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Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. August 2014.

  1. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    Ist der Artikel "Sponsored by GVU" oder so?
    "Ende 2013 mahnte die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Namen der Schweizer Firma "The Archive AG" in großen Stil tausende mutmaßliche Redtube-Nutzer ab, die auf der Seite illegal Streams angeschaut haben sollen. Der Fall brach schließlich in sich zusammen, weil das rechtmäßige Vorgehen der Abmahner juristisch angezweifelt wurde. Der Spieß wurde sogar umgedreht: U+C musste sich vor Gericht verantworten."
    Tja, hätte man weiter recherchiert, dann wäre der Autor des Artikels auf das Versäumnisurteil einer negativen Feststellungsklage gestoßen:
    http://anka.eu/images/Downloads/PM/Urteil AG Potsdam AZ 20 C 423-13.pdf
     
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    Das Urteil enthält allerdings keinerlei nennenswerte Info zur Rechtslage. Da es ein Versäumnisurteil ist (die Beklagte ist im Termin nicht erschienen), wurde das Vorbringen des Klägers ohne Berücksichtigung eines eventuellen Vortrags des Beklagtenals richtig unterstellt. D.h. im Ergebnis wurde ein Fall entschieden der davon ausgeht, dass gar nichts gespeichert wurde. Ob die Nutzung per se rechtmäßig war (das ist auch nach Ansicht des Gerichts unter Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH erforderlich, für das Eingreifen der Privilegierung!) wurde ebenfalls nicht untersucht.

    In dem Urteil wird keineswegs gesagt, dass man nicht rechtmäßige Streams einfach anschauen kann und dem Nutzer nichts passieren kann, da weder untersucht wurde, was genau gespeichert wird, noch ob die Werknutzung rechtswidrig ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2014
  3. kyagi

    kyagi Board Ikone

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    Die gierige Mafia geht sicher auch bald auf solche Kunden los, die auch noch bezahlen.
    Wenn ich sehe, dass zum Beispiel Family Guy mit einer Verzögerung von fast 2 Jahren nach DE kommt, ist das eine bodenlose Frechheit.
     
  4. HannesK

    HannesK Gold Member

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    Jeder Stream der Verfügbar ist und interessant ist wird angesehen. Streaming ist ja erlaubt - zumindestens in Österreich!
     
  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    Gut so das eine Kontrolle selbst das Anschauen "illegaler" Streams nicht möglich ist. Das trägt zur Freiheit in Deutschland im wesentlichen auch bei.
     
  6. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    Hier mal eine Definition von Raub:
    "Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen."
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Raub_%28Deutschland%29
     
  7. Setter

    Setter Platin Member

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    :eek:wen intressiert sone Amiserie?
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    Die Überwachung u. Verfolgung von der reinen Nutzung von Streams ist schwierig – im Gegensatz zu den Fällen bei denen Leute selber Daten illegal anbieten.
    Ausserdem würde (in Deutschland) bei rein privater Nutzung sehr wahrscheinlich die Deckelung der Abmahnkosten auf 100 € greifen, da es sich dabei um einen einfach gelagerten Fall handelt (§ 97a Abs. 2 UrhG) u. die zivilrechtliche Verfolgung scheint den meisten Anwälten finanziell nicht lukrativ zu sein.
    Strafrechtlich werden reine Downloads nicht (mehr) verfolgt, mit der Ausnahme falls die Inhalte selber unter das Strafrecht fallen.
    Um höhere Beträge einklagen zu können müsste dann schon jemand mehrmals erwischt werden.
    Was bedeutet: Der Aufwand der Verfolgung ist hoch, der Ertrag falls Leute erwischt werden relativ gering.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2014
  9. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    SRF über DVB-T in Singen gucken: Damit tanzt man "denen" auf der Nase herum. Das ist so, als ob man in Berlin (DDR) einfach mal Westfernsehen aus Berlin-West guckt. Das war damals hochgradig verboten.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    Vollkommem richtig.


    Bis auf den Redtube-Fall, bei dem Leute rechtswidrig abgemahnt wurden, ist kein einziger Fall bekannt bei denen Leute für die reine private Nutzung von Angeboten im Web abgemahnt wurden.
    Es wurden bislang nur Leute abgemahnt die Filesharingverfahren nutzen bei denen diese die Inhalte auch selber wieder anbieten; sprich: Peer-to-Peer-Datenaustausch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2014