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Neue AGBs bei E-Plus

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von TV.Berlin, 31. März 2005.

  1. TV.Berlin

    TV.Berlin Wasserfall

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    Das Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
    und Post (RegTP) dürfte wohl nicht zur täglichen Lektüre der
    teltarif-Leser gehören: Es erscheint in der Regel 14-tägig und
    enthält meist ziemlich trockene Kost. Im aktuellen Amtsblatt
    allerdings finden sich interessante Neuigkeiten: Nämlich die neuen
    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von E-Plus. Diese gelten
    für Laufzeit- und Prepaid-Verträge.

    Die neuen AGB bieten allerhand Überraschungen: Unter Punkt 3.3
    der neuen AGB wird festgelegt, dass ein Mobilfunkkunde verpflichtet
    ist, sich vor Abschluss des Vertrags informieren, ob am geplanten
    Einsatzort ausreichend Netzversorgung besteht. Und in Punkt 3.6
    heißt es sogar, dass keine Netzabdeckung innerhalb geschlossener
    Räume garantiert wird. Kundenfreundlicher wäre sicherlich ein
    Rücktrittsrecht bei mangelhafter Netzversorgung gewesen.

    Netzstörungen sind zum Glück selten. Aber die AGB warnen
    gleich: Es kann jederzeit zu Überlast oder Ausfall kommen, der
    Kunde muss jederzeit damit rechnen. Erst wenn eine Störung länger
    als drei Tage dauert, darf der Kunde anteilig die Grundgebühr
    mindern. Und das ist nicht alles: Einem E-Plus-Kunden ist es
    untersagt, sein Handy mit anderen Netzen zusammenzuschalten.
    Was das bedeutet, können Sie in unserer News unter der URL
    http://www.teltarif.de/s/s16648.html.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Neue AGBs bei E-Plus

    Was ist daran so überraschend?

    Wenn man mal davon absieht, dass Eplus nicht gerade für eine hervorragende Netzabdeckung bekannt ist, der Punkt mit der Verfügbarkeit ist doch recht üblich. Auch Energieversorger oder andere Unternehmen garantieren nur 99%. Und das sind -- schwupps, dreieinhalb Tage Ausfall, die zu tolerieren sind.

    Gag
     
  3. Creep

    Creep Guest

    AW: Neue AGBs bei E-Plus

    Allgemeine Geschaeftsbedingungens?