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Neues zu PŸUR

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Gorcon, 5. März 2014.

  1. frmau

    frmau Junior Member

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    AW: Neues zu TeleColumbus (EWT) II

    Kann ich nicht!
    Habe bei TC nur Internet/Telefon. TV bekomme ich 'nebenbei".
    Es ging ja mit dem Verstärker ok, aber nach einem Jahr defekt?
     
  2. AZO

    AZO Silber Member

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    AW: Neues zu TeleColumbus (EWT) II

    Dein Vertrag bei TC beinhaltet Internet und Telefon?
     
  3. frmau

    frmau Junior Member

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    AW: Neues zu TeleColumbus (EWT) II

    Geht nicht!
    Habe nur Internet/Telefon bei TC!
    TV ist nur 'Nebenbei" vorhanden.
     
  4. frmau

    frmau Junior Member

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    AW: Neues zu TeleColumbus (EWT) II

    Sorry, war Doppelt!
    Nur Internet&Telefon bezahle ich!
     
  5. AZO

    AZO Silber Member

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    AW: Neues zu TeleColumbus (EWT) II

    Dann geht auch kein Antennenverstärker, denn Du willst
    illegal TV gucken. Das geht nicht. Bestell TV bei TC, dann geht's ohne
    illegale Verstärkung.
     
  6. frmau

    frmau Junior Member

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    AW: Neues zu TeleColumbus (EWT) II

    Illegal?
    Wie ist es mit der Grundversorgung, welche mir vom Staat her zugesichert ist?
    Mein Vermieter verbietet mir eine Sat-Schüssel!
    Soll ich auf die 12 DVB-T Sender angewiesen sein?
    Wozu bezahle ich die GEZ?
    Somit stehen mir ALLE Sender der ÖR zu!
    Was ist da ILLEGAL?
     
  7. AZO

    AZO Silber Member

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    AW: Neues zu TeleColumbus (EWT) II

    Was wird denn das jetzt für eine Diskussion? Dein Vermieter stellt Dir einen
    Antennenanschluss zur Verfügung. Darüber kannst Du für eine Vertragsgebühr
    TV empfangen. Und es gibt keine GEZ-Gebühr mehr. Es ist ein Rundfunkbeitrag,
    und ist für jede Wohnung in Deutschland fällig, mit einigen kleinen Ausnahmen.
    Falls Du Sozialhilfe oder ALG2 bekommst, dann kannst Du Dich befreien lassen. Aber
    Das gibt Dir noch nicht die Möglichkeit, gratis in der Mietwohnung TV zu
    nutzen. Wenn Du gratis möchtest, dann musst Du mit den technischen Einschränkungen leben.
     
  8. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Neues zu TeleColumbus (EWT) II

    Der Staat sichert keinen Kabelempfang zu! Auch eine Grundversorgung kostet Kabelgebühren.
     
  9. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Neues zu TeleColumbus (EWT) II

    Für die Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der für einen TV-Empfang notwendigen Antennenanlage ist jeder Nutzer selber verantwortlich. Wie man den Empfang der ö/r-Sender realisiert ist dabei jedem selber überlassen.

    Wenn Du einen Kabelnetzbetreiber damit beauftragst Dir das TV-Signal zur Verfügung zu stellen, musst Du für diesen Service auch bezahlen.

    Da Dein Vermieter Dir ermöglicht einen entsprechenden Vertrag mit einem KNB abzuschließen, kann er Dir - von wenigen Ausnahmen abgesehen - auch die Installation einer Sat-Schüssel untersagen. Wenn man kein besonderes Interesse - z.B. als Mitbürger mit Migrationshintergrund - an bestimmten, nicht über das Kabel empfangbaren Programmen nachweisen kann, sind hierzulande die Gerichte eher auf der Seite der Vermieter/Hauseigentümer.

    Solltest Du keinen Vertrag mit dem KNB abschließen wollen, musst Du halt mit dem über DVB-T zur Verfügung stehenden Programmangebot auskommen.
     
  10. MM194

    MM194 Junior Member

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    AW: Neues zu TeleColumbus (EWT) II

    Ergänzung: ... oder über Internet. Da gab es jetzt ein entsprechendes Urteil.