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Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Ronmi, 19. November 2004.

  1. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    Ehrlich gesagt ja.
    Karten, die nicht als defekt gemeldet wurden und an die nie der "Kill"
    -Befehl rausging, funktionierten ja bis zuletzt beim Kunden. Ob die normale Abschaltung angekommen ist oder nicht, ist relativ egal, da durch den zweiseitigen Versandweg und die Zwischenlagerzeit meist genügend Zeit vergangen ist, dass die Gültigkeit der letzten angekommenen Freischaltung längst abgelaufen ist.
    Ab und an werden ja auch Fälle berichtet, wo zunächst mehr freigeschaltet war, als abonniert, was dann nach ein paar Stunden/Tagen verschwand. Das sind vermutlich die Fälle, in denen die Gültigkeit der Freischaltung des vorherigen Nutzers der Karte noch nicht abgelaufen war.

    Aber es ist ja ein Schaden entstanden. Aufgrund des kundenseitigen verstoßes gegen die AGB durch die verspätete Zurücksendung ist die Karte unbrauchbar geworden. Premiere muss ja zunächst davon ausgehen, dass der versandte zur Unternehmenssicherung nötige (s.o.) "Kill"-befehl angekommen ist.
    Inwiefern Premiere verpflichtet ist, dies zu prüfen wäre gerichtlich zu klären. Ich glaube kaum, dass dies hier jemand beurteilen kann.
    Ich vermute (mehr ist es natürlich nicht), dass das Gericht Premiere Recht gegen würde, da ursächlich ein Verstoß des Kunden gegen die AGB ist.
     
  2. easytv

    easytv Gold Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    @Kleinsky
    Scheinbar meinst du unser Rechtssystem ist ein Selbstbedienungsladen, bei dem jeder tun und lassen kann was er will. Dem ist nicht so.
    Bei Nichteinhaltung einer Frist aus den AGBs ist nicht mehr als Mahnkosten/Verzugzinsen einklagbar und das auch nur wenn der Vertragspartner auch wirklich in Verzug gesetzt wird.
     
  3. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    Ich glaube wir geraten in eine Endlosschleife.

    Ohne einen wirklichen Juristen werden wir das hier nicht geklärt kriegen.

    Keine Seite ist bereit die Argumente des anderen zu akzeptieren (ich sag' das jetzt absichtlich ganz neutral ohne Wertung).

    Insofern würd' ich's jetzt einfach so stehen lassen. Jeder der den Thread liest möge sich seine eigene Meinung bilden.
     
  4. easytv

    easytv Gold Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    @Thrakhath
    Jetzt machst du dich aber lächerlich.
    Für mechanisch defekte Karten verlangt Premiere berechtigterweise Schadenersatz, auch wenn die Karten rechtzeitig zurückgeschickt werden.
    Und auf so einer Karte steht bestimmt nicht "Ich bin defekt" und ohne Funktionsprüfung lässt sich so ein defekte Karte nicht herausfinden
     
  5. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    AGB:
    Kündigungsbestätigung (ungefährer Wortlaut):
    Ich weiß nicht, wo da das Problem liegt das Dingen rechtzeitig zurückzuschicken.
     
  6. matthiastv

    matthiastv Senior Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    Mahngebühren sind ja OK . Aber wenn die Mahngebühren genau so viel sind wie der Wert des Gegenstand ist (bzw. 35 Euro sind bestimmt mehr als der Wert der Karte also reibt sich bei jedem der die Karte nicht zurück schickt die Hände) hat das mit Mahngebühren nix zu tun.
    Klar ist das die Karte nach Aboende zurück geschickt werden muß , wenn man das nicht tut sind 35 Euro fällig das ist ja auch OK. Es geht aber mehr darum wenn die Karte ein paar Tage zu spät zurück kommt...

    Eigentlich muß bei allem doch erst eine Mahnung geschickt werden , bzw. Premiere könnte ja einfach mal anrufen und an das zurück senden erinnern.
    Es gibt in Deutschland nun mal Gesetze zum Schutz des Kunden und die muß auch Premiere einhalten.

    Einer hat geschrieben Premiere wartet ja eine angemessene Frist bis zum Killerbefehl . Aha und welche Zeit ist das ? Ein paar Tage , Wochen , Monate oder wie der Premiere Mitarbeiter mit dem nervösen Finger am Killerknopf gerade lustig ist? Wo steht die Zeit ? Wer legt diese fest Premiere oder ein gibt Gesetzes Richtlinien ?
     
  7. Kleinsky

    Kleinsky Senior Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    wer macht den unser Rechtssytem zu einen Selbstbedienungsladen wie du das so schön schreibst , das sind doch leute die sich nicht an das Rechtssytem halten wie solche die gegen die AGB s verstossen .
     
  8. Kleinsky

    Kleinsky Senior Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    das ist mir auch klar es gibt regelen an die müssen sich alle halten z.B mahnen und so weiter , nur wenn einer was unterschreibt und dann so tut als er wisse von nicht da geht mir der hut ab . es ist doch klar wenn ich die karte nicht zurück sende nach vertragsende das ich dann mit was zu rechen habe
     
  9. matthiastv

    matthiastv Senior Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    Genau irgendwann , vorher wird aber jede Firma vorher anrufen und fragen warum das Auto noch nicht zurück ist. Und wenn man dann sagt es ist was dringendes dazwischen gekommen und man bringt es am nächsten Tag wird niemand die Polizei anrufen zumal wenn man für die längere Mietdauer zahlt.
    Oder glaubt ihr wenn das Mietauto zurück sein müßte schleicht sofort ein Detektiv der Leasing Firma zu dem Auto , macht es unbrauchbar und sagt Ätsch nun mußt du das Auto zahlen . Sowas nennt man unverhältnimässige Mittel.
    Ich würde sagen in dem Fall muß man nur die Leihgebühr zahlen plus eine kleine Strafe das man das Auto verspätet zurück gebracht hat. Das der Autohändler dann das Auto kaputt gemacht hat ist doch nicht Schuld des Kunden oder?

    Premiere kann den Killerbefehl auch noch absetzten nachdem der Kunde eine Mahnung bekommen hat und die Karte wieder nicht zurück geschickt hat .
     
  10. Kleinsky

    Kleinsky Senior Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    so nochmals er schreibt nicht das er keine mahnung bekommen hat ,er hat einfach vergessen die karte zurück zusenden ( frage mich nach wie vielen mahnungen?? ) was ich mir nicht denken kann , das müsste erstmals geklärt werden , wenn er eine bekommen hat dann sehe ich das premiere recht hat