Bedrohung" wäre bspw. Geiselnahme; oder, wenn eben der Täter jemanden fortwährend bedroht; also wenn er bspw. jermanden mit einer Waffe oder geballten Fäusten bedroht.

    Bei Schlägen ist das eben juristisch anders. Hält der Täter beim Einschlagen auf das Opfer vorübergehend ein, ist juristisch die Bedrohungssituation nicht mehr gegeben, falls er einfach nur ganz normal dasteht.

    Die Bedrohungssituation ist da juristisch eben nun mal nur genau zu den Zeitpunkten gegeben, wo er jeweils zuschlägt. Das mögen viele anders sehen, aber die Gesetze sind eben nun mal genau so und nicht anders.

    Eine Schlägerei besteht eben nun mal aus einer Serie von Schlägen, wo die sich Schlagenden i.d.R. abwechselnd aufeinander einschlagen. Insgesamt ist das juristisch keine Notwehrsituation, sondern es ist juristisch immer abwechselnd jeweils nur genau in dem Moment eine Notwehrsituation für den, der gerade geschlagen wird; unabhängig davon, wer angefangen hat.

    So viel ich weiß, ist es wirklich so, dass man sich schlagen lassen muss, falls es einem nicht gelingt, jeweils genau in dem gleichen Moment auf den Schläger einzuschlagen, was praktisch kaum möglich ist.

    Schlägt ein Schläger wild auf einen ein, darf man im selben Moment auch schlagen, was kaum möglich ist. Schlägt man unmittelbar nach Aufhören der Schläge zurück, wird man sich gerichtlich wegen Körperverletzung verantworten müssen; allenfalls würde das dann als minderschwerer Fall rechnen.
     
  3. zockererwin

    zockererwin Board Ikone

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    AW: Obdachloser verprügelt

    dann lieber den anderen bewußlos schlagen und unerkannt fliehen:D :D :D :D :D
     
  4. doku

    doku Guest

    AW: Obdachloser verprügelt

    :D :D :D
     
  5. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Angenommen es brennt, und jemand alarmiert die Feuerwehr, und wartet dann auf das Eintreffen der Feuerwehr; anstatt schon mal behelfsmäßig mit Löschversuchen anzufangen. Sicher hat sich diese Person wegen dieses Abwartens nicht strafbar gemacht.

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    Im TV sah ich einen Bericht, wo eine Muter ihre beiden Kinder retten wollte vor den Flammen. Diese waren in einer brennenden Scheune eingeschlossen. Man hätte nur von außen die Türen aufbrechen brauchen, um die Kinder zu retten. Aber ein Mann hielt die Frau fest, sodass sie ihre Kinder nicht retten konnte. Die Feuerwehr kam leider zu spät. M.E. hat sich dieser Mann im juristisch minderschweren Fall strafbar gemacht.

    Im Prinzip genauso ist es bestimmt auch mit der Nothilfe. Dieses Recht hat zwar jeder, aber bestimmt nicht die Pflicht. Im Gegenteil; die Polizei rät sogar davon ab, den Helden spielen zu wollen, bzw. dass man möglichst gefährliche Situationen meiden soll. Und das Filmen ist m.W. auch keine Straftat.

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