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Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Oktober 2012.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Dann müsste man aber nicht nur den öffentlich-rechtlichen Sendern sondern ebenso den privaten Sendern die Einspeisegebühren erlassen.
     
  2. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Wenn die öR sich schon teure Werbung für die neue Rundfunkabgabe leisten können, dann können sie auch für das Kabel zahlen. Anscheinend geht es den öR nun doch nicht um die 60 Mio. Euro.
     
  3. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Deine negativen Äußerungen sind völlig unbegründet. Und DVB-T reicht eben nicht aus, oder hast du mit diesem Empfangweg jemals die Privaten oder Sky empfangen können? Auf diesen Sender wollen eben die meisten nicht verzichten und da schauen sie lieber über Kabel, als über DVB-T.

    Zum Thema Satellit: Astra bekommt auch Geld und das auch vom Kabelkunden, der das Signal nichtmal empfangen kann. Was sagst du dazu?

    Überlege bitte das nächste mal, bevor du etwas völlig falsches postest.
     
  4. Manfred Z

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    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    In dem oben zitierten Papier geht es um die Interpretation einer EU-Richtlinie, die quasi Gesetzeskraft hat und in der nationalen Gesetzgebung zu berücksichtigen ist, nämlich der sogenannten Universaldienstrichtlinie, im vollen Wortlaut "RICHTLINIE 2002/22/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie)".

    Was letztendlich gilt, müssen die Gerichte entscheiden.

    Im genannten Artikel 31 steht dies:

    Artikel 2 sagt also, dass eine Entgeltregelung in jedem Mitgliedsland nach eigenem Ermessen getroffen werden kann oder auch nicht, wenn aber ja, dann natürlich diskriminierungsfrei, d.h. kein Verteiler oder Anbieter darf bevorteilt oder benachteiligt werden.

    Und eins gilt auch: Die analoge Ausstrahlung ist beendet. Für Kabelnetze bedeutet das: Wenn ein Kabelnetz digitalisiert ist, muss auf keinen Fall für eine analoge Paralleleinspeisung bezahlt werden. Dem widersprechende Regelungen (Must-Carry auch für paralleles Analog) in Landesmediengesetzen dürften gegen höherwertige Gesetze verstoßen.

    Und natürlich ist die ständig im Forum geforderte allgemeine Diskriminierung von Kabelnetzbetreibern zugunsten von DVB-T und Satellit gesetzeswidrig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Oktober 2012
  5. ElimGarak

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    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Habe ich was anderes behauptet?

    Deshalb sind die KNB ja auch so renitent, weil
    sie Angst davor haben alle Einspeisegebühren
    einzubüssen!
     
  6. ElimGarak

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    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    OHO! Wo bekommt Astra Geld vom Kabelkunden? Das
    muss was ganz neues sein, soweit ich weiss zahlen
    doch nicht einmal Satellitennutzer an Astra außer
    sie sind so "nett" und abonnieren HD+!:rolleyes:
     
  7. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Der Fehler der öffentlich-rechtlichen ist, dass für Sachen, die nicht zwingend benötigt werden sehr viel ausgeben und für die Kabelgebühren nichts.
     
  8. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Durch die Rundfunkgebühr :winken:
     
  9. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

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    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Wo bitte werden die KNB diskriminiert?

    Du kannst nicht einfach Äpfel (Kabel) mit Birnen (Sat)
    vergleichen und sagen Sat bekommt Geld von den
    Sendern deshalb hat Kabel auch einen Anspruch!

    Denn wenn du so argumentiertst müsstest du
    auch fordern das DVB-T und Sat verschlüsseln
    und monatliche Abogebühren von ihren Nutzern
    fordern wie das die KNB machen!

    Die Einspeisegebühren wurden eingeführt um
    den Netzausbau mitzufinanzieren. Dieser
    Netzausbau ist fertig, heute geht es nur
    um die Modernisierung (vor allem für 3Play,
    HD und VOD an denen die KNB jeweils
    extra verdienen) deshalb gibt es keinen
    logischen Grund weiter Einspeisegebühren
    zu kassieren außer der Profitgier der KNB!
     
  10. ElimGarak

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    AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

    Sorry, ist früh am Morgen was hat Astra mit der
    Rundfungebühr zu tun? Du meinst sicher die
    Frequenzanmietung durch die ÖRR das ist aber
    keine direkte! Zahlung des Kabelkunden!:eek::eek::rolleyes: