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Neue Studie: Mehrheit nutzt Piraterie-Inhalte und gefährdet sich unbewusst

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Januar 2021.

  1. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Seh ich anders:
    Ich sehe da die Warenverkehrsfreiheit oder die Dienstleistungsfreiheit. Es ist eine Leistung die ich bezahle und auch ein Gut, wenn auch digitaler Art.
     
  2. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Genau das verstehst du falsch: Die Dienstleistungsfreiheit bezieht sich auf denjenigen, der die Leistung erbringt, nicht denjenigen, der sie potenziell in Anspruch nehmen kann.

    Stell' dir mal vor, du würdest beispielsweise eine kleine Schreinerei im Schwarzwald betreiben und ein italienischer Bürger würde dich verklagen, weil du seinen Auftrag abgelehnt hast, in seiner Heimatstadt Neapel seinen Dachstuhl neu auszubauen, da dir die Anfahrt zu weit ist. Und er bekäme vor einem EU-Gericht Recht...
     
  3. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Es könnte auch sein, dass du eine verzerrte Wahrnehmung davon hast, wie die europäische Gesellschaft im Jahr 2021 funktioniert. :rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2021
  4. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Dann halt die Warenverkehrsfreiheit, niemand verbietet dir ein Macbook aus Athen zu bestellen, du kannst alles kaufen, natürlich gibts spezielle Regeln im Zollrecht wie Alkohol oder Tabak. Über Heimatmarkt und Zielmarktprinzip und der Warenverkehrsfreiheit, ne wäre jetzt zu ausschweifend. Ich brachte ja schonmal das Beispiel der britischen Wirtin die eine griechische Pay TV Karte in UK nutzte. Der Europäische Gerichtshof stimmte ihr zu.
     
  5. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Vorsicht: Es besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen dem Verständnis für die Funktionsweise von etwas und ihrer Bewertung,

    Mir ist vollkommen bewusst, dass der deutsche Michel Currywurst und Pommes ist, mit Alexa Radio hört, abends Fußball schaut, bei den einschlägigen .to-Seiten ohne schlechtes Gewissen Filme streamt und zeitgleich im DF-Forum über die hohen Sky-Abopreise motzt.

    Und eben kein @Medienmogul ist, der Fremdsprachensender über Sat empfängt und mit seiner Nvidia Shield legal streamt. Oder ein @doc.snyder, der mit mpg123 AFN hört.

    Und was ich gemacht habe, ist, das Verhalten ebendieses deutschen Michels zu bewerten.
     
    Insomnium und Medienmogul gefällt das.
  6. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Nichts für ungut, aber das ist immer noch falsch: Mit der Warenverkehrsfreiheit ist es genau so gelagert wie mit der Dienstleistungsfreiheit.

    Die Entscheidung des EuGH war folgende: "Nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagten, verstießen gegen den freien Dienstleistungsverkehr."

    Das heißt, dass die Wirtin für die Nutzung der Smartcard vom Dienstleister nicht verklagt werden kann, wenn sie - wie auch immer, z.B. durch Abschluss eines Abonnements per VPN und Angabe der Anschrift eines europäischen Verwandten, - an eine Smartcard gelangt ist. Sie kann aber eben nicht einklagen, dass der Dienstleister seine Smartcards von sich aus europaweit vertreiben muss.

    Oder allgemein: Der Umkehrschluss ist falsch, dass ein Dienstleister dazu verpflichtet werden kann, seine Dienstleistung europaweit anbieten zu müssen.
     
  7. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Mit welcher Begründung willst du rechtfertigen dass die Dienstleistung nicht ein Pole, Franzose, *irgendein EU Land einsetzen* in Anspruch nehmen kann? das wäre Markthemmung und könnte dann als Diskriminierung ausgelegt werden. Dies würde dem Gedanken des EU Binnenmarkts widersprechen. Ich könnte jetzt auch noch mit der Verordnung der gegenseitigen Anerkennung anfangen, aber nein ich werde nun langsam ins Bett Schweben.

    Gute Nacht Forum
     
  8. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Ach, da gibt es eine Reihe guter Gründe, z.B. unverhältnismäßig hohe Kosten oder Nichterreichbarkeit. Ein konkretes Beispiel habe ich oben genannt.
    Weiterhin falsch: Der Denkfehler ist nach wie vor, dass niemand einem Europäer X aus Land A verbieten darf, eine Dienstleistung oder Ware aus Land B von (jurisischer) Person Y auf indirektem Wege zu beziehen. Umgekehrt ist Y aber nicht verpflichtet, X diese Dienstleistung auf direktem Wege zu erbringen oder die Ware zu liefern. Und X kann Y dafür nicht verklagen.
    Ach, lieber @EinStillerLeser, sei ehrlich, das ist doch nur eine Nebelkerze. Manchmal ist es einfacher, zu sagen, stimmt, da habe ich etwas wohl nicht so ganz verstanden oder mir die Welt so gemacht, dass sie in meine eigene Vorstellung passt.
    Danke, die wünsche ich dir auch.
     
  9. NFS

    NFS Institution

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    Der indirekte Weg selbst kann verboten werden. Da liegt das Problem!
     
  10. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Das ist keine Begründung, über Kosten spricht da keiner, natürlich muss der zahlen der bestellt, auch wenns teuer ist. Die Kosten hat die EU gar nicht zu interessieren im freien Warenverkehr denn das wäre eine Regulierung und der normale Markt wird nicht reguliert.
    Die Frage ist das warum? warum will er nicht liefern? zu hohe Kosten? wenn ich die übernehme zieht dieses Argument auch nicht, weil ich aus einem anderen EU Land bin? wäre Diskriminierung.
    Verehrte Ameise das stimmt einfach nicht und das weißt du ;)
    Ach und bitte lass solche Phrasen wie "sei ehrlich" denn dies impliziert als würde ich lügen und wäre unehrlich, solche Unterstellungen sind keine gute Art.
    Doch ich habs verstanden deshalb verweise ich auf die EU Verordnung 2019/515 da steht alles relevante drin einfach mal nachlesen.
    Ich zitiere daraus:
    So jetzt wirklich gute Nacht Forum(y)
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2021