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Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Oktober 2012.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    ... man sollte zwischen NE3 und NE4 differnezieren.
    Das Beispiel mit der Gemeinschaftssatanlage ist schlecht gewählt. Hier ist im Prinzip der Satbetreiber die NE3, wie es auch die beiden großen Kabelnetzbetreiber sind.
    Die Gemeinschaftssatanlage ist dagegen die NE4. Die beiden großen deutschen KNB bieten ihre Lesitung grundsätzlich nur bis einschliesslich der NE3 an. Die NE4, also alles was nach dem Hausübergabepunkt kommt, ist Sache des Hauseigentümers. Es ist also nicht anders, als beim Aufbau einer Gemeinschaftssatanlage.

    Davon map abgesehen geht es nicht nur um die beiden großen Kabelnetzbetreiber. Auch Netcologne und Wilhelm.Tel sehen ihrerseits einen Anspruch auf Einspeiseentgelte. U.A. geht es auch darum, ob es rechtens ist, dass ARD und ZDF im Kabel keine Einspeiseentgelte zahlen, wohl aber bei der Verbreitung via DVB-T und Satellit.
    Der erste Verhandlungstags in Sachen Netcologne gegen ZDF war am 13.09.2011 und die Erkenntnisse diese neuen Leitberichtes zu Must-Carry-Regelungen werden mit Sicherheit auch in der Urteilsfindung des Landgericht Köln berücksichtigt werden.
    Für Netcologne sind mit dem Leitbericht die Chancen auf Erhalt von Einspeiseentgelten von den ÖR gestiegen ...