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Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Lord Dragon, 20. März 2009.

  1. Quietsch-Ente

    Quietsch-Ente Neuling

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Juristischer und personawirschaftlicher Unfug.
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Du bist mir aber ein Zitateschatzi :p

    Zahlung der auf die Arbeitsvergütung entfallenden Sozialversicherungsabgaben und Steuern durch den Arbeitgeber.
    Grundsätzlich handelt es sich bei der Vereinbarung der Arbeitsvergütung um eine Bruttolohnvereinbarung, d.h. der Arbeitnehmer ist verpflichtet, von dem Bruttolohn die auf diese Vergütung anfallenden Sozialabgaben und Steuern zu zahlen.
    Bei einer Nettolohnvereinbarung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die auf die Vergütung anfallenden Sozialversicherungsabgaben und Steuern alleinig zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Parteien ausdrücklich eine Nettolohnvereinbarung geschlossen haben, im Zweifel ist dies vom Arbeitnehmer zu beweisen.
    Die Vereinbarung, die Vergütung oder einen Teil der Vergütung als Schwarzgeld zu zahlen, ist keine Nettolohnvereinbarung, im Zweifel sind daher im Falle der Aufdeckung die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern auch durch den Arbeitnehmer nachzuzahlen.

    ---

    Normalerweise werden in solchen Verträgen sonstige Einnahmen ausgeschlossen, sodass die Lohnsteuer, vor allem der Lohnsteuersatz fix ist. Steigt der Lohnsteuersatz, muss der Arbeitgeber die höheren Kosten nicht zahlen.

    Beispiel: Mein Zweiteinkommen beträgt 1 Mio. EUR pro Jahr. Mein Einkommenssteuersatz ist damit 47%. Der Arbeitgeber muss jetzt keine 47% auf das Ersteinkommen bezahlen, da juristisch (siehe oben) weiterhin eine Bruttolohnvereinbahrung. Das gilt genauso für ein Zweiteinkommen von 100 EUR, da dadurch genauso der Lohnsteuersatz steigen kann.


    Das gilt auch buchhalterisch. Wenn ich heute meine 2007 Steuererklärung abgebe und der Arbeitgeber nun Lohnsteuer nachzahlen muss, da mein Lohnsteuersatz stiegt, kann der Arbeitgeber das nicht, ohne seine eigene früher abgegebene Gewerbesteuererklärung zu korrigieren. Juristisch beging er sogar eine Straftat mit der Abgabe, da die Zahlen/Angaben falsch waren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. März 2009
  3. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    @hopper

    In dem Vertrag von meiner Mutter ist nichts ausgeschloßen. Da steht nur, dass Sie 6 EUR netto kriegt und nicht 6 EUR brutto. Zu Steuern und Sozialversicherungsabgaben steht gar nichts.
     
  4. Quietsch-Ente

    Quietsch-Ente Neuling

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Es ist eine ganz normale und zulässige Nettolohnvereinbarung.

    Der Arbeitgeber übernimmt dabei Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Dann bekommt sie das auch. Die 6 EUR Netto werden umgerechnet auf Brutto und so der Buchhaltung und dem Finanzamt angegeben. Sprich, man rechnet Netto auf Brutto hoch und die Lohnsteuer entsprechend über die Jahresleistung. Geht ja einfach. Stunden pro Jahr. Damit hat man die Gesamteinnahmen und den Lohnsteuersatz.

    Ausgeben wird dann x EUR Netto und y EUR Lohnsteuer auf dem Gehaltszettel. y zahlt der Arbeitgeber wie vereinbart.

    Arbeitet jetzt Deine Mutter zusätzlich und bekommt noch mehr Einkommen, dann muss sie auch dafür Lohnsteuer zahlen. Progressiv. Ihr Lohnsteuersatz steigt. Und bei Einkommen 1 aus dem Nettovertrag fallen dann y+z Steuern an. Z muss jetzt aber Deine Mutte bezahlen, nicht der Arbeitgeber. Im Gegenzug darf sie aber Steuerrückzahlungen behalten und muss sie nicht an den Arbeitgeber abgeben. Warum? Weil es juristisch eine Bruttolohnvereinbarung bleibt.
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Der Arbeitgeber übernimmt mal überhaupt nichts. Diese unglaubliche, volksverblödende Aussage, der Arbeitgeber übernehme/zahle was, ist ja sowas von grotesk. Der Arbeitnehmer zahlt immer alles.

    Beim Nettolohnvertrag wird halt das Gehalt so berechnet, dass am Ende 6 EUR/Stunde netto herauskommen. Mathewunder.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    So lange der Großteil der Leute nach wie vor glaubt (und sich so benimmt), dass das ALGI/II "vom Staat" kommt und der Strom aus der Steckdose, ist das auch nicht weiter verwunderlich.
     
  8. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Aber welcher Bruttolohn wurde dann festgesetzt? Meine Mutter hat im Arbeitsvertrag keine Einschränkungen, wie viel Sie arbeiten soll.
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Ja, bei dem Arbeitgeber. Ich drück mich noch zu kompliziert aus. Okay, mein Fehler. Also...

    Deine Mutter bekommt 6 EUR/h, also 12.600 EUR pro Jahr. Zahlt 10% Steuern. Also trägt der Arbeitgeber fürs Finanzamt ein 14.000 EUR Brutto. Sozialabgaben lassen wir mal weg. Die zahlt der AG auch. OK, also überweist der Arbeitgeber 1400 Lohnsteuer. Sie hat die 6 EUR/h netto, das Finanzamt die Lohnsteuer. 14000 EUR brutto, 10% als Lohnsteuer 1400 an FINA und 12600 EUR netto ausbezahlt. Macht wie vereinbart 6 EUR/h Netto. Alles OK.

    Jetzt hat deine Mutter einen weiteren Job. Verdient dort 1 Mio. EUR pro Jahr. Jetzt sagt das Finanzamt: Spitzensteuersatz: 50% auf alles. Auf die 1 Mio. und auf das Gehalt vonm ersten AG: Denn es zählen alle Einkommen zusammen. Somit 50% auf 14.000 EUR = 7000 EUR. Bezahlt sind aber nur 1400 EUR. Das Finanzamt sagt deiner Mutter, ich will 500.000 EUR für Gehalt 2 und die restlichen 5600 EUR für Gehalt 1. Deine Mutter bekommt die 5600 EUR jetzt nicht vom Nettoarbeitgeber, da das juristisch ein Bruttoeinkommen ist. Das geht auch nicht, der AG 1 müßte 5600 in der Buchhaltung nachbuchen.

    Drum 6 EUR/h Stunde sind garantiert, für den Fall und nur den Fall, dass es kein weiteres Einkommen gibt, dass den Lohnsteuersatz erhöht. Zum Beispiel durch Zinsen, die über den Freibetrag hnausgehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. April 2009
  10. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Jetzt habe ich es verstanden. Du hast Einkommensteuer mit Lohnsteuer durcheinander gebracht. Lohnsteuer bleibt gleich. Nur Einkommensteuerprozentsatz kann sich dann durch weiteres Einkommen erhöhen. Das ist mir natürlich klar! Dann wird meine Mutter nachzahlen müssen. Da meine Mutter aber kaum den zweiten Job bewältigen kann ist es natürlich unwahrscheinlich, dass Sie nachzahlen muss.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. April 2009