1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Blue7, 3. Juni 2010.

  1. Anzeige
    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Hier steht ich nun, ich armer Thor ... und bin so klug als wie zuvor.

    Deine ursprüngliche Frage, wo es steht, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn man keinen Perso besitzt / sich keinen Perso ausstellen lässt, die habe ich beantwortet.

    Was willst du wirklich?

    Mich davon überzeugen, dass man garnicht ordnungswidrig handeln kann? Das wird dir nicht gelingen.

    Und warum kommst du immer wieder mit deinem Pass? Laut Personlausweisgesetz brauchst du dich nicht um einen Personalausweis und die übrigen Bestimmungen des Personlausweisgesetzes zu kümmern, wenn du einen "gültigen Pass besitzt und auf Verlangen vorlegst". Daran besteht kein Zweifel, aber darum geht es nicht.

    Grandiose Idee übrigens, Lesen und logisches Denken abzulehnen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Oktober 2010
  2. AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Landesrecht BW PersAuswG BW 1987 | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesetz zur Ausführung des Personalausweisgesetzes vom 16. März 1987 | gültig ab: 01.04.1987


    § 1
    Ausweispflicht

    (1) Die Ausweispflicht nach § 1 des Bundesgesetzes über Personalausweise erstreckt sich auf Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder keine Wohnung haben.

    (5) Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet, seinen Ausweis Behörden und Beamten, die zur Feststellung seiner Personalien ermächtigt sind, hierzu auf Verlangen vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

    § 7
    Pflichten des Ausweisinhabers

    (1) Der Inhaber eines Personalausweises ist verpflichtet, spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Personalausweises einen neuen zu beantragen, sofern er zum Besitz eines Personalausweises verpflichtet ist.
    ...

    Da du dem Gesetz zufolge immer einen nicht abgelaufenen, unveränderten und mit richtigen Angaben versehenen Perso besitzen musst und da "Prüfung" kein leeres Wort ist ... Erklär mir doch mal, wie es dir gelingen sollte, dich mit einem Perso auf den Namen und mit Bild des Homer Simpson ausgestellt, gültig bis 20.01.1910 ausweisen willst. Ohne dass du gleich mehrfach eine Ordnungswidrigkeit begehst.

    Als Bürger muss man eigentlich nur wissen, dass es für so ziemlich alles Gesetze gibt und wo man etwas nachlesen kann. Sie sind nicht als Auslegungssache für den Bürger geschrieben. Es sind Gerichte, die "im Zweifel" nach dem vermeintlichen Willen des Gesetzgebers urteilen. So meine Interpretation.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Oktober 2010
  3. AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Ich hab mich entschlossen, nicht alles wie ursprünglich geschrieben, stehen zu lassen.

    Vielleicht ist es doch besser, die Leute aus dem Forum lassen sich von einem Rechtsanwalt beraten, ob sie 30 Euro Geldbuße (die hier von einem anderen laut Auskunft seiner zuständigen Stelle in dem Raum gestellt wurde) riskieren sollen. Oder die 30 Euro riskieren und sich dann einen Rechtsanwalt nehmen sollen.

    Ist bestimmt billiger als mal ein wenig im Internet nach Stichworten wie Personalausweis, Pflichten, Rechte etc. zu suchen und zu lesen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Oktober 2010
  4. Strohm

    Strohm Senior Member

    Registriert seit:
    26. April 2009
    Beiträge:
    399
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro


    Was bedeutet, jetzt das ganze Aufgehoben in dem Gesetz? Ist das nicht mehr gültig?

    juris-Abkürzung:PersAuswG BW 1987Ausfertigungsdatum:16.03.1987Gültig ab:01.04.1987 Dokumenttyp: GesetzQuelle:[​IMG]Fundstelle:GBl. 1987, 61Gliederungs-Nr:2101Gesetz zur Ausführung des Personalausweisgesetzes
    Vom 16. März 1987

    Zum 01.11.2010 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


    Titel

    Gültig ab

    Gesetz zur Ausführung des Personalausweisgesetzes vom 16. März 198701.04.1987Eingangsformel01.04.1987§ 1 - (aufgehoben)01.11.2010§ 2 - (aufgehoben)01.11.2010§ 3 - Personalausweisbehörden01.11.2010§ 4 - (aufgehoben)01.11.2010§ 5 - (aufgehoben)01.11.2010§ 6 - (aufgehoben)01.11.2010§ 7 - (aufgehoben)01.11.2010§ 8 - (aufgehoben)01.11.2010§ 9 - (aufgehoben)01.11.2010§ 10 - (aufgehoben)01.11.2010§ 11 - Bußgeldbehörden01.11.2010§ 12 - Inkrafttreten01.04.1987
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Gesetz vom 19. Oktober 2010 (GBl. S. 748)





    Der Landtag hat am 12. März 1987 das folgende Gesetz beschlossen:


    § 1

    (aufgehoben)

    (aufgehoben)


    § 2

    (aufgehoben)

    (aufgehoben)


    § 3

    Personalausweisbehörden

    Personalausweisbehörden sind

    1. die Ortspolizeibehörden, soweit in Nummer 2 nichts anderes bestimmt ist,
    2. die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
    Die den Verwaltungsgemeinschaften übertragenen Aufgaben sind Pflichtaufgaben nach Weisung. Das Weisungsrecht ist nicht beschränkt. § 28 Abs. 2 bis 4 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit gilt entsprechend.


    § 4

    (aufgehoben)

    (aufgehoben)


    § 5

    (aufgehoben)

    (aufgehoben)



    § 6

    (aufgehoben)

    (aufgehoben)


    § 7

    (aufgehoben)

    (aufgehoben)


    § 8

    (aufgehoben)

    (aufgehoben)


    § 9

    (aufgehoben)

    (aufgehoben)


    § 10

    (aufgehoben)

    (aufgehoben)


    § 11

    Bußgeldbehörden

    (1) Verwaltungsbehörden im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind in den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 9 des Personalausweisgesetzes, soweit dieses Gesetz nicht von Bundesbehörden ausgeführt wird, die Personalausweisbehörden.
    (2) Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 und 4 des Personalausweisgesetzes, soweit dieses Gesetz nicht von Bundesbehörden ausgeführt wird, die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz.


    § 12

    Inkrafttreten

    (1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 1987 in Kraft mit Ausnahme von § 10, der am Tage nach der Verkündung in Kraft tritt.
    (2) Das Gesetz über Personalausweise (LPAuswG) vom 14. November 1955 (GBl. S. 243), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Funktionalreform vom 3. März 1976 (GBl. S. 235), tritt am 1. April 1987 außer Kraft.
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
    Stuttgart, den 16. März 1987
    Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
    Späth
    Mayer-Vorfelder
    Dr. Palm
    Weiser
    Dr. Engler
    Herzog
    Schlee
    Dr. Eyrich
    Schäfer
    Ruder
    Gerstner



    Und bitte auch jetzt nicht wieder aufregen? Ist nur einer Frage!
     
  5. XL-MAN

    XL-MAN Lexikon

    Registriert seit:
    8. November 2007
    Beiträge:
    23.399
    Zustimmungen:
    7.465
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Ab heute kann man nun das gute Stück beantragen.
     
  6. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Ich empfehle zu diesem Thema das Chaosradio 161: CR161 SuisseID und der deutsche elektronische Personalausweis - Chaosradio Podcast Network
    Es ist wieder einmal sehr ernüchternd, wie hier der Staat die Sicherheitsverantwortung auf den Bürger abwälzt und steif von sich behauptet, daß die Infrastruktur des Staates sicher sei. Falls der PA mißbraucht würde, dann trägt der Bürger die alleinige Schuld.
    Schön auch, wie das BSI zwischen der technischen und politischen Wirklichkeit gefangen ist.
     
  7. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

    Registriert seit:
    5. November 2002
    Beiträge:
    7.732
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    An sich stimmt es ja. Bürger schützen nicht genug Ihre PCs und achten zu wenig auf die Sicherheit. Wenn man ePerso zu Hause nutzen möchte, muss dafür sorgen, dass sein PC sicher ist. Der Staat kann nicht die Sicherheit auf den PCs zu Hause garantieren.
     
  8. amsp2

    amsp2 Wasserfall

    Registriert seit:
    6. Mai 2004
    Beiträge:
    7.890
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Am besten zwei PC einen nur für den ePerso, der völlig überflüssig ist.
     
  9. AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Dieses Ausführungsgesetz für das Land Baden-Württemberg ist in seiner jetzigen, geänderten Fassung gültig. Das wird für andere Länder entsprechend gelten.

    Ich rege mich darüber auf, wie man etwas Selbstverständliches derart ignorieren kann.

    Darf ich dich mal fragen, wie du - ohne im Besitz eines gültigen Reisepasses zu sein - mit einem abgelaufenen und damit nach altem und neuem Gesetz - "ungültigen" Personalausweis in den Urlaub nach Italien fahren willst?

    Weißt du, es mag einem Polizisten der Landespolizei Hessen, der dich in einer laufenden Personenkontrolle am Hauptbahnhof in Frankfurt anhält und überprüfen möchte, zur Identitätsfeststellung eventuell genügen, wenn du ihm einen abgelaufenen Personalausweis zusammen mit einem neuen Führerschein aushändigst.

    Wenn du aber einem Polizisten der Bundespolizei auch schon bei der Ausreise z.B. nach Tschechien oder einem Zollbeamten bei einer Einreisekontrolle im Zug z.B. von Österreich oder von Polen nach Deutschland nur deinen abgelaufenen (ungültigen) Personalausweis vor die Nase halten kannst, wirst du in ernsthafte Schwierigkeiten geraten.

    Die Identitätsfeststellung umfasst nämlich nicht nur das Prüfen, ob der Ausweis gültig ist und ob die Angaben auf dem Ausweis mit deinen Angaben übereinstimmen bzw. ob du eine Ordnungswidrigkeit nach dem Ausweisgesetz begangen hast.

    Falls deine Identität nicht anders festgestellt (nicht überprüft!) werden kann, wirst du unter Umständen sogar erkennungsdienstlich behandelt. Der Polizei und anderen Behördenbediensteten stehen je nach Zugehörigkeit (Land, Bund oder Zoll) und je nach Anlass und Fall so ziemlich alle Möglichkeiten offen. Das mindeste wird sein, dass man dich und die von dir mitgeführten Sachen durchsucht.

    Du solltest hier also keine Zweifel daran sähen, dass man einen "gültigen" Personalausweis besitzen und demzufolge logischerweise auch vorzeigen muss. Und dass eine Zuwiderhandlung demzufolge eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

    Du kannst ja gerne auch mal nach PassVwV googeln.

    Falls du also "neben" einem gültigen Personalausweis noch einen weiteren besitzen solltest, der dir auf deinen Wunsch hin z.B. aus Gründen der Nostalgie von der ausstellenden Behörde (ungültig gemacht und) überlassen wurde ... lass ihn besser zu Hause. Bei Missbrauch ist er weg.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. November 2010