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Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Lord Dragon, 20. März 2009.

  1. BarbarenDave

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    mit 100.000 Euro Mieteinkünften würde sie wohl kaum für so ein paar Euro arbeiten gehen :D

    Ganz im Gegentum, der Arbeitsvertrag bedarf nicht mal der Schriftform.
    Theoretisch reicht auch ein Handschlag zwischen AN und AG
     
  2. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Aber wenn ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird hat er bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.Steht irgendwo im BGB.
     
  3. derFrankfurter

    derFrankfurter Neuling

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Das steht nicht im BGB, das Ganze nennt sich "Nachweisgesetz" - einfach mal googlen oder die Beck Texte zum Arbeitsrecht rauskramen. Dort ist es mit drin.

    Ansonsten - Netto-Lohn ist super.

    Gruß
    derFrankfurter
     
  4. achwas

    achwas Talk-König

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Ich kenne dies nur von Eishockeyspielern,die Sich einen Nettolohn Vertrag geben lassen.
     
  5. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Meine Mutter hat jetzt für den halben Monat die Abrechnung gekriegt. 400 EUR wurden netto ausgezahlt. Allerdings hat die Firma in diesem Monat meine Mutter als geringfügig Beschäftigte angemeldet. Aber im nächsten Monat müsste meine Mutter ca. 800 EUR kriegen, dann wird es interessant.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. März 2009
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Lohnsteuer darf das Unternehmen nicht bezahlen, nur die Sozialabgaben, die muss es ja eh abführen. Ich vermute mal ein Nettobetrag mit Netto=Brutto-Sozialabgaben.
     
  7. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Wieso darf das Unternehmen die Lohnsteuer nicht bezahlen? Lohnsteuer ist doch Vorauszahlung zu Einkommensteuern und eine Firma ist verpflichtet Lohnsteuern abzuführen.
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Ja, aber nur im Auftrag des Arbeitnehmers. Verfügt durch das Finanzamt. Wenn ich z.B. 10000 EUR verdiene und die versteuern muss, und mein Arbeitgeber bezahlt die Lohnsteuer für mich (10%), dann bekomme ich finanzrechtlich 11000 EUR und 1000 EUR werden abgeführt.

    Wenn ich nun einen Zweitjob habe und dort ebenfalls Einkommen bekomme, muss das auch versteuert werden. Aber zusammen, nicht einzeln. Damit steigt mein Einkommensteuersatz auf 15% (Zahlen fiktiv), muss also nochmals 500 EUR für Gehalt 1 bezahlen. Wenn dies nun der 1. Arbeitgeber bezahlt, dann hat dieser einen Fehler in der Buchhaltung, die Zahlen stimmen nicht. Deswegen geht das nicht. Der 1. Arbeitgeber kann nur einmalig von Netto das zugehörige Brutto berechnen und danach auszahlen. Dieser Bruttobetrag ist dann aber fix und kann nachträglich nicht verändert werden, wenn der Arbeitnehmer den Lohnsteuersatz verändert.
     
  9. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Nettolohnvereinbarung .:. Lexikon von Juraforum.de

     
  10. Quietsch-Ente

    Quietsch-Ente Neuling

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    AW: Netto-Lohn im Arbeitsvertrag

    Ja, Nettolohnvereinbareb sind zwar selten, aber sie sind zulässig.

    In Zeiten, in denen die Lohnnebenkosten eher steigen, finden sich kaum Arbeitgeber, die sowas noch abschließen. Jede Steigerung der Lohnnebenkosten geht dann ja voll zu Lasten des Arbeitgebers.