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Noch kein Lohn!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Satikus, 11. August 2006.

  1. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Noch kein Lohn!

    Das Arbeiten ohne Arbeitsvertrag verstößt eindeutig gegen geltendes Recht und um in einer Gewekschaft zu sein braucht man keinen vollzeit Arbeitsplatz!

    Wenn Lohn nicht gezahlt wird ist es kein Grund nicht weiter zur Arbeit zu gehen!
    Um Ansprüche zu behalten ist es unbedingt nötig weiter seiner Arbeit nach zu kommen.
    Nach einer Gewissen Zeit kann man dann zum Amtsgericht gehen und die Insolvenz beantragen.Allerdings ist das nicht ganz kostenlos.
     
  2. noorbi

    noorbi Senior Member

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    AW: Noch kein Lohn!

    das hat nichts zu sagen,das Du Deinen Chef nicht siehst,arbeite 7 Jahre jetzt in meiner,1xgesehen!! und ruhig Blut,wie schon geschrieben hier,es ist noch nicht der 15.ne Woche später und kein Geld,dann kannste Dir Gedanken machen:D
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Noch kein Lohn!

    Dann musst Du mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

    Ich hatte früher meinen Lohn meist immer erst 3 bis 4 Wochen verspätet bekommen, war halt schon "normal".
     
  4. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Noch kein Lohn!

    Unsinn, ein mündlicher Vertrag ist genauso gültig. Nur tut man sich dabei halt recht schwer irgendwas beweisen zu können. Und den Gewerkschaften gehts ähnlich wie den Kammern nur drum Beiträge zu bekommen. Zu ihren eigenen Mitarbeitern sind die lange nicht so freundlich wiesie immer rumtönen.
     
  5. noorbi

    noorbi Senior Member

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    AW: Noch kein Lohn!

    kann ich mich nur anschliesen,Du verlierst alle Deine Rechte und Zahlungsmoral bei den Arbeitgebern(ausgen.große Konzern) ist immer schlechter geworden,arbeite aufm Bau,ich weiß wovon ich spreche:winken:
     
  6. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Noch kein Lohn!

    er hat nichts von schriftlich geschrieben ;) OHNE Arbeitsvertrag = Schwarzarbeit

    Richtig festgestellt hast Du, dass der Arbeitsvertrag an keine Form gebunden ist, es ist aber zu empfehlen das ganze immer schriftlich festzuhalten.

    @Satikus
    Wenn das Geld bis zum 15 gezahlt sein muss, was jamerst Du da jetzt schon rum? Der 15. ist erst in 4 Tagen. Und da spielt es keine Rolle, dass sonst immer früher gezahlt wurde.
     
  7. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Noch kein Lohn!

    Dies ist nicht richtig...seit mehreren Jahren ist ein schriftlicher Arbeitsvertag gesetzlich vorgeschrieben!
     
  8. foo

    foo Wasserfall

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    AW: Noch kein Lohn!

    Ich hatte auch mal einen Arbeitgeber in meiner Studentenzeit, der die Kohle immer "irgendwann" überwiesen hat. Manchmal musste ich ihn auch persönlich daran erinnern, weil er es irgendwie vergessen hatte...
    Gerade wenn man, so wie ich damals, sehr wenig Geld zur Verfügung hat, kann einem dies wirklich große Probleme bereiten.
    Aber bekommen hab ich mein Geld immer, oft musste ich mir allerdings was pumpen, bis ich meinen Lohn erhalten habe. Sehr blöd sowas.
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Noch kein Lohn!

    Das gilt NUR für auszubildende.
     
  10. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Noch kein Lohn!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Nachweisgesetz