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Neun von zehn Deutschen können DVB-T empfangen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Dezember 2008.

  1. Kroes

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    AW: Neun von zehn Deutschen können DVB-T empfangen

    OK, dann nähern wir uns ja schon mal etwas an. ;) Aber was soll deiner Meinung nach gemacht werden? Wenn selbst UKW nicht gut geht, dann siehst du ja, dass es einfach an der Wohnung liegt und sonst an nichts anderem. Man kann nicht jedem direkt zwei Meter vor die Haustür einen Sendemast pflanzen. Wer soll das bezahlen? Mobilfunker machen das, weil das netztopologisch nicht anders machbar ist. "Versorgt" wären hier viele Gebiete auch mit deutlich weniger Sendemasten, man baut aber viele auf, um Kapazitäten für mehrere gleichzeitige Gespräche zu haben. Für eine Broadcast-Versorgung wie bei UKW und DVB-T ist aber sowas nicht notwendig, also beschränkt man sich logischerweise auf eine "ausreichende" Versorgung für normale Umstände. Ein Stahlbetonbau ist für Funkwellen dagegen nicht "normal", auch wenn es bei euch so viele davon geben sollte. Also meine Frage: Was soll deiner Meinung nach an DVB-T in deinem Gebiet noch geändert werden? Und wer soll das Geld dafür aufbringen?
     
  2. TV_WW

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    AW: Neun von zehn Deutschen können DVB-T empfangen

    Diese Wärmeschutzverglasung reflektiert/dämpft Funkwellen ziemlich stark. Wenn dazu noch Dämmmaterial mit Metallfolie als Wärmereflektor bei der Aussen- oder Innendämmung dazukommt dann wohnt man fast in einem Faradayischen Käfig. Dann ist es kein Wunder wenn mit einer Zimmerantenne kein Empfang möglich ist.
    Die Sache kann man relativ einfach überprüfen. Wenn der Empfang bei offenen Fenstern besser ist dann ist das die Ursache.
     
  3. Manfred Z

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    AW: Neun von zehn Deutschen können DVB-T empfangen

    Ist längst geschehen. Abgelehnt. Aber Musterprozesse im strengen Sinn gibt es nicht. Es geht immer um den Einzelfall. Zum Beispiel hier (Berlin):

    Natürlich, denn die Verwaltung ist im Auftrag der Eigentümer tätig. Und in der Abstimmung unterlegene Eigentümer müssen akzeptieren, was die Mehrheit beschlossen hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2008
  4. Discone

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    AW: Neun von zehn Deutschen können DVB-T empfangen

    Zitat:
    Bundesgerichtshof - Mitteilung der Pressestelle Nr. 107/2005

    Bundesgerichtshof zur Duldungspflicht des Mieters für Arbeiten zum Anschluß der Wohnung an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz (im Empfangsbereich des terrestrischen Digitalfernsehens in Berlin)

    Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß der vom Vermieter beabsichtigte Anschluß einer Wohnanlage an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz auch im Empfangsbereich des in Berlin zu empfangenden terrestrischen Digitalfernsehens (DVB-T) weiterhin eine Verbesserung der Mietsache im Sinne des § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB darstellt und die dafür erforderlichen Arbeiten deshalb vom Mieter zu dulden sind. [...]

    OK , Arbeiten in der Wohnung, die eine Verbesserung der Mietsache darstellen muß der Mieter akzeptieren, dass ist ja auch beim Einbau von neuen Fenstern der Fall.
    Muß der Mieter die Breitband-Kabelfernsehdose auch nutzen ?
    Nein, der Mieter ist ja nicht verpflichtet ein TV-Gerät zu betreiben.
    Wenn der Mieter sich bei der GEZ abmeldet, dann kann er auch die Kabelgebühr verweigern ? Und wenn im vorgenannten Fall ein Mieter vor dem BGH sein Recht bekommt, dann könnte das auch bei der Nutzung von DVB-T der Fall sein. Der Hauseigentümer kann ja die Kabeldose plombieren lassen (wurde früher verschiedentlich gemacht, wenn ein Wohnungsnutzer das Kabel nicht nutzen wollte).
    Und für Mieter positive Urteile zur Nutzung von Sat-Antennen sind ja auch bekannt, die Lebenspartnerin kann ja eine Ausländerin sein;
    muss er, nachdem er sich eine deutsche Freundin angelacht hat, dann die Sat-Antenne wieder demontieren ?

    ;)
     
  5. Manfred Z

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    AW: Neun von zehn Deutschen können DVB-T empfangen

    Ich habe oben in #13 noch einiges aus der Begründung eingefügt. Um es klar zu machen: der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Berufungsgerichts zugunsten der Mieterin kassiert.

    Und selbstverständlich können die Investitionen auf die Miete umgelegt werden, da es sich nach Ansicht des Gerichts um eine Wohnwertverbesserung handelt. Über die Betriebskosten hat das Gericht nicht entschieden, da es hier um die Durchführung der Installationsarbeiten gegangen ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2008
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Neun von zehn Deutschen können DVB-T empfangen

    Wo wir schon beim Thema sind, kann jemand eine gute Aussenantenne empfehlen? Ist die BZD 40 von Kathrein wirklich so gut wie manche Tests behaupten?

    Gruß
    emtewe
     
  7. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Neun von zehn Deutschen können DVB-T empfangen

    Da werden sich die anderen Mieter aber freuen, wenn dann der Pauschalrabatt entfällt! Eigentum verpflichtet, aber ein Kabelanschluss stellt keine Luxussanierung dar, gegen die man aus sozialen Gründen vorgehen könnte. Und dabei ist es rechtlich völlig unerheblich, ob der Mieter einen TV besitzt oder nicht! Auch ist zu bezweifeln, dass Mieter-Abstimmungen den Hausfrieden erhöhen würden, dazu driften die Interessen viel zu weit auseinander.

    Und wer halbwegs objektiv ist gesteht auch zu, dass die deutsche Rechtssprechung sehr sozial und mieterfreundlich ist.
     
  8. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Neun von zehn Deutschen können DVB-T empfangen

    Das wäre ja die größte Frechheit, wenn mir bei Einzug zugesichert wird, dass Kabel in den Mietkosten enthalten ist und mir der Vermieter plötzlich den Saft abdreht. So geht es ja nun nicht.
     
  9. györgy3

    györgy3 Guest

    AW: Neun von zehn Deutschen können DVB-T empfangen

    Natürlich bringt die Zwangsverkabelung mit den z. T. deutlich niedrigeren Preisen Vorteile für Mieter, die Kabel haben möchten.

    Dennoch: Aus meiner Sicht gehört der Kabelanschluss genauso wenig oder genauso viel zur normalen Wohnung/Miete dazu wie Telefon oder Internet, nämlich gar nicht. Zumal man nicht die Wahl hat, über welchen Anbieter man die Leistung bezieht.

    Solche Monopolstrukturen sind in einer sogenannten Marktwirtschaft nicht zulässig.
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Neun von zehn Deutschen können DVB-T empfangen

    Nicht zwangsläufig!