1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Nebenkostenprivileg: Kabelkunden haben keine Ahnung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. April 2023.

  1. janth

    janth Talk-König

    Registriert seit:
    2. Juli 2021
    Beiträge:
    5.189
    Zustimmungen:
    3.299
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    Sorry, hab nicht erwähnt, dass es sich hier um eine Eigentumswohnung handelt. Da sind wir quasi Vermieter und Mieter in Einem. ;)
     
    TV_WW gefällt das.
  2. lg74

    lg74 Board Ikone

    Registriert seit:
    7. Dezember 2021
    Beiträge:
    3.354
    Zustimmungen:
    1.939
    Punkte für Erfolge:
    163
    Hinter dem nicht-Abklemmen könnte auch noch eine weitere Haltung des Kabelnetzbetreibers stecken: das Hauptgeschäft wird mit Internet (DOCSIS) und teils noch mit Pay-Paketen gemacht. Beides ist nicht verfügbar an technisch zwar mit Signal "besafteten", aber nicht gebuchten Anschlüssen. Das lineare TV als DVB-C (und da nur die Öffis in HD) ist halt, wenns nicht zahlenden Menschen zugänglich wird, eine Art Streuverlust und rechtfertigt finanziell keinen sofortigen Monteurseinsatz.

    Oder andersrum: ich habe eine Frau gekannt, die hatte nur Internet gebucht (damals bei der PYUR) und besaß gar keinen Fernseher. Ich schaute später mal nach, ob wenigstens UKW geht an diesem Anschluss (es ist Jahre her) - es ging, entweder war gefiltert, aber der UKW-Bereich davon nicht betroffen oder es war sogar breitbandig durchgelassen. Reihte so oder so aber, um dieser Frau die dort damals vorhandenen ca. 40 UKW-Programme zur Stereoanlage zu bringen, was gegenüber der Terrestrik einen deutlichen Zuwachs an Qualitätsprogrammen ergab.

    Anderswo läuft das heute mit reinen Internetverträgen genauso: Free-TV kommt halt mit durch. Ist einkalkuliert.
     
  3. lg74

    lg74 Board Ikone

    Registriert seit:
    7. Dezember 2021
    Beiträge:
    3.354
    Zustimmungen:
    1.939
    Punkte für Erfolge:
    163
    Nicht in jedem Fall. Es gibt Konstellationen, in denen z.B. die KDG bis zur Dose ausgebaut hat - und zwar für den Gebäudeiegentümer kostenlos, dafür aber mit langjähriger Versorgungsbeauftragung. So geschehen 2005 in unserer Genossenschaft.
     
  4. lg74

    lg74 Board Ikone

    Registriert seit:
    7. Dezember 2021
    Beiträge:
    3.354
    Zustimmungen:
    1.939
    Punkte für Erfolge:
    163
    ...sind halt auch irgendwie auf wundersame Weise alle an den gleichen Planeten gebunden, mit vergleichbaren Kosten für Anbau, Ernte, Mühle, Transport und Energie... ;)
     
  5. lg74

    lg74 Board Ikone

    Registriert seit:
    7. Dezember 2021
    Beiträge:
    3.354
    Zustimmungen:
    1.939
    Punkte für Erfolge:
    163
    Och, da fallen mir gleich mehrere Wohnungs-Anbieter der einzigen Stadt der Welt ein. Wo beim größten Anbieter Wohnungsbegehungen stattfanden zwecks Aufspürens von Satantennen auf dem Balkon. Wo der Blockwart einer kleinen Genossenschaft abends vorm Fenster im EG stand und reinschaute, ob drinnen alles "normkonform" ist. Undsoweiter...
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.028
    Zustimmungen:
    4.756
    Punkte für Erfolge:
    213
    Das stimmt schon, aber der Vermieter hat ja meist Sammelverträge beim KNB für alle Mieter abgeschlossen... und wenn nun Mieter aus der Zahlungspflicht herausfallen, aber die sonstigen Bestandsmieter nicht mehr bezahlen würde das zu Ungunsten des Vermieters ausfallen.

    Aber wenn es dem KNB und dem Vermieter egal ist wenn Neumieter das TV-Signal anzapfen ohne dafür zu bezahlen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. April 2023
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.028
    Zustimmungen:
    4.756
    Punkte für Erfolge:
    213
    Ok, aber wäre dann der KNB nicht auch für den technisch einwandfreien Zustand des gesamten TV-Kabelnetzes im Gebäude zuständig? Und müsste dann bei sonstigen Defekten am Netz für eine Instandsetzung sorgen?
    Was ist falls die Koaxleitungen keine ausreichend Abschirmung haben, muss der KNB dann für die Erneuerung der Koaxleitungen sorgen?
     
  8. janth

    janth Talk-König

    Registriert seit:
    2. Juli 2021
    Beiträge:
    5.189
    Zustimmungen:
    3.299
    Punkte für Erfolge:
    213
    Das kann man heute nicht mehr ganz so einfach verbieten. Wenn das die Optik von außen nicht stört und die Schüssel nicht an der Fassade befestigt wird, kannst du auch als Mieter ohne separaten Beschluss deine Anlage betreiben.

    Das kenne ich ganz aktuell (ca 2020) auch von Glasfaser. Im Neubau hat die Telekom das Glasfaserkabel bis in die Wohnungen verlegt, da konnte man auch nur den entsprechenden Anschluss über die Telekom bekommen.
     
  9. janth

    janth Talk-König

    Registriert seit:
    2. Juli 2021
    Beiträge:
    5.189
    Zustimmungen:
    3.299
    Punkte für Erfolge:
    213
    Da muss der Verwalter oder Vermieter dann mit dem Betreiber vom Kabel sprechen und entsprechend anpassen. In unserem Fall mit ursprünglich nur 4 und dann 3 Wohnungen hat sich für die restlichen Parteien nix am Einzelpreis geändert. Also unsere Zahlung wurde von Kabel D einfach nicht mehr gefordert...
     
    lg74 und TV_WW gefällt das.
  10. Discone

    Discone Lexikon

    Registriert seit:
    2. Juni 2008
    Beiträge:
    20.830
    Zustimmungen:
    1.652
    Punkte für Erfolge:
    163
    Wenn ein / viele / alle Mieter Kabel-TV nicht mehr nutzen wollen, dann entfällt mit dem nicht mehr zulässigen Nebenkostenprivileg auch die Zahlungspflicht für die Wohnungsnutzer. Der Hausbesitzer / Wohnungsbesitzer / die Hausverwaltung könnte deswegen ein vorzeitiges Sonderkündigungsrecht mit dem Kabelnetzbetreiber einklagen (ohne zahlende Nutzer ist die Kabel-TV Einspeisung sinnlos). Mit neuen Einzelnutzerverträgen kann der Hausbesitzer dem Kabeleinspeiser weiterhin eine Genehmigung erteilen / oder aber diese Möglichkeit verbieten. Hausbesitzer können Kabel-TV Anbieter vom Hof jagen und eine Sat-Antenne mit zusätzlicher DVB-T2 Antenne für die freie Nutzung montieren lassen, mit resultierenden Kosteneinsparungen für alle Wohnungsnutzer.
    Für Internet haben die meisten Häuser auch noch eine für VDSL geeignete Kupferleitung von der Telekom, mit freier Anbieterwahl für das VDSL-Abo. Jeder Wohnungsnutzer kann einen eigenen VDSL-Vertrag abschließen oder ein Abo auch gemeinsam über einen Router via dLAN und Wifi mit seinen Nachbarn teilen, private Kostenumlage möglich.