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Noch kein Lohn!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Satikus, 11. August 2006.

  1. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Noch kein Lohn!


    Wenn du noch nicht mal einen Vertrag hast kommt wohl das hier für dich in Frage

    Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsvertrag

    bye Opa:winken:
     
  2. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Noch kein Lohn!

    Entscheidend ist aber diese Passage:

    Erfüllt der Arbeitgeber seine Verpflichtung nicht, ist der Arbeitsvertrag gleichwohl gültig zu Stande gekommen. Durch den Verstoß gegen die Nachweispflichten, gerät der Arbeitgeber aber in Verzug und haftet dem Arbeitnehmer auf Ersatz des Verzugsschadens, z.B. dafür, dass der Arbeitnehmer aufgrund des fehlenden Hinweises auf einen geltenden Tarifvertrag eine Ausschlussfrist aus diesem Tarifvertrag versäumt hat und sein Anspruch dadurch verfallen ist (Bundesarbeitsgericht vom 17.4.2002, 5 AZR 89/01). Ein nicht erbrachter Nachweis kann sich außerdem in einem Streitfall vor Gericht in der Weise zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken, dass diesem Beweiserleichterungen eingeräumt werden.

    Ein Arbeitet demnach auch nach mündlicher Abmachung innerhalb eines gültigen Vertrages und nicht schwarz!

    Donn
     
  3. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Noch kein Lohn!

    Das habe ich auch nie behauptet!
     
  4. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Noch kein Lohn!

    Habe ich Dich beschuldigt, dass Du das geschrieben haben sollst? Wenn Du das so aufgefaßt hast: So war es nicht gemeint.


    Donn
     
  5. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Noch kein Lohn!

    Naja, du zitierst mich ja:rolleyes: ;)...das habe ich wohl falsch aufgefasst!
     
  6. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Noch kein Lohn!

    @Satikus:
    Ich will ja nicht meckern...
    Aber suche Dir bitte endlich einen vernünftigen, seriösen Arbeitgeber, dann kriegst Du auch pünktlich Dein Geld und die zugehörige Lohnabrechnung. :)
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Noch kein Lohn!

    Leichter gesagt als getan, selbst im Westen...
     
  8. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Noch kein Lohn!

    Die seriöste quelle von allen :D :D :D :D :D

    Man darf auch mit einem mündlichen Vertrag arbeiten. Auszubildende nicht...
     
  9. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Noch kein Lohn!

    Nochmal...ich habe nichts gegenteiliges behauptet;)

    P.S.:für dieses Thema gibt es noch mehr Quellen...such doch mal:LOL:
     
  10. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Noch kein Lohn!

    @ Hose
    Sebastian2 hat schon recht, mündlich reicht aus. Das mit dem Nachweisgesetz hat ncihts mit dem Arbeitsvertrag an sich zu tun, sondern nur mit der Lohnabrechnung, die der Arbeitgeber auszuführen hat. Die Lohnabrechung des Arbeitgebers wird ja alle paar Jahre einmal durch die BFA (SV-Prüfung) und dann durch das Finanzamt (LSt-Prüfung) uberprüft. Im Lohnordner hat der Arbeitgeber die o.g. Unterlagen aufzubewahren. Dem Arbeitnehmer braucht er dies nicht auszuhändigen!

    Guck mal u.a. hier http://www.anwalt-im-netz.de/Arbeitsrecht/Arbeitsvertrag/arbeitsvertrag.html

    EDIT: Also der mündliche Vertrag ist trotzdem wirksam, Sanktionen gibt es nicht, wenn der AG gegen das NachwD verstößt, also schriftlich dem AN die Kopie der Aufzeichungen auszuhändigen. Naja, ich habs in der Schule/Berufsschule anders geleirt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2006