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Neue Studie: Mehrheit nutzt Piraterie-Inhalte und gefährdet sich unbewusst

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Januar 2021.

  1. fionfo

    fionfo Senior Member

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    Kannst du mir auch nur eine einzige Quelle für so einen Fall nennen? Dafür müsste man nämlich erstmal beim eintsprechenden Filehoster erfragen, welche IP-Adressen eine bestimmte Datei heruntergeladen haben. Falls dieser die IP-Adressen überhaupt speichert, wird er diese in der Regel kaum freiwillig herausgeben, man bräuchte also einen richterlichen Beschluss gegen den, oft im Ausland sitzenden, Anbieter, welcher diesen zur Herausgabe zwingt. Anschließend müsste das gleiche Prozedere noch mal beim Internetanbieter des Downloaders durchexorzieren, um die Kontaktdaten von ebendiesem herauszufinden. All das wird niemand für die lächerlich geringen zivilrechtlichen Ansprüche eines reinen Downloads machen.
    Das einzige was in Deutschland, z.B. von der Kanzlei Waldorf & Frommer, abgemahnt wird, sind Downloads über P2P-Netzwerke, da dort die IP Adresse der Downloader öffentlich sichtbar ist und, viel wichtiger, die Datei vom Downloader gleichzeitig zum Download für andere Personen angeboten wird. Es wird auch lediglich letzteres abgemahnt, nicht der eigentliche Download.
     
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  2. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Die Filehoster gehören zur Russen-Mafia. Das sollte jedem klar sein, der da mit Rubel bezahlt. :cool: :p :D :eek:
     
  3. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Wir stellen das jetzt mal richtig: es ist kein einziger Fall bekannt, wo irgend jemand belangt oder auch nur beschuldigt wurde, der sich sinnlose E-Mail Schnipsel aus dem Usenet herunter geladen hat. :eek:

    Bittorrent wird meines Wissens heute vorwiegend genutzt, um Spiele zu verbreiten, die kostenlos gespielt werden können.

    So ein Spiel hat - je nacb Anbieter und Spieltyp - durchaus eine Größe von bis zu 20 Gigabyte, und es ist völlig legal, da kostenlos mitzuspielen. Die 20 GB Daten müssen aber erst mal verteilt werden, und wer kein VDSL oder Kabel-Internet hat, für den ist Bittorrent durchaus eine Alternative.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2021
  4. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Bei BitTorent gibt es alles mögliche in gleichem Maße, nicht vorrangig nur Spiele : Filme, Serien, Musik, Programme, ...
    Spiele lädt man sich heutzutage von Portalen wie Steam oder Ubisoft Connect. Diese Spiele laufen nur über deren Launcher-Software und setzen zumindest einmal eine Internetverbindung zur Aktivierung voraus.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Wo hast Du diesen Unsinn denn her?! :ROFLMAO:
     
  6. kyagi

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    Ich hab volles Verständnis für die Piraten.
    Zum einen reicht es langsam mit den zersplitterten Diensten und noch immer sind viele Serien nicht zeitnah verfügbar.
    Solange man zahlende VPN Kunden schikaniert

    Und zumal der Download hier in der Schweiz völlig legal ist.

    Und trotzdem habe ich meine Abos....
     
  7. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Vollstes Verständnis? Ernsthaft? Das mutet so an, also ob Contentklau ein Grundrecht sei.

    Nichts für ungut, aber wenn du das so ultimativ meinst wie du es schreibst, leidest du unter einer verzerrten Wahrnehmung für Recht und Unrecht.
     
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  8. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Samsung H 6500 BD-Player
    Onkyo 656 AV-Receiver
    Dolby Atmos 5.1.2 von Canon
    Sky Roku Box, Fire TV Stick
    DVB-T2
    So viele Dienste und die Serien nicht zeitnah verfügbar mimimi. . .
     
  9. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Ich sehe das differenzierter: etwas im Ausland buchen und auch dort bezahlen aber in Deutschland nutzen, also das Geo Fencing umgehen, ist für mich keine Piraterie, sogar die EU war bestrebt das abzuschaffen. Denn es ist zumindest in der EU eine der Grundfreiheiten.

    Etwas illegal weitergeben oder beziehen, ohne dass der Urheber davon etwas hat, wie damals Napster oder was es da alles gab, ist für mich Piraterie und gehört unterbunden.
     
    Wolfman563 gefällt das.
  10. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Für mich auch nicht. Das ist auch keine Straftat, sondern maximal ein Verstoß gegen die AGB des jeweiligen Streaminganbieters.
    Nein, die Grundfreiheiten sind etwas Anderes:

    Europäischer Binnenmarkt – Wikipedia

    Ein Dienstleister kann nicht dazu verpflichtet werden, seine Dienstleistungen EU-weit allen Bürgern anzubieten.