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Nutzung der Frequenzressourcen

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von Manfred Z, 7. Juli 2007.

  1. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    1. ist das ja (volkswirtschaftlich) gerade der Sinn der Sache.
    2. ist DVB-T ein Backup-Empfangsweg mit eingeschränktem Programmangebot.
    3. Wenn man in Summe Viseo+, HD+, IPTV und CI+ im Kabel zusammenrechnet, findet genau das bereits statt.
    4. LTE ist neben dem Abschalttermin für unverschlüsseltes SD Bestandteil des Planes zur Abschaffung des anonymen und kostenlosen Zugangs zu Hörfunk und Fernsehen.
     
  2. TV_WW

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Und wer sagt denn dass die Punkte 1 bis 4 von den Zuschauern gewünscht werden?

    Es muss einen frei verfügbaren Empfangsweg für die Programme der ÖR geben ohne Zusatzkosten! Das ist die Schlussfolgerung dessen was im gültigen Rundfunkstaatsvertrag steht.
     
  3. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Das werden sie nicht. Aber von den Marktteilnehmern.

    Die ÖR sind keine Marktteilnehmer. Im Markt sind sie ein Fremdkörper.
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Die ÖR haben ihre Daseinsberechtigung, auch falls das dem Markt oder der EU-Kommission nicht gefallen sollte.
    Es gibt in Dtl. das Duale Rundfunksystem, daher dürfen die ÖR neben dem Markt bestehen, egal wem das nicht passen sollte.
     
  5. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Solange sie sich zum Ankauf von Verbreitungskapazität am Markt bedienen, verhalten sie sich marktkonform.
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Die meisten Landesrundfunkveranstalter besitzen eigene Sendeanlagen! War dir das klar?

    Und die Programme die zur Grundversorgung gehören stehen rechtemäßig über der Regulierung durch den Markt.
     
  7. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Um das Thema mal wieder zu erden:

    UHF21-60 ist bundesweit mit 6 Muxxen verplant worden.
    Wenn nun die Privaten komplett aussteigen und die ÖR auf DVB-T2 in HDTV umsteigen, reichen in Zukunft 3 Muxxe, also das Spektrum 21-40. Alles darüber kann monetarisiert weden.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    So wie ich die Meldung der EU-Kommission verstanden habe bedeutet das dass der Mobilfunk alle nicht durch DVB-T genutzten UHF-Kanäle von 21 bis 60 nutzen darf. Es gäbe kein geschütztes Spektrum von Kanal 21 bis 40 in dem nur die ÖR senden dürften sondern falls die ÖR z.B. Kanal 25, 30 und 35 nutzen dürften dann die Mobilfunkanbieter (hypothetisch, im Extremfall) die Frequenzen der Kanäle 21 bis 24, 26 bis 29 sowie 36 bis 60 für Mobilfunkanwendungen im gleichen Verbreitungsgebiet nutzen.

    Und sowas kann auch technischer Sicht nicht gut gehen, da sind Störungen des DVB-T-Empfangs durch den Mobilfunk einfach vorprogrammiert.
     
  9. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    In Deutschland werden alle Kanäle von 21-60 durch DVB-T genutzt. In kleineren EU-Ländern hingegen nicht. Darauf bezieht sich die Meldung.
     
  10. Manfred Z

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    RobiH schreibt mal wieder völlig am Thema vorbei. Die Mobilfunker dürfen selbstverständlich auch in Zukunft nur solche Frequenzen benutzen, die den TV-Empfang nicht stören. Dazu könnten dann auch die sogenannten White Spaces gehören (frühestens 2016) - zu Regeln, die erst noch geschaffen werden müssen. Die Frage ist aber, ob die Mobilfunker letzteres überhaupt wollen.

    Denn Netzbetreiber und Gerätehersteller bevorzugen die Digitale Dividende II, also den Bereich 698 bis 790 MHz zwecks internationaler Vereinheitlichung. Diesen Bereich (europäische TV-Kanäle 49 bis 60) müsste das Fernsehen dann vollständig räumen - Beginn frühestens 2018, realistischer eher 2020 oder gar 2022.

    -----------------------------------------------------------------------

    Die EU-Kommission hat im September ein neues offizielles Papier herausgebracht, eine sogenannte Mitteilung (communication), die über die weiteren Absichten der Kommission informiert. Die deutsche Fassung des Papiers hat den Titel "Mitteilung der Kommission - Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt [KOM(2012) 478, 3.9.2012]". Nach Abschluss des Programms für die Funkfrequenzpolitik (RSPP), also nach 2015, kann das Bestandteil einer neuen Richtlinie (directive) werden.

    EUR-Lex - 52012DC0478 - EN (DE auswählen)

    Übersicht Radio Spektrum (engl.):

    eCommunications: Radio Spectrum Policy | Europa - Information Society

    Inhalt KOM(2012) 478:

    Kernaussagen KOM(2012) 478:

     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Oktober 2012