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Nutzung der Frequenzressourcen

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von Manfred Z, 7. Juli 2007.

  1. NFS

    NFS Institution

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Wenn ich aus den sieben Regionen jeweils ein Drittes Programm herausgreife, fehlen mir bei DVB-T noch RBB und SR (oder SWR).
     
  2. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Für die meisten Zuschauer sind aber die (fremden) Dritten ohnehin nur Nebensachen, problematischer sind da die fehlenden Privaten.
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Tja, die Privaten können allerdings frei selber bestimmen ob, wo und über welchen Übertraguungsweg deren Programme empfangbar sind.
    Eine Versorgungsverpflichtung existiert für diese nur indirekt über die "Must-Carry" Regelung im TV-Kabel.

    Für die ÖR-Programme gibt es jedoch eine Versorgungsverpflichtung, im Gegensatz zu den Privaten.
    Deshalb wundert mich die Haltung der ARD und der KEF so dass diese sich darüber Gedanken machen einen Übertragungsweg einzustellen den so um die 8 Millionen Bürger in diesem Land regelmäßig nutzen.
     
  4. transponder

    transponder Gold Member

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Diese Versorgungsverpflichtung der ÖR-Programme gibt es seit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages aber nicht mehr.


    ARD+ZDF dürfen frei entscheiden, über welchen Empfangsweg sie ihre Programme verfügbar machen. Sollte z.Bsp. SES nach Ablauf des Vertrages mit den ÖRA`s die Transpondermieten verdreifachen, kann ARD+ZDF erklären, dass ihnen dies zu teuer ist, und sie zukünftig nur noch exklusiv in den Kabelnetzen in D empfangen werden können.


    Dies ist auch heute schon rechtlich alles möglich. Wer kein Kabelanschluss hat, hat halt Pech gehabt. Zahlen muss er trotzdem.


    Die 18 Millionen Sat-Haushalte können dann schauen wo sie bleiben. Alles nachzulesen im gültigen Rundfunk-Staatsvertrag, der von gewählten deutschen Politikern abgefasst wurde. Jedes Volk bekommt halt die Regierung, die es verdient!!!
     
  5. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Bist du bezüglich der Versorgungspflicht zu 100% sicher? Ich meine, dass nur die Versorgungspflicht per Terrestrik abgeschafft wurde. Eine flächendeckende Versorgung ist ja per Satellit gegeben (und jetzt soll hier keiner mit Nordbalkon kommen, darum geht es jetzt nicht). Kabelfernsehen dagegen ist nicht flächendeckend, kann slso nicht als Grundversorgung gelten. Fraglich ist, ob IPTV mal als Grundversorgungsmöglichkeit angesehen wird.
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Doch die Versorgungspflicht gibt es weiterhin, nur eben nicht mehr zwangsläufig auf dem terrestrischen Weg.
    Das Problem sind die Leute die den Empfangsweg Satellit nicht nutzen können oder dürfen. Weil der Empfang der ÖR-Programme (Grundversorgung) ohne Zusatzkosten für die Nutzer möglich sein sollte. Und das betrifft z.B. auch für Leute mit ALG2. Den Kabelanschluss bekommen die nur bezahlt wenn dieser in den Mietnebenkosten enthalten ist.

    Nein, können diese nicht so machen, denn TV-Kabelanschlüsse könnten max. 2/3 der Haushalte in Deutschland mit TV-Programmen versorgen; wahrscheinlich weniger.
    Einzige denkbare Alternative wäre die Umstellung auf IPTV wenn alle Haushalte mit Breitbandinternet (> 25 MBit/s) versorgt sind. Dass die TV-Grundversorgung dann über die VDSL-Anschlüsse läuft.

    So sieht die Situation derzeit aus weil sich noch kein Gericht damit beschäfttigt hat. Es könnte allerdings sein dass Juristen die Sache anders sehen.

    Äusserst unwahrscheinlich dass so viele Leute dazu gezwungen werden für etwas zu zahlen was diese nicht nutzen können.
    Wenn es so weit käme dann würde die Sache sicherlich vor Gericht entschieden werden.
    Die Versorgungspflicht bleibt ja weiterhin bestehen.
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Mit Balkon komme ich nicht, aber mit ungünstigen Tallagen, hohe Berge in südlicher Richtung die den Empfangsweg Satellit versperren.
    Es reichen bereits hohe Bäume oder irgendein hohes Gebäude (auf dem Nachbargrundstück) im Empfangsweg um den Satempfang zu verhindern.
    Und 20 Meter hohe Masten auf sein Wohnhaus zu setzen dürfte ebenfalls problematisch werden (Windlast, Gefahr von Blitzeinschlägen, Montage + Wartung nur mit Profiausrüstung möglich).

    Richtig
     
  8. Koelli

    Koelli Lexikon

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Warum geht es darum nicht???
    Ich kann nunmal von meinem Balkon aus keinen Astra-Sat anpeilen, weil da ein dickes Haus im Weg steht!
     
  9. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Wohnungen wo nur die öffentlich-rechtlichen Programme zu empfangen wären, wären aber quasi unvermietbar. Und auch Eigenheimbewohner wären damit nicht zufrieden.

    Da muss ohnehin eine andere Lösung her, sei es eine Gemeinschaftsantenne bis hin zu Privatkabel.
     
  10. transponder

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    Von einer flächendeckenden Versorgung ist im Rundfunkstaatsvertrag keine Rede.


    In §19 heißt es wörtlich:


    § 19 Versorgungsauftrag

    Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio können ihrem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nachkommen. Bei der Auswahl des Übertragungswegs sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Die analoge Verbreitung bisher ausschließlich digital verbreiteter Programme ist unzulässig


    Quelle: http://www.die-medienanstalten.de/f...dlagen/Gesetze_aktuell/15_RStV_01-01-2013.pdf


    ARD und ZDF könnten sogar nur noch im Web senden. Der Übertragungsweg liegt laut Politik ganz allein bei den Sendeanstalten. Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind zu beachten, sonst überhaupt nichts. Daher mein obiges, rein fiktives Beispiel mit der Erhöhung der TP-Miete.


    Auch wenn 18 Millionen vor deutsche Gerichte rennen, da passiert überhaupt nichts. Der Rundfunkstaatsvertrag wird wohl kaum von den Richtern, die vorher von der Politik in Amt und Würden eingeführt wurden, als ungesetzlich gebrandmarkt.


    Wartet mal auf den nächsten KEF-Bericht. Da soll nicht viel schönes über DVB-T drinstehen. Über DAB+ übrigens ebenfalls. Diese beiden Übertragungswege wackeln gewaltig.


    Selbst so eine undemokratische Organisation wie die KEF kann entscheiden, wo und wie es technologisch hier in Deutschland weitergeht. Wenn man an den Fleischtöpfen der Geldverteilung sitzt, kann man schalten und walten wie man möchte. Oder hat schon mal jemand gehört, dass sich die KEF vor irgendjemand in diesem Lande verantworten muss?