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NPD mit Eilantrag erfolgreich: ARD muss Wahl-Spot senden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Mai 2019.

  1. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Das nennt man Eigentor. Jetzt muss nicht nur die Wahlwerbung der NPD ausgestrahlt werden sondern sie bekommt auch noch zusätzlich eine mediale Bühne in Presse, Funk und Fernsehen. Dumm gelaufen.
     
  2. otto67

    otto67 Guest

    Jetzt ist man aber seitens der ARD rechtlich auf der sicheren Seite. Wie lang hätte es wohl gedauert, dass jemand die ARD verklagt, wäre der Spot einfach so gesendet worden?
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Sollte jetzt die ARD alle Sendungen vor Ausstrahlung gerichtlich prüfen lassen? :)
     
  4. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Sowohl als auch. Die wirklich rechten Strukturen in DE sind komplett überwacht. Die eigentlichen Verantwortlichen wollen so von ihren Fehlern ablenken.
     
  5. otto67

    otto67 Guest

    Sind die alle rechtlich bedenklich? Davon ab ist doch die NPD vor Gericht gezogen.
     
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Das weiß ich nicht, könnte aber jemand klagen. :)

    Jetzt ist man aber seitens der ARD rechtlich auf der sicheren Seite. Wie lang hätte es wohl gedauert, dass jemand die ARD verklagt, wäre der Spot einfach so gesendet worden?
     
  7. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Die ARD war auch vorher auf der sicheren Seite. Aber scheinbar hat da jemand geglaubt, man stünde nun neuerdings über dem Gesetz und könne selber entscheiden, welche Wahlwerbung man ausstrahlt.
     
    FilmFan gefällt das.
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ach jetzt freuen sich wieder die üblichen verdächtigen das sie ihre "Lieblingspartei" wieder im TV bewundern können.
     
  9. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Wer sind denn die "üblichen Verdächtigen" und für wen soll die NPD die Lieblingspartei sein?
    Du bist doch jetzt nur sauer, weil man nicht auf dein plumpes linkes Weltbild anspringt, wonach für dich alle Nazis "gefälligst verboten" gehören und der hiesige Rechtsstaat dich einen feuchten Kehricht interessiert! o_O
     
    srumb, Wolfman563 und Schnellfuß gefällt das.
  10. otto67

    otto67 Guest

    Klar, deswegen hatte die Vorinstanz auch anders geurteilt.