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Nichtraucherschutz

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Hose, 6. Februar 2007.

  1. DeJe

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    AW: Nichtraucherschutz

    Tja, bei allem Respekt. Ich sehe hier keinerlei Kollision.
    Weder der Eine noch der Andere ist gezwungen sich in Gefahr zu begeben.
    Wenn mir ein Sprung von der Brücke zu gefährlich ist, mache ich das nicht. Und btw. ich komme auch nicht auf die irrsinnige Idee vom Veranstalter zu verlangen den Sprung absolut gefahrlos zu gestalten...nur weil ich unbedingt trotzdem springen will. ;)
     
  2. Erwin54

    Erwin54 Talk-König

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    AW: Nichtraucherschutz

    Heute hatten wir Weihnachtsfeier von der Arbeit.

    Es standen keine Aschenbecher auf dem Tisch in der Wirtschaft.

    Alle Raucher sind immer vor die Tür zum rauchen.
     
  3. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

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    AW: Nichtraucherschutz

    Haben sie dann aus Protest auch die Feier verlassen, wie es einige hier machen würden?:)
     
  4. Gag Halfrunt

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    AW: Nichtraucherschutz

    Macht auch nichts, denn dafür gibt es ja schließlich Leute, die sich mit sowas auskennen und die Gesetze dem geltenden Recht entsprechend anzuwenden wissen.

    Wäre ja echt schlimm, wenn man in Streitfragen auf die persönlichen Meinungen einzelner vertrauen müsste.

    Gag
     
  5. siggi60

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    AW: Nichtraucherschutz

    Ich denke auch dass es darum geht, das die Wirte nicht selbst entscheiden dürfen ob in ihrer Kneipe geraucht werden darf oder nicht. Wenn es so wäre, dann müsste eben jeder Wirt ein Schild an die Tür machen "Vorsicht Raucherkneipe! Betreten auf eigene Gefahr." und gut wäre es.
    Als ich noch regelmäßiger Kneipengänger war, saßen in der Kneipe meist nur Raucher. Meine Prognose wäre also dass es wohl mehr Raucher- als Nichtraucherkneipen geben würde.
     
  6. #67

    #67 Guest

    AW: Nichtraucherschutz

    Als ich dir vor Monaten ankündigte, daß die Sache genau aus diesem Grund vor dem Verfassungsgericht landen würde, hast du das noch vehement (und gelegentlich ziemlich pampig) bestritten. Immerhin hast du dich jetzt dazu durchringen können, die Kollision mehrerer Grundrechte anzuerkennen. Gleichwohl übst du dich wieder in einer doch sehr gewagten Interpretation des GG. Die Tatsache, daß Rupert Scholz, seines Zeichens d i e Kapazität auf dem Gebiet des Staatsrechts, die Klage höchstselbst vorbereitet hat, sollte dir diesbezüglich zu Denken geben. Und wenn du dich der Mühe unterziehen würdest, die Kommentare zu Artikel 12 einmal zu lesen, dann kämst du von selbst darauf, daß dein Einwand mit der zu verhandelnden Angelegenheit gar nichts zu tun hat.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Nichtraucherschutz

    Und wo genau hätte ich deiner Meinung nach "vehement" und "pampig" bestritten, dass der Nichtraucherschutz ein Eingriff in die Berufsfreiheit sei? Würde mich schon mal interessieren, wann und wo das gewesen sein sollte.

    Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, dass dieses Recht gegenüber dem Schutz der Menschen zurücktreten muss.

    Der Nichtraucherschutz ist genauso wie beliebige Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften ein "Eingriff in die Berufsfreiheit", der zum Ziel hat, die Gäste vor drohenden Gefahren zu schützen.

    Warum klagt denn eigentlich kein Wirt dagegen, dass er Toiletten vorhalten muss?

    Gag
     
  8. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Nichtraucherschutz

    es wird ja hetzt schon argumentiert das die Gäste wegbleiben werden. wie will man das jetzt schon sagen? da muss doch jetzt zuerst mal eine schöne zeit vergehen, nicht nur ein paar wochen, damit sich alles einspielt und dann kann man mal 2 jahre miteinander vergleichen...
    wenn alle gleich gestellt sind, also in allen geststätten ist rauchverbot, dann wird keiner bevorteilt und dann spielt sich das auch wieder ein...
     
  9. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

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  10. #67

    #67 Guest

    AW: Nichtraucherschutz

    Ich wärme die alte Diskussion nicht wieder auf.
    Es geht auch nicht nur um die Berufsfreiheit, sondern um die Eigentumsfreiheit. Und da sind wir wieder bei dem Punkt, daß Rauchen nicht grundsätzlich verboten ist. Warum sollte also der Staat das Recht haben, einem Wirt vorzuschreiben, ob er in seinem Eigentum das Rauchen zuläßt oder nicht? Du wirst doch einsehen können, daß dein Recht nach Artikel 2 gegenüber den Rechten eines Wirtes in der niederbayerischen Pampa nach Artikel 12 doch eher theoretischer Natur ist. Genau darin liegt das Problem.
    Wenn man für die Erteilung einer Raucherlizenz entsprechende Auflagen gemacht hätte, wie es z.B. im Hygienebereich der Fall ist, wäre das nicht angreifbar gewesen. Der generelle Eingriff in die Berufs- und Eigentumsfreiheit ist es aber allemal.