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Norwegen will Rundfunkgebühren abschaffen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. März 2019.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wir drehen uns im Kreis. Weil es dann Staatsrundfunk wäre.

    Die Öffis sind Anstalten, deren Etat nur durch Beiträge oder Gebühren bestritten werden dürfen. Beiträge und Gebühren müssen gleichartig erhoben werden. Ein Rundfunkbeitrag, der nach der Steuerlast differenziert, ist nicht zulässig. Weder bei den Rundfunkanstalten noch bei der Badeanstalt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2019
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  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    @Fragensteller
    ... in Deutschland müssen Staat und Kirche getrennt sein. Wie finanzieren sich die Kirchen nochmal?
    Wenn die ÖR allein durch eine Finanzierung aus Steuermittel zum Staatsrundfunk würden, dann wäre auch die Finanzierung der Kirchen verfassungswidrig.

    Das Grundgesetz dazu:
    Der Staat, bzw. hier die Länder haben sicherzustellen, dass die jeweiligen Rundfunkanstalten zur Ausführen ihres Staatsauftrages ausreichende finanzielle Mittel erhalten und dass der Staat bzw. die Länder keinen Einfluss auf die Inhalte nehmen dürfen.
    Eine Finanzierung aus Steuermittel verstösst nicht gegen das Grundgesetz. Der deutsche ÖR würde zum "Staatsrundfunk" wenn die Länder Einfluss auf die Inhalte bzw. redaktionelle Arbeit der jeweiligen Landesrundfunkanstalt nehmen würden, aber nicht wenn die deutschen ÖR aus Steuermittel finanziert werden würden.

    Wo drehen wir uns also hier im Kreis?
     
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  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... richtig. Genauso wenig finden aber auch Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge im Grundgesetz Erwähnung.
    In Artikel 5 Grundgesetz heisst es dazu lediglich:
    Eine reine Rundfunksteuer zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann es nicht geben, da diese zweckgebunden wäre. Bei einer Finanzierung aus allgemeinen Steuern gibt es das Problem dagegen nicht ...
     
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  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Dann hast Du aber ein Problem mit der Staatsferne, da die Finanzierung nicht unabhängig erfolgt sondern von den Einnahmen und Haushaltsposten des Staates. Daher kann die Deutsche Welle aus Steuermitteln finanziert werden, ARD und ZDF aber nicht.
     
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  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Rundfunkurteile entsprechen dem jeweiligen Zeitgeist. Urteile von vor 30 Jahren, sind heute sicher in Teilen obsolet.
    Selbst die Grundfibel wurde auch immer wieder mal angepasst. (ja die ersten 20 Artikel... - letztendlich kann alles vom Menschen erschaffene auch wieder ge-oder verändert werden, bis zu Grunde gerichtet werden)
    Auch im Hinblick, da sich die "Rundfunklandschaft" in d. letzten Jahrzehnten sehr verändert hat. Auch und gerade in Bezug auf das Internet und dessen Angebote. Sowie auch die Sehgewohnheiten der Menschen, speziell welchen und wie sie "Content" konsumieren.
    Andere Länder zeigen doch, dass eine Runfunkgebühr/-beitrag auch über Steuern finanzierbar ist. Da stellt D nun keine große Ausnahme oder Besonderheit dar, wenn dem so käme.
    So wie in Norwegen wäre allerdings fatal. Denn so müsste noch mehr GEZahlt werden, als bisher.

    Maßgeblich ist, dass eine Veränderungen der Finanzierung, dem eine grundlegende Reform des ÖRR voraus gehen müsste.
    Weniger Provinzanstalten (LRA). Aus 9+1+1 mach drei bis vier. Damit einher gehend eine extreme Personalverschlankung, sowie auch "stutzen auf ein bedeutend kleineres Maß", die Anzahl der LRA betreffend. Drei vier Anstalten + DLF/DLR. Rest weg - auch das ZDF. Sowie die ganzen "Länderradios". Dudelfunk war gestern. Das kann man ja weiter haben. Angebote gibt es dafür zu Hauf, abseits des ÖRR.
     
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  7. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Es war ein Beispiel und keine Festlegung. Man, man.

    Den Post von dir sollte man als Post des Monats vorschlagen.

    Und danke, das ich bei dir noch überlegen „darf“.
     
  8. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Wenn sich nix ändert warum sind es zwei unterschiedliche Modelle?
    Auch sitzen nicht nur Politiker in den Aufsichtsräten.

    Aber das haben wir hier schon tausend Mal diskutiert und einige sehen oder wollen halt nicht sehen dass es einen Unterschied gibt zwischen einem ÖR wie bisher oder einem steuerlich finanzierten. Beides muss nicht schlecht sein.

    Übrigens: wenn die Länderparlamente als gewählte Parlamente nicht über sowas abstimmen sollen (wir reden hier von 16 Parlamenten), wer dann? Volksabstimmung?
     
  9. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Leute ich frage mich warum hier von einigen so diskutiert wird. Ob wir nun den ganzen Laden über Rundfunkgebühren oder Steuern finanzieren bleibt sich doch gleich. Da wird halt jeden Monat eine Rundfunksteuer in Höhe von 17, 00€ vom Lohn abgezogen.

    Übrigens werden mit den Gebühren oder auch Beiträge nicht nur die ÖR finanziert sondern sogar die Privaten.

    In Bayern z.B. werden die Lokalsender von der BLM gefördert und die BLM durch die Rundfunk Beiträge.

    In Niedersachsen werden z.B. auch die NKL Sender durch die Rundfunk Beiträge gefördert.

    Wer bei Rundfunk Beiträge nur an die ÖR denkt sollte sich auch die Frage stellen was sonst noch damit finanziert wird.

    Aber das ist etwas was viele nicht wissen und bei den Rundfunk Beiträgen nur an die ÖR denken.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... da liegst du aber falsch:
    Quelle: Die Deutsche Welle – Umfang der Bundeskompetenz und das Gebot der Staatsferne | Deutscher Bundestag
    Damit wäre deiner Argumentation folgend die Finanzierung der Deutsche Welle aus Steuermittel verfassungswidrig.
     
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