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Neue Angebots- und Preisstruktur

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von exarena, 25. Juni 2013.

  1. mySky

    mySky Guest

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    AW: Neue Angebots- und Preisstruktur

    Glaube aber nicht, dass Skylink die neue Saison 2013/14 übertragen wird.
    Falls ja stellt sich die Frage, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn der Gastwirt das Programm in Deutschland öffentlich anbietet!?
     
  2. mySky

    mySky Guest

    AW: Neue Angebots- und Preisstruktur

    Mag ja für den Privatmann ok sein, aber wenn sich ein Geschäftsmann dieser "Hilfen" bedient...:(
     
  3. Torwart

    Torwart Silber Member

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    AW: Neue Angebots- und Preisstruktur

    Gibt es nicht auch in Griechenland einen Anbieter, der Buli überträgt?
    Es gab mal ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshof, das einer englischen Wirtin Recht gab, die sich für ihre Kneipe ein Abo eines griechischen Anbieters geholt hatte, der PL überträgt. Natürlich zu einem Bruchteil des Preises, den Sky UK verlangt hatte. Laut Gericht kein Problem, da die EU als Binnenmarkt behandelt wird, auf dem man auch seinen Pay TV Anbieter aussuchen darf. Die Frage wäre dann nur, ob der andere Anbieter zwischen privaten und gewerblichen Abos unterscheidet. Ist das der Fall, sollte man natürlich das gewerbliche Abo nehmen.
     
  4. mySky

    mySky Guest

    AW: Neue Angebots- und Preisstruktur

    Bis das dann aber vor einem deutschen Gericht entschieden ist, werden wohl die Bundesligarechte wieder neu vergeben.
    Außerdem dürfte es auch nicht so prickelnd sein, in der Stammkneipe Bundesliga zu schauen mit griechischem oder tschechischem Kommentar!:D
     
  5. berit

    berit Senior Member

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    AW: Neue Angebots- und Preisstruktur

    Du gehst in Kneipen, in denen man den Kommentar verstehen kann? Da muss ja Bomben-Stimmung sein! :D
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Neue Angebots- und Preisstruktur

    Hier gings zuletzt sogar um FreeTV. Das interessiert keine Ländergrenzen. Bis vor kurzem aber PayTV, weil man im Regelfall im Ausland (ausgehend vom Pay Anbieter) diesen nicht offiziell abonnieren konnte. Wer es doch gemacht hat und in seinem Land öffentlich zur Aufführung gebracht, schien -hier nach Meinung von BSkyB - Rechtsbruch zu begehen, was aber nicht der Fall war, wie das Urteil zeigt.
     
  7. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    AW: Neue Angebots- und Preisstruktur

    War eher nach Meinung der EPL, die in diesem Fall die klagende Seite war.

    Uebrigens wuerde mich interessieren, ob die Landlady das Abo noch hat oder ob Nova es mittlerweile abgeschaltet hat ;)
     
  8. nazuile

    nazuile Lexikon

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  9. Wambologe

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    AW: Neue Angebots- und Preisstruktur

    Zur Aufklärung:
    Nicht BSkyB hat geklagt, sondern die Premier League selbst. Und ja, die Pub Lady hatte damals recht bekommen, dass sie auch Pay TV-Angebote aus anderen EU-Ländern kaufen darf. Der EuGH hat aber auch gesagt (und dieser Teil wird gerne unterschlagen), dass die Premier League Urheberrechte an gewissen Teilen der Übertragung hat (Logo, vorbereitete Highlights, Grafiken, Sounds.. am Spiel an sich nicht). Ferner hat das Gericht bestätigt, dass die Premier League dagegen vorgehen kann, wenn jemand die urheberrechtlich geschützten Werke öffentlich zeigt. Und alle, die kein offizielles Kneipenabo haben, sondern ein normales Abo aus dem Ausland, haben definitiv keine Erlaubnis der Premier League.

    Infos dazu: Premier League 'wins' pub satellite TV copyright battle - Media News - Digital Spy

    Die Premier League geht daher weiter gegen alle Pubs vor, die kein Kneibenabo von BT Sports oder Sky haben. Ganz frische Meldung dazu: Premier League to clamp down on unauthorised broadcasting of matches | Football | guardian.co.uk

    Wer also mit einem regulären ausländischen Abo Bundesliga live zeigen will, sollte sich vorab gut überlegen, wie er darlegen möchte, dass er damit nicht gegen das Urheberrecht verstößt.
     
  10. Torwart

    Torwart Silber Member

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    AW: Neue Angebots- und Preisstruktur

    Was die Premiere League sich denkt, hat ohnehin schon länger nichts mehr mit der Realität zu tun.

    Die BL müsste dann erst einmal einem deutschen Gericht schlüssig darlegen, wie genau eine völlig legal abonnierte und lizenzierte Übertragung ihre Urheberrechte verletzt.