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Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Ronmi, 19. November 2004.

  1. Kleinsky

    Kleinsky Senior Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    :winken:
    dann gibt es eine hotline wo man so was vorher klären kann ... wer zu spät kommt den bestraft das leben ... leute leute was soll das wenn ich etwas nicht zurück gebe oder auch später dann habe ich die kosten zutragen das ist überall so ... denke das jeder soviel rechtsverstehen hat oder ???:winken:
     
  2. easytv

    easytv Gold Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    Wenn eine Forderung zu spät beglichen wird, dann werden maximal aufgelaufen Mahngebühren und eventuell Verzugszinsen zusätzlich fällig, mehr aber auch nicht.
     
  3. Kleinsky

    Kleinsky Senior Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    ja und Premiere berechnet eben 35 euros wo habt ihr da ein problem .... verstehe das nicht :winken:
     
  4. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    @easytv:
    Da gibt es aber auch einen anderen Hintergrund.
    Hier muß man die notwendigen Anti-Piraterie Maßnahmen mit einbeziehen, von denen man in der Vergangenheit gesehen hat, dass sie nötig sind.
    Premiere ist gut beraten, die Karten unbrauchbar zu machen, wenn es danach aussieht, dass eine Karte nicht zurück kommt.
    Das die Karte rechtzeitig zurück zu schicken ist, steht in den AGB. Wenn man sich nicht daran hält, muss man für die dann ggf. unbrauchbare Karte ("Kill"-Signal angekommen oder nicht) zahlen.
    Nur die Höhe ist fraglich. Hier konkurrieren Wiederbeschaffungswert und Abschreckung gegen Wiederholungstäter (Hacker).
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. November 2004
  5. easytv

    easytv Gold Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    Premiere berechnet auch 35.- Euro wenn die Karte verspätet zurückgeschickt wird. Premiere hat also dann die Karte und will sich die Karte nochmal bezahlten lassen.
    Ob der angebliche Killerbefehl die Karte überhaupt erreicht hat oder nicht interessiert dabei nicht.
    Doppelt abkassieren nennt man ungerechtfertigte Bereicherung oder eventuell auch Betrug.
     
  6. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    Soll Premiere das etwa bei jeder Karte, an die das Signal gegeben wurde, prüfen ?
    Was für ein Aufwand ?
    Warum sollte man den treiben, wenn der ursprüngliche Fehler beim Kunden liegt ?
    Der Kunde hat etwas zu spät zurück geschickt. Das ist sein Fehler. Das er sie rechtzeitig zurück schicken muss, wurde ihm mitgeteilt (AGB). Für diesen Fehler zahlt er.
    Es wird auch nichts doppelt berechnet. Die ggf. unbrauchbare Karte zahlt er nur einmal.
    Keine Doppelberechnung und schon gar kein Betrug !
     
  7. Kleinsky

    Kleinsky Senior Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    dann gehe doch mal zum anwalt oder melde es der rechtschutzversicherung ...
    denke die werden dich auslachen weil du grob verlässig gehandelt hast und gegen die AGB s verstossen hast die du unterschrieben hast .
    :winken:
     
  8. sderrick

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    ..ist doch völlig egal. Anscheinend kannst du nicht lesen oder gehst immer verträge ein, ohne sie vorher zu lesen :rolleyes:
     
  9. easytv

    easytv Gold Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    Willst du damit zum Ausdruck bringen das rechtzeitig zurückgeschickte Karten ungeprüft weiterverwendet werden?

    @sderrick
    Ein Schadenersatzanspruch entsteht erst dann wenn auch wirklich ein Schaden entstanden ist. Ohne Schaden kein Schadenersatzanspruch.
    Wenn Premiere eine funktionsfähige Karte zurückbekommt, dann ensteht mit Sicherheit kein Schadenersatzanspruch. Wenn überhaupt, dann entseht ein Anspruch auf Mahnkosten/Verzugszinsen.
    Eine Vertragsstrafe für zuspät zurückgeschickte Karten gibt es in den AGBs nicht und wäre wahrscheinlich auch rechtswidrig.
     
  10. Kleinsky

    Kleinsky Senior Member

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    AW: Nicht rückgängig machbare Kartensperre ?

    :winken: da die Karte nicht bei vertrags ende zurück geschickt wurde , hat man gegen die AGB s verstossen .... wo hast du das problem ?? verstehe das nicht wenn ich gegen was verstosse muss ich mit kosten oder mehr rechnen ... ist so