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Neue Preisstruktur bei Sky ab Mai?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von kleeburger, 18. April 2018.

  1. newyork

    newyork Board Ikone

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    Das sind "technische" Gegebenheiten, welche auf die Beschaffenheit des Produktes - je nach entsprechende Nutzung hinweisen. Das es nicht für jeden Nutzer vollends nutzbar ist - muß nicht erwähnt werden. Da die unterschiedlichen möglichen Szenarien nicht im verträglichen Umfang in Werbung zu differenziert werden können - Unverhältmäßig im Werbemittel zum Produkt! Die Werbung an sich muß noch als solches wahrgenommen werden können.

    Nein denke eher nicht - leider zählt dein Einwand nur nicht so - da die Regelung zum Kleingedruckten sich auch primär auf kaufmännisches und eindeutige Produktbeschaffungsangaben wie bspw. die beim Auto sich bezieht, da so etwas entsprechende Folgekosten nach sich zieht!
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Ja, aber solche Hinweise gibt es ja eben nicht bei Sky. Du hast doch geschrieben, das es sie gäbe.
     
  3. newyork

    newyork Board Ikone

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    Werbung ist leider nicht gleich Werbung - wenn auf Preise mit als Angebot verwiesen wird - dann ist dem so. Wenn allerdings es nur Erwähnung als Information ist, dann braucht es das nicht!
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Vergiss es.....wir kommen nicht auf eine Verständnisebene
     
  5. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    Aus meiner Sicht sollte es aber erwähnt werden (zumindest im Kleingedruckten), wenn es grundlegende Bedingungen gibt. Und wenn es bislang nur auf Apple TV und wenigen Samsung verfügbar ist, kann man aus meiner Sicht auch in der Werbung nicht so tun, als wäre das für (fast) jeden nutzbar.
     
  6. newyork

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    Das Problem hierbei ist - das Sky nicht da (gesetzlich bzw. rechtlich ) zu verpflichtet ist, wahrheits/tatsachengemäße oder/ gar eindeutig plausibel wie belegbare Angaben zu machen!

    Wirtschaftliche wie kaufmännische Angelegenheiten sind von ausgenommen!
     
  7. newyork

    newyork Board Ikone

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    Vllt. hätte ich noch expliziter erwähnen sollen - das die Information/Pr unique, ohne kaufmännischen Bezug sein muß, damit das weggelassen werden kann.
    Wird nämlich der kaufmännische Bezug ganz oder Teil hergestellt- ist man in der Werbung auf verweisendes Kleingedrucktes/Fusszeilen als genauer
    Erläuterndes/ eindeutig verständlich Verlautbarendes zu verpflichtet.
     
  8. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    Und dann widerrum lohnt sich mal ein nachdenken. Bei Rabattkunden kostet Q (Multiroom) 10€ extra (zumindest zukünftig). Und somit sehe ich den kaufmännischen Bezug, da Kosten anfallen für einen Gegenleistung, die ich möglicherweise nicht nutzen kann.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Zumal der Kunde (auch nicht auf den zweiten Blick) erkennen kann, das Multiroom bei SkyQ über Internetstreams betreiben wird (Im Gegensatz zu UK)
     
  10. newyork

    newyork Board Ikone

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    Rabatt und Bestandskunden - da sie schon Kunden sind und vorher es waren - müssen nicht extra erwähnt werden. Nur wenn das der Fall ist/sein sollte - da durch eine Werbeansprache - ein Vertrag sich ändern kann/wird - wenn Kunde und Anbieter es beidseitig annehmen - und es finanzielle Änderungen sich im Vertrag ergeben - hättest Du Recht mit!