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Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Blue7, 3. Juni 2010.

  1. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Kommt halt auf den Frequenzbereich an. Aber mehr als ein paar Meter (bei den richtig hohen Frequenzen) sind nicht drin. Bei 125kHz geht's nur ein paar Zentimeter (So wie angeblich der neue Perso).
    Und alle Antennen lassen sich durch Metall verstimmen. Es gibt nur wenige Spezialtransponder die auf Metalluntergrund funktionieren. Und so riesen Dinger sind im Ausweis nicht drin. Ist ja auch vollkommen überflüssig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Oktober 2010
  2. AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Was genau meinst du mit leistungsfähig?
     
  3. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Von der Sendeleistung her müssen RFID Chips in der Logistik viel leistungsfähiger sein(RFID Chips in der Logistik senden auch auf anderen Frequenzen).Trotzdem kann man diese nur auf höchstens auf 10-15 m scannen. Diese Chips müssen ja Energie beziehen.

    Der RFID Chip in dem Personalausweis kann nicht mal auf 0,2 m senden. Wenn man Interferenzen berücksichtigt, dann muss man schon sehr nah dran sein. Illegales Auslesen im Vorbeigehen kann man komplett vergessen, da RFID Chip nur auf richtigen Schlüssel reagiert, sonst sendet er nicht.
     
  4. AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Hast du mal eine Quelle für die verwendete Technik?

    Die Zertifikate der Lesegeräte unbemerkt zu "entwenden" dürfte nur eine Frage der Zeit sein. :)
     
  5. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Na klar. Es gilt die ISO 14443 Norm. Dort ist Absand von 10-15 cm die Rede. Gesendet wird auf 125 kHz. Da dieser RFID Chip keine Energiequelle hat, geht es halt nicht anders. Die Antenne hat sogar weniger Platz, als im Reisepass.
    http://sites.uclouvain.be/security/download/slides/AvoineKQ-2008-fc-slides.pdf


    Der Zertifikat ist nicht alles. Sogar wenn jemand ein Zertifikat von einem Lesegerät mit Berechtigungszertifikaten für den hoheitlichen Einsatz (Zoll, Polizei usw.) irgendwie entwendet hat, dann muss der Hacker die "Machine Readable Zone" oder "Card Access Number" kennen. Wenn er aber diese schon kennt, dann braucht er auch dein Personalausweis nicht auszulesen, da er schon deine kompletten Daten kennt. Du hast ihm warscheinlich dein Perso schon in die Hand gedrückt.

    Hat der Hacker nur einfaches Zertifikat (aus dem Lesegerät für Verbraucher), dann braucht er unbedingt die PIN.

    Es ist einfacher dir nach Hause zu folgen und deine Adresse usw. aufzuschreiben. Dann hat man schon fast alle Daten, die im Personalausweis stehen. Ist einfacher und kostet auch nicht so viel Zeit.
     
  6. Strohm

    Strohm Senior Member

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    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Hallo Nabelschnur

    Richtig § 1 regelt wer einen Personalausweis besitzen muss und wer nicht.

    1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen

    Und richtig § 5 sagt

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
    Das heißt wenn ich mir keinen Personalausweis ausstellen lasse obwohl ich dazu verpflichtet bin, dann begehe ich eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn ich mir also einen Personalausweis ausstellen lasse, weil ich dazu verpflichtet bin und dieser dann nach 10 Jahren seine Gültigkeit verliert, bin ich ja trotzdem im Besitz eines Personalausweises mit dem ich mich bei den Behörden ausweisen kann zwecks einer Identitätsfeststellung. Und eine Identitätsfeststellung ist auch mit abgelaufenen Personalausweis ohne Probleme möglich, solange ich nicht gegen das Meldegesetz verstoßen habe. Damit ist doch § 1 erfüllt.

    Deshalb ergibt sich hier für mich nirgends eine Ordnungswidrigkeit.
    Das einzige was dann passiert, ist das die Behörde mich darauf aufmerksam macht, das der Personalausweis seine Gültigkeit verloren hat und ich innerhalb einer bestimmten Frist einen neuen Beantragen muss und ggf. bei der Behörde dann vorzeigen muss.

    Und weshalb muss ich mich bei einer Kontrolle mit § 111 OWiG beschäftigen müssen. Falsche Namensangabe? Das erschließt sich mir jetzt nicht ganz was das damit zu tun hat, wenn ich meinen Personalausweis zu Hause habe?

    Bei einer Polizeikontrolle gibt es halt 4 Möglichkeiten, denen genügt mein Führerschein durch Abfrage oder ich muss zur Feststellung der Personalien mit aufs Revier oder sie kommen mit und lassen sich den Personalausweis bei mir zu Hause vorlegen. Alternativ setzten sie mir eine Frist den Ausweis auf dem Revier vorzulegen.

    viele Grüße

    und bitte nicht wieder aufregen.
     
  7. AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Ja ... und Nein, damit du das Gesetz richtig liest ...

    Hier ist ein kleines bischen Logik erforderlich:

    Du stimmst doch zu, dass man sich nur einen gültigen Ausweis ausstellen lassen kann. Richtig?

    Also kann man - nein muss man - § 5 so lesen:

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer ... es unterläßt, für sich ... einen gültigen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist.

    Und jetzt ist noch einmal ein kleines bischen Logik abseits des Gesetzestextes erforderlich:

    Wenn du nur einen abgelaufenen=ungültigen Ausweis besitzt, beweist das doch, dass du es unterlassen hast, dir einen gültigen Ausweis ausstellen zu lassen.

    Was eben eine OWi ist, wie du inzwischen einräumst.



    Und genau so musst du die Verpflichtung zur Vorlage des Ausweises lesen. "Wer es unterlässt, einen gültigen Ausweis vorzulegen, ob wohl er nach § 1 dazu verpflichtet ist, begeht eine Owi."



    Ob du nun mit einem abgelaufenen Ausweis erwischt wirst, oder ob die ausstellende Behörde irgendwann auf die Idee kommt, "säumige Kunden" automatisiert mit einer Geldbuße zu belegen ... du verstehst?

    Sei froh, dass die Geldbuße eine "Kann"-Bestimmung ist. Sie ermöglicht den zuständigen Stellen nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob sie für dein Versäumnis eine Geldbuße verlangen sollen.



    Und zu dem "so, wie du dich hier anstellst" ...

    Du wolltest "einen Beweis". Und wenn du einem Polizisten oder Ordnungshüter deiner Stadt während einer Kontrolle so kommst, darfst du mit einer OWi-Anzeige rechnen. Das ist aufgrund des Ermessensspielraumes möglich.

    Fehlt dann nur noch, dass du dich nicht nur nicht ausweisen kannst, sondern ohne Beweise auch nicht willst. Dann § 111 OWiG.

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Alles klar?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Oktober 2010
  8. delantero

    delantero Gold Member

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    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Bei fast 16000 Beiträgen hast du mit Sicherheit schon genug über dich preisgegeben: , bei dir macht der Personalausweis den Bock nicht mehr fett, verstehste:confused: :winken:
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Sehr fundierte Antwort.

    Aber mehr hab ich auch nicht erwartet. ;)
     
  10. Strohm

    Strohm Senior Member

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    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro


    Hallo Nabelschnur

    So jetzt hast du dargestellt, wie du das ganze siehst! Mit Logik und Lesen hat das ganze nicht viel zu tun! Unsere Gesetze stehen da schwarz auf weiß. Das ganze ist einfach nur eine Auslegungssache, wie man die Gesetze liest. Deshalb gibt es Rechtsanwälte und tausende von Gerichtsverfahren.

    Man kann es so sehen oder halt anders.

    Also meine Interpretation weil ich es so in der Ausbildung gelernt habe ist,
    ich unterliege der Meldepflicht und bin verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen.

    So und jetzt kommt die Frage, kann die Behörde meine Personalien auch anhand eines ungültigen Ausweises prüfen? Ja die Behörden können das.
    Damit ist doch § 1 erfüllt oder nicht. Denn es geht doch in dem Paragraphen doch um die Prüfung der Personalien laut Meldegesetz.


    § 5 sagt

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,

    Das interprettiere ich jetzt so, das es jemand versäumt dem Meldegesetz nachzukommen und überhaupt keinen Ausweis sich ausstellen lässt und sich mit keinem Personalausweis bei den Behörden ausweisen kann.

    Stimmst du mir zu das man das auch so interpretieren kann?

    Du schreibst:
    Sei froh, dass die Geldbuße eine "Kann"-Bestimmung ist. Sie ermöglicht den zuständigen Stellen nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob sie für dein Versäumnis eine Geldbuße verlangen sollen.

    Möchtest du mir nicht lieber zustimmen, das die zuständigen Ämter eher darauf bedacht sind ihren Stadtsäckel zu füllen? In dem sie an aufgrund der angeblichen Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld von 35 € aussprechen?

    Und möchtest du mir nicht beipflichten, wenn das alles eine so klare Sache mit der Ordnungswidrigkeit wäre, das man das auch genauso direkt im Gesetz so schreibt, damit es keine Auslegungsmöglichkeiten gibt?

    In dem man schreibt:" mit einem gültigen Personalausweis sich auszuweisen hat"
    Und ein neuer Ausweis 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des jetzigen neu zu beantragen ist.
    Dann hätten wir klare Fakten und man könnte das nicht mehr interpretieren in jede Richtung wie auch immer.

    Und mit Ordnungshütern habe ich keine Probleme, da ich fast jeden Tag mit denen Beruflich zu tun habe, ich erkenne sofort ob ich ein frustriertes A...
    vor mir habe oder normale, die ihren Beruf einfach nur professionell ausüben.

    Und da es in Deutschland nicht Pflicht ist, Ausweispapiere mit sich zu führen, außer bei bestimmten Ausnahmen. Biete ich den Polizisten oder Ordnungshüter an, mich nach Hause zu begleiten. Dort werde ich mich dann Ordnungsgemäß ausweisen und gut ist. Damit habe ich dem Gesetz genüge getan.
    Sagen die nein, gehen wir aufs Revier, ja dann gehen wir halt aufs Revier. Dann erfolgt die Identifikation halt dort, soweit möglich. Wenn nicht möglich, dann fahren wir halt alle halt doch nach Hause und gucken Ausweise an.

    Die netten dürfen dann mit rein und die bösen müssen draußen bleiben.
    Das heißt die Herren stehen sich dann draußen die Füße platt. :D

    Ach ja hätte ich fast vergessen, ich kann mir natürlich auch einen ungültigen Ausweis ausstellen lassen. Wenn du auch meinst, man kann sich nur einen gültigen Ausweis ausstellen lassen. Was ist mit Falschangaben?
    Und dann kann man auch wieder darüber Streiten, weshalb hat die Behörde die Richtigkeit der Angaben nicht überprüft! Aber das ist wieder eine andere Baustelle.

    Und mein letzter Reisepaß war auch nicht Ordnungsgemäß. Der hat unter der Folie 2 Luftblasen aufgewiesen. Ich habe das beim Empfang reklamiert und kostenlos mit Problemen einen neuen bekommen.

    Du weist ja vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.