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Neu: RTL+ auf Q

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von Teoha, 27. Juni 2018.

  1. Mike91

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    Wenn es dazu kommen sollte, wovon ich nicht ausgehe, dann wird der Sender denke ich komplett eingestellt oder Lust Pur wird umbenannt. Anderer Nachteil für die Kunden: Sonderkündigungsrecht, weil es keinen Erotiksender mehr gibt?
     
  2. KLX

    KLX Lexikon

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    Nein. Wie man immer auf die Idee kommt, man bekäme dann gleich immer automatisch ein Sonderkündigungsrecht?

    Sky hat da schon was in seinen AGB stehen. Es kann ja mal einer dagegen klagen, durch alle Instanzen, und dann schauen, was da ein Gericht dazu sagt. Eventuell bekommt Sky einen auf den Deckel und muss entweder den Abopreis senken oder einen wirklich vorzeitig aus dem Vertrag lassen?
     
    pascal1998 und MtheHell gefällt das.
  3. MtheHell

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    Korrekt. Ein "Sonderkündigungsrecht" ist ja vertraglich definiert. Man kann also nur prüfen, ob ein Fall darunter fällt oder nicht. Wird aber eher zu 99% nicht der Fall sein, denn Rechtsabteilungen prüfen immer vorher, ob gewisse Vorhaben des Unternehmens im Rahmen sind oder nicht.

    Das, was man immer versuchen kann ist eine außerordentliche Kündigung zu erreichen (nicht nur bei Sky, überall). Dazu muss "nur" der Vertragspartner dem Kündigungswunsch zustimmen.

    Und das ist auch das, was man immer mal wieder hört, wo Skykunden vorzeitig aus dem Vertrag kommen. Da ist dann auch der berühmte Satz mit bei:
    "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" unterstreicht, dass der außerordentlichen Kündigung 'freiwillig' statt gegeben, bzw. zugestimmt wurde ohne dass es einen rechtlichen Anspruch (= Sonderkündigungsrecht) gab.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nicht korrekt ;)

    Es gibt im deutschen Rechtssystem kein gesondertes "Sonderkündigungsrecht". Es gibt nur zwei Arten von Kündigungen. Die ordentliche Kündigung und die Kündigung aus wichtigem Grund. Letztere wird auch als "außerordentliche Kündigung" oder "Sonderkündigung" bezeichnet, meint aber immer das selbe. (Sonderformen im Miet- und Arbeitsrecht mal außen vor gelassen)

    Eine Kündigung, ob ordentlich oder aus wichtigem Grund ist IMMER eine einseitige Willenserklärung und bedarf grundsätzlich daher NIE einer Zustimmung des Vertragspartners. Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann man auch rechtlich gesehen nicht mehr zurücknehmen. Was Sky bspw. bei den Rückholern immer fälschlicherweise als "Kündigungsrücknahme" bezeichnet ist rechtlich gesehen immer die Durchführung einer ordentlichen Kündigung mit anschließendem Neuabschluss eines Vertrags.

    Eine Kündigung kann dagegen nichtig sein, wenn sie nicht den gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen entspricht. Bei einer ordentlichen Kündigung muss also bspw. die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden, bei der "außerordentlichen Kündigung" muss ein nachweisbarer und anzuerkennender wichtiger Grund hierzu vorliegen. Ansonsten ist sie nichtig. Was als wichtiger Grund zählt, regelt für Dauerschuldverhältnisse, also auch für Abonnements, § 314 BGB bzw. auch im Vertrag können Gründe hierfür genannt sein.

    Sky vermeidet eine gerichtliche Entscheidung wie der Teufel das Weihwasser, deswegen haben Kunden, die auf eine "außerordentliche Kündigung" setzen, meist gute Chancen, von Sky "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz" aus dem Vertrag entlassen zu werden. Sky will dadurch aktenkundige Präzedenzfälle vermeiden. Hier besteht aber immer noch ein Kostenrisiko, wenn Anwälte eingeschaltet wurden. Und vorher droht das Inkassoverfahren mit all seinen möglichen negativen Begleiterscheinungen.
     
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  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Jupp, wollte ich auch grad schreiben.

    Das was Sky fallweise macht ist eine sogenannte "Vertragsauflösung" (....ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)
     
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  6. Spikey

    Spikey Silber Member

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    Danke für die Infos, ich tue mir aber schwer Prime Video als Erstausstrahlung anzusehen, denn es immerhin Stream und nicht TV. Deshalb meine Hinweise wegen Universal Channel
     
  7. MtheHell

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    Danke Horud. :)

    Was ich hervorheben wollte, ist das Sky in den AGB Gründe für eine mögliche vorzeitige Vertragsauflösung definiert hat ("Sonderkündigungsrecht").
    Aber es wenig zielführend und aussichtsreich ist diese Fälle "umzuinterpretieren ("Jetzt ist RTLcrime weggefallen, da ändert sich für mich der Gesamtcharakter!") und damit auf "Sonderkündigung" zu pochen.

    Diejenigen, die vorzeitig aus ihrem Vertrag gekommen sind, haben den "individuellen Weg" gewählt, den Sky lieber außergerichtlich klärt.
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Äh ja. Bei Sky sicher auch. Nur der Unterschied bei Sky ist, auch wenn die Nummer rechtlich sehr wackelig ist (80:20 gegen Sky) oder gar aussichtslos, fährt Sky die "man kann es ja mal versuchen" Schiene. Weil sie -zurecht- auf ihre "na ist eben so" Lemminge vertrauen, die bisher noch jeden rechtlichen Mist in überwältigender Mehrheit mitgetragen haben, obwohl sie mit bisschen Druck ihr Abo hätten frühzeitig loswerden oder eine "wasserdichte" Preiserhöhung hätten abbügeln können. Und wer sich in diesen Fällen wehrt, wird meist still und heimlich aus dem Vertrag vorzeitig entlassen, bevor Sky auf Seite 1 der BILD oder der VBZ landet und damit so richtig viele Kunden überhaupt erstmal merken "oh..die wollen mich da abziehen, das stimmt ja garnicht was mir die Sky Hotline in barschem Ton erzählt hat". Das ist Kalkül was Sky da macht. Die Rechtsabteilung bei Sky prüft allenfalls nur, wie viele wehrhafte Kunden befürchtet werden müssen und ob es sich damit lohnt, ein rechtlich superwindiges Konstrukt mit scheinbar auf den ersten Blick und für rechtlich Unbelastete einleuchtenden Begründungen durchzudrücken.
     
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  9. OMD

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    Alles worauf Musik von OMD empfangbar ist :-)
    Inkasso kann man umgehen, in dem man nach einer von Sky abgelehnten Sonderkündigung die monatlichen Beiträge korrekt weiter zahlt, allerdings unter ausdrücklichem Vorbehalt. Dann Klage vor dem AG das die Sonderkündigung hätte angenommen werden müssen und man nur unter Vorbehalt weiter gezahlt hat, damit man nicht mit den negativen Begleiterscheinungen eines Inkasso konfrontiert wird.

    Im Gegensatz zum LG gibts beim AG keinen Anwaltszwang. Klage kann man selbst einreichen. Der Streitwert ist überschaubar, somit auch die Kosten im Falle einer Niederlage. Im Idealfall kommt man mit der Klage durch und bekommt ab da wo die Zahlungen unter Vorbehalt gestellt wurden das Geld zurück und hatte in dem Sinne in dieser Zeit Sky für lau.
     
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  10. MtheHell

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    Der Weg ist sowieso der einzig empfehlenswerte. Eigenmächtige Beitragskürzungen oder gar Zahlungsverweigerungen bringen Dir nichts außer mehr Ärger. Da muss man halt geduldig sein, seinerseits den noch bestehenden Vertrag einhalten und sich später alles zurück holen.