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Neue Preise ab 17.11.2008

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von RCraven1, 3. November 2008.

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  1. NoFa

    NoFa Guest

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    AW: Neue Preise ab 17.11.2008

    Sie dürfen nicht.

    Stichwort: Unzulässiges Lockangebot
     
  2. JMAS

    JMAS Gold Member

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    AW: Neue Preise ab 17.11.2008

    Das ist ganz sicher falsch! Weil von da ist es nicht mehr weit bis "nur für Arier". Also was ich damit sagen will, solche unsachlichen Diskriminierungen sind auf keinen Fall rechtens, das kannste vergessen. Sogar die berühmten "Ladies Nights" in Discos sind nicht rechtens, hat die EU entschieden.
     
  3. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: Neue Preise ab 17.11.2008

    Ob für den örtlichen Einzelhandel generelle Ausnahmen gelten (mit Bezug auf Diskriminierung o.Ä.), weiß ich nicht. Im Versandhandel ist das aber definitiv so. Wenn der Kunde etwas bestellt, gibt er damit ein Angebot ab. Der Händler kann dieses Angebot dann akzeptieren oder ablehnen.
     
  4. NoFa

    NoFa Guest

    AW: Neue Preise ab 17.11.2008

    Genau so ist es.

    Es ist schlichtweg ein Märchen, dass ein Gewerbetreibender sich seine Kunden uneingeschränkt selbst aussuchen kann.
     
  5. JMAS

    JMAS Gold Member

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    AW: Neue Preise ab 17.11.2008

    Na gut, wenn du sich so gut auskennst und tatsächlich recht hast dann liefere doch den Beweis. In welchem Gesetz steht das, also den Gesetzestext mit entsprechenden Paragrafen dazu. Soll jetzt kein Angriff sein, aber sowas zu behaupten ist einfach.
    Auch um ein Versandhaus betreiben zu können muss man ein öffentliches Gewerbe ausüben und es fällt unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung.
     
  6. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: Neue Preise ab 17.11.2008

    Äh sorry, die "Normalität" ist ja wohl, dass sich ein Gewerbeschaffender aussuchen kann, wen er beliefert - wir leben in einem freien Land. Also müsste ich wohl eher einen Beweis von dir verlangen. :)
     
  7. NoFa

    NoFa Guest

    AW: Neue Preise ab 17.11.2008

    Da wir in einem freien Land leben kann also der Gewerbetreibende auch nur an Deutsche, nicht an Schwule, nur an Männer usw. verkaufen?

    In welchem freien Land lebst Du?

    Mittlerweile befürchten Firmen Schadenersatzklagen, wenn sie Bewerber ablehnen.

    Deine Logik folgend eine völlig unberechtigte Sorge, weil in einem freien Land jeder Verträge völlig frei schließen und nicht schließen kann.

    Weit gefehlt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. November 2008
  8. JMAS

    JMAS Gold Member

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    AW: Neue Preise ab 17.11.2008

    Nein, so ist es halt nicht! Egal. Auch wenn dus nicht glauben oder hören willst, aber es kann sich nicht jeder der ein öffentliches Gewerbe betreibt aussuchen wer seine Kunden sind. Die Bedingungen zu denen er verkauft und anbietet ja, aber man kann nicht einfach gewisse Personen ausschließen, einfach so, ohne Grund. Wie gesagt, Stichwort Rassismus, das wär ja dann nach deiner Logik ok und kein Problem.
     
  9. CaptainRudi

    CaptainRudi Senior Member

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    AW: Neue Preise ab 17.11.2008

    Kann ja auch sein, dass es in Österreich anders ist als in Deutschland ...

    Im Übrigen ist der hier geschilderte Fall mit der falschen Preisauszeichnung ja noch ne ganz andere Nummer als die Annahme oder die Ablehnung eines Pay-TV-Vertrages ...

    Denn bei ner falschen Preisauszeichnung kann definitiv korrigiert werden, solange der Kaufvertrag nicht geschlossen wurde.

    Bei dem Pay-TV-Vertrag wüsste ich so auch keine zwingende Grundlage auf derer Premiere das Abo abschließen muss, Handy-Anbieter müssen dich ja auch nicht nehmen ...
     
  10. RealityCheck

    RealityCheck Foren-Gott

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    AW: Neue Preise ab 17.11.2008

    Falsa demonstratio non nocet. ;) So, nun genug der juristischen Fachtermini. :D
     
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