1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Oktober 2012.

  1. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. Mai 2008
    Beiträge:
    14.595
    Zustimmungen:
    5.087
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    So wie bisher auch die Kabelanbieter von den Sat-Guckern oder die DVB-T Anbieter (die das meiste Geld kriegen) von Sat und Kabelguckern.
    Alles nichts neues, und wenn einem die Argumente ausgehen wird es aber zum "Problem". Wo war bisher deine "Empörung", dass man für DVB-T soviel Geld ausgegeben hat?

    Wie "teuer" ist denn die Werbung? ZAhlen bitte, damit man sich unter deinem "teuer" auch was vorstellen kann.

    Werbung für die GEZ hat es ja frueher auch schon gegeben. Quer durch alle Medien!
     
  2. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.569
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Persönlich sehe ich eine Koexistenz zwischen Einspeisegebühr und Nutzergebühr schon für möglich und sinnvoll an.

    Es ist ja nicht so, das ein Medium wie Kabel entweder komplett vom Programmanbieter oder vom Kunden bezahlt werden muss.

    Eine Kostenteilung, z.B. 35% vom Programmanbieter als Einspeisegebühr und 65% vom Nutzer als Nutzergebühr finde ich schon eine faire Lösung.

    Zumal die Verbreitung über Satellit oder Terrestrik ja auch nicht kostenlos ist.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.030
    Zustimmungen:
    3.457
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    ... aus dem "staatlichen Auftrag" lässt sich m.E. durchaus ein Must-Offer Status der ÖR herleiten. Bei den Dritten gehört dazu nur das regionale Dritte.

    Wie aus der Meldung hervorgelt, gelten die Must-Carry-Regelungen technologieneutral. Wenn die deutschen ÖR keine Verbreitungskosten mehr zahlen wollen, dann muß das für alle Vebreitungswege gelten, auch für Sat und DVB-T ...
     
  4. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

    Registriert seit:
    26. Juli 2009
    Beiträge:
    5.360
    Zustimmungen:
    92
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    VDSL250 MagentaTV SAT, Multischalter und SelfSat H50DQ jeweils für Astra1 19,2°Ost, Astra2 28,2°Ost und Hotbird 13,2° Ost.
    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Aus welcher Rechtsgrundlage soll sich denn eine Verpflichtung zur Kostenerstattung für jegliche Infrastrukturen ergeben, die öffentlich-rechtliche Programme verbreiten? Richte ich im Mehrfamilienhaus eine Gemeinschafts-Satanlage ein, darf ich dann die Rechnung zur Landesrundfunkanstalt schicken?

    Der Unterschied zwischen Kabel- und den alternativen Verbreitungswegen Sat und DVB-C ist offensichtlich: Dort stehen die Signale ohne weitere Kosten den Zuschauern zur Verfügung. Man könnte das als eine Grundversorgung der Bevölkerung ansehen. Breitbandkabel- und IPTV-Empfang sind eher eine Zusatzversorgung. Bei IPTV und vielen kleineren Kabelnetzbetreibern werden die Signale der öffentlich-rechtlichen Programme offensichtlich ohne Einspeisevergütung verbreitet. Dann werden sich Kabel Deutschland und UnityMedia KabelBW wohl auch damit arrangieren müssen, wenn sie ihre Kunden weiter mit diesen Inhalten bespaßen wollen.

    So ist der Gang der Zeit.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Oktober 2012
  5. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

    Registriert seit:
    26. Dezember 2008
    Beiträge:
    4.138
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Ok 1 € pro Jahr!:D

    Ihr Kabeljünger macht euch wirklich lächerlich!

    Die KNB bekommen Kabelgebühren für die Bereitstellung
    von TV per Kabel. Damit sind ihre Kosten dafür abgedeckt.

    Zudem haben sie durch die technologische Entwicklung
    PAY-TV, Internet/Telefon per Kabel und VOD als Geschenk
    bekommen mit dem sie herrvorragend verdienen.

    Außerdem werben die KNB mit den Programmen der
    ÖRR an erster Stelle in ihren Senderlisten.

    Da sollte man meinen das sie dankbar sind das
    sie die ÖRR kostenlos bekommen!

    Stattdessen stellen sie sich wie beleidigte Kinder
    hin und sagen: Bäh wir haben aber immer Einspeisegebühren
    bekommen das muss auf ewig so bleiben!

    Peinlich hoch Zehn!:eek::eek::eek:
     
  6. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

    Registriert seit:
    10. Januar 2008
    Beiträge:
    7.682
    Zustimmungen:
    147
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    Technisat Cabelstar HD2 inc. AC Modul
    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Ich verstehe die Leute nicht die unbediengt die Einspeisgebühren abschaffen wollen. hallo, geht es dennen noch zugut.

    Die sind alle scharf drauf die fehlenden Millionen Euros auch noch zu übernehmen. Es ist ja nicht so das die beiden großen KNB in Geld schwimmen können.

    Einer von dennen soll mir mal beweisen aufgrund der Zahlen von den beiden KNB das die sich das leisten können und wir doch nicht zur Kasse gebeten werden.

    Die Millionen Euro die von den ÖR kommen sind ja erstmal nicht da.
    Das Geld fehlt ja und muss kompensiert werden.

    Ich finde die ÖR und Private Sender zahlen viel zuwenig Geld an die KNB.
    Wenn mich einer fragt wer die Kosten für die Dienstleister bezahlen soll dann lautet meine Antwort ganz klar der TV Sender und nicht ich.

    Jeder Sat Nutzer sieht das in der regel auch so.
    Leider lassen sich so mancher Mitbürger sehr schnell überzeugen das die für die Dienstleistung aufkommen müssen.

    Siehe man ja an HD+.

    Das ist nicht weiteres als die Einführung den Kopierschutzes und die abwälzung der Kosten auf den Endverbraucher.
     
  7. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

    Registriert seit:
    26. Juli 2009
    Beiträge:
    5.360
    Zustimmungen:
    92
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    VDSL250 MagentaTV SAT, Multischalter und SelfSat H50DQ jeweils für Astra1 19,2°Ost, Astra2 28,2°Ost und Hotbird 13,2° Ost.
    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Die Einspeisevergütung an die zwei Kabelkonzerne, die fällt auch nicht blank vom Himmel. Bezahlt wird die aus den GEZ-Abgaben sämtlicher Rundfunk- und Fernsehteilnehmer. Die Höhe der GEZ-Abgabe wird von unabhängiger Stelle nach dem Bedarf ermittelt. Müssen die Anstalten den beiden Konzernen keine Vergütung mehr bezahlen, entfällt hierzu der Bedarf. Die GEZ-Abgaben werden in der kommenden Erhebungsperiode weniger stark steigen. Das ist doch mal eine sinnvolle Einsparung für uns Endverbraucher!

    Und jetzt soll man mir mal erklären, warum bundesweit sämtliche GEZ-pflichtigen Haushalte die leeren Kassen der beiden Kabelkonzerne füllen sollen, nur weil Private Equity-Konzerne diese mal als Leveraged Buyout erworben haben. Das ist nämlich die betriebswirtschaftliche Logik, warum die nicht mehr im Geld, sondern aus Prinzip in Kreditlinien schwimmen dürfen.

    In Deutschland schreien alle Schlaumeier immer, wenn andere Länder über ihren Verhältnissen leben und fordern dort drastische Sparmaßnahmen. Hier wird noch immer anderer Leute Geld mit vollen Händen ausgegeben, am Besten noch zusätzlich für neue Wohltaten. Wenn das kein Realitätsverlust ist. Ich finde es bedrückend, dass die recht üppig mit unseren GEZ-Abgaben ("TV-Tax") finanzierten öffentlich-rechtlichen Anstalten eher begrenzte Anstrengungen übernehmen, Gelder sparsam zu nutzen. Und diese Maßnahme hier ist mehr als gerechtfertigt, längst überfällig. Bravo!
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Oktober 2012
  8. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

    Registriert seit:
    26. Dezember 2008
    Beiträge:
    4.138
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Sorry das siehst du falsch!

    Ich habe hier mal ausgerechnet das die Einspeisegebühren
    dder ÖRR pro Kabelabo 30 Cent! pro Monat ausmachen.

    Du willst uns also erzählen das bei einem Preis von 18 € mtl.
    eine Marge von 30 Cent nicht drin ist?

    Es geht bei den Einspeisegebühren nur um eines den
    maximalen Profit, kein KNB wird wenn diese wegfallen
    Verluste machen.

    Wie auch? Es sind doch in den letzen Jahren enorme
    Mehreinnahmen vor allem durch 3Play und Pay-TV
    dazugekommen.

    Wenn schon dann seid bitte ehrlich und sagt die
    KNB wollen einfach nicht auf einen winzigen Teil
    ihrer üppigen Gewinne verzichten weil sie sich
    an die Zahlungen gewöhnt haben.

    Erinnert mich irgendwie an die griechische Situtation!:rolleyes:
     
  9. milbocoolsbl

    milbocoolsbl Senior Member

    Registriert seit:
    9. Januar 2010
    Beiträge:
    210
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    um axn-hd sehen zu wollen brauche ich kein sky (kündigung zum ende okt) , axn-hd kann ich auch über die kdg ab 15.10. sehen , mir ist es egal ob axn-hd über sky oder der kdg kommt ,
     
  10. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

    Registriert seit:
    15. November 2005
    Beiträge:
    18.951
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht


    Ich finde es selbstverständlich das der Kabelbetreiber ebenso für seine bereitgestellte Einspeisekapazität bezahlt wird wie der SAT Betreiber auch.
    Alles andere würde nach einseitigen Subventionen aussehen da diese Kosten ja vom Gebührenzahler entrichtet werden müssen.

    Da ist es selbstverständlich das die Gebühren die alle zu zahlen haben nicht nur einseitig vergeben werden.



    @ DF Verfasser !

    "Das Entgeld müsse dabei jedoch ..."


    Mit Geld hat das wenig zu tun , daher heißt es auch Entgelt !
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Oktober 2012