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Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Blue7, 3. Juni 2010.

  1. Strohm

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    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Du irrst dich nicht die gab es schon vorher und viele waren auch schon vor den Nazis geplant.
     
  2. AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Steht doch alles da: Du bist zum Besitz eines für 10 Jahre gültigen Perso verpflichtet und wenn du dir keinen ausstellen lässt, begehst du eine OWi, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

    § 1 Ausweispflicht

    (1) Deutsche ... die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ... sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen

    § 2 Gültigkeit

    (1) Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.

    § 5 Ordungswidrigkeiten

    1) Ordnungswidrig handelt, wer
    1. vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich ... einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist ...

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
     
  3. AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    So ein Pech aber auch. Wieder daneben. Weder Führerschein noch Fahrzeugepapiere ersetzen den Perso oder den Pass.

    § 1 Ausweispflicht

    (1) Deutsche ... sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

    § 5 Ordnungswidrigkeiten

    1) Ordnungswidrig handelt, wer

    2. es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen ...

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
     
  4. Strohm

    Strohm Senior Member

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    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro



    Ja aber mal genau nachlesen,


    § 1 Ausweispflicht

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.

    Wenn ich einen gültigen Paß besitze bin ich zu überhaupt keinem Personalausweis verpflichtet. Dadurch ist die Verpflichtung für jeden hinfällig.

    § 2 Gültigkeit

    (1) Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der neue Ausweis erhält eine neue Seriennummer.
    (1a) Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises darf in den Fällen des § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes den Zeitpunkt der Vollendung des 23. Lebensjahres des Inhabers solange nicht überschreiten, bis die zuständige Behörde den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt hat.
    (2) Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 des Paßgesetzes kann die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen, daß der Personalausweis abweichend von den Bestimmungen einer Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 1 des Paßgesetzes nicht zum Verlassen des Gebietes des Geltungsbereichs des Grundgesetzes über eine Auslandsgrenze berechtigt.
    (3) Anordnungen nach Absatz 2 dürfen im polizeilichen Grenzfahndungsbestand gespeichert werden.



    Hier wird die Gültigkeit geregelt, die kommt aber im Nachfolgenden § 5 aber nicht vor.


    § 5 Ordungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
    2.es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
    3.gegen das Verbota)der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder
    b)der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder
    c)der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3

    verstößt.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


    Auch hier gilt ein gültiger Paß und das ganze mit der Ordnungswidrigkeit ist hinfällig, siehe § 1 Absatz 1
     
  5. Strohm

    Strohm Senior Member

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    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Habe ich auch nicht behauptet, aber ein Führerschein berechtigt mich ein Fahrzeug zu führen, in den Klassen, die dort eingetragen sind. Der Fahrzeugschein ist mit zu führen da dort der Fahrzeughalter und die Technischen Daten vermerkt sind. Das ganze ist bei einer Fahrzeugkontrolle vorzuzeigen. Und das wars.

    Wie schon gesagt der Personalausweis liegt zu Hause und von dem geklauten Duplo bekommen die nichts mit. Und darum ging es bei der Antwort auf den Post.
     
  6. AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    badula82 schrieb: "Polizeikontrolle"

    Du hast geantwortet: "Was soll da bei einer Polizeikontrolle lustig werden? Bei einer Fahrzeugkontrolle Fahrzeugpapiere und Führerschein und gut ist. Ausweis liegt zu hause."

    Sag mal, was willst du eigentlich ... ?

    Zuerst machst du aus einer Polizeikontrolle eine Fahrzeugkontrolle und dann behauptest du, dass der Perso zu Hause liegen bleiben darf.

    Was an sich schon völliger Quatsch ist, weil du jederzeit damit rechnen musst, dass du ihn auf Verlangen vorzeigen musst. Völlig unabhängig davon, in welche Art von Kontrolle du gerätst.


    Und zu der Sache mit der Geldbuße gilt das gleiche.

    Du wolltest wissen, wo das mit der Geldbuße geregelt ist und ich hab dir geschrieben, in welchem Gesetz du das findest.

    Dann kannst du das Gesetz nicht lesen und jetzt willst du mir unterstellen, ich könne es nicht lesen?

    Geht's noch?

    Es ging darum, ob ein abgelaufener Perso eine Owi darstellt. Ausschließlich.

    Und ein abgelaufener Perso ist kein gültiger Ausweis. Basta.

    Und nur weil du inzwischen entdeckt hast, dass man sich auch mit einem Pass ausweisen kann, ändert das nichts an der Owi für diejenigen, die keinen Pass haben.

    Da kommt einem glatt die Galle hoch.

    Ich werde mir beim nächsten Fragesteller zweimal überlegen, ob ich helfen soll.
     
  7. Strohm

    Strohm Senior Member

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    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Ich danke dir ja das du versucht hast weiter zu helfen, aber bisher konnte nirgends der Beweis erbracht werden, das ein abgelaufener Personalausweis eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

    Und nochmal schön langsam lesen, meine Antwort mit der Polizeikontrolle war eine Antwort auf babdula82

    Das kann dann bei einer Polizeikontrolle lustig werden. "Herr Sven Lassneiström aus der Knäckeallee 24; bitte kommen Sie mit erhobenen Händen aus Ihrem Fahrzeug heraus. Wir haben aus ihrem Chip erfahren, dass Sie gestern bei Lidl ein Duplo geklaut haben. Das kostet Sie mindestens 20 Minuten Musikantenstadl..." :eek:

    Er erwähnte die Polizeikontrolle und das Fahrzeug. Ach ja und das Duplo.

    Und wo steht das, das ich jederzeit meinen Ausweis oder Pass vorzeigen muss bei einer Fahrzeugkontrolle? Das würde ja bedeuten, ich müsste den immer mit mir führen! Das ist aber in der BRD nicht der Fall. (außer Sonderregelungen)

    Aber wo steht denn nun das ein abgelaufener Personalausweis eine Ordnungswidrigkeit darstellt? Ich habe es nicht gefunden in den von dir genannten Gesetzestexten. Nenne mir doch bitte den genauen Paragraph damit ich das nachlesen kann, da ich anscheinend keine Gesetzestexte verstehen kann.

    Zitat von dir:
    Und nur weil du inzwischen entdeckt hast, dass man sich auch mit einem Pass ausweisen kann, ändert das nichts an der Owi für diejenigen, die keinen Pass haben.
    Das stimmt ja da widerspreche ich dir gar nicht, aber deswegen ist doch trotzdem nicht jeder Verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Wie hier vielfach behauptet wurde.

    Und bitte ganz ruhig bleiben, hier geht es doch nur darum das ganze klar zu stellen im rechtlichen Sinne. Das soll doch allen zugute kommen, damit sie Rechtssicherheit haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Oktober 2010
  8. Muad´Dib

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    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Danke für diesen post.
    Endlich auch mal was Lustiges, wenn auch nur theoretisch in die Zukunft gedacht. :winken:
     
  9. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Also ich habe gestern mal bei mir auf dem Bürgercenter bezüglich abgelaufenen Personalausweis nachgefragt. Die Dame meinte das es keine Strafe kostet sofern man einen abgelaufenen Ausweis neu beantragt. Wenn man aber mit einen abgelaufenen Ausweis erwischt wird, dann bekommt man eine Frist und wenn man diese verstreichen lässt, dann kostet das 30 EUR.
     
  10. AW: Neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro

    Dann schreib einfach, dass du es immer noch nicht verstehst, statt mit Gegenargumenten (Fahrzeugpapieren und Pass) zu kommen. Die haben damit nichts zu tun.

    So und nun noch einmal:

    § 1 sagt, wer verpflichtet ist, einen Perso zu besitzen und ihn auf Verlangen vorzulegen.

    § 2 sagt, dass ein Perso nicht unbegrenzt gültig ist.

    § 5 sagt, dass derjenige eine Owi begeht, der (nach § 1 dazu verpflichtet) sich keinen (gültigen) Perso ausstellen lässt oder diesen auf Verlangen nicht vorlegt.

    Man kann sich keinen ungültigen Perso ausstellen lassen und ein ungültiger Perso ersetzt bei einer Kontrolle demzufolge auch keinen gültigen.

    Damit sind beide Fragen beantwortet.

    Wenn du deinen Perso immer schön zu Hause lässt, und dich bei einer Kontrolle so anstellst, wie hier, wirst du dich auch noch mit § 111 OWiG beschäftigen müssen.