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Nebenkostenprivileg: Immer mehr Betroffene wollen TV-Signal wechseln

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Februar 2024.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... strafbar setzt einen gewissen Vorastz voraus. Wenn mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs nichts unternommen wird und lässt das Antennenkabel in der Wanddose stekcne, dann ist es keine strafbare "Erschleichung von Leistungen".
    Klebt der Kabel-TV-Anbieter Siegel auf die Anschlüsse der Wanddose und du entfernst diese, um wieder Kabel-TV nutzen zu können, dann ist das ein gewisser Vorsatz der evtl. u.U. strafrechtlich verfolgt werden könnte ...
     
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  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... klar :rolleyes:
    Wenn du in Köln ein Kurzstreckenticket löst (Gültigkeit Einstiegshaltestelle + 4 Stationen) steigst in Köln Niehl in die Linie 16 und erst nach 49 Stationen austeigst ist das in Ordnung , weil dich die KVB nach 4 Haltestellen nicht aus der Bahn geworfen hat?
     
  3. janth

    janth Talk-König

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    Also haben sich jetzt alle automatisch strafbar gemacht, bei denen das Kabelfernsehen nach Kündigung nicht abgeschaltet wurde? So ein Käse... Muss man trotz Kündigung weiter zahlen? Wie kommt man dann aus dem Vertrag raus?

    Der Vergleich mit dem Schwarzfahren hinkt, denn da bleibst du bewusst länger sitzen.
     
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  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Richtig, wenn man gekündigt hat und das auch schriiftlich bestätigt bekommen hat dann ist es sache was der Kabelanbieter daraus macht.
    Wenn dieser dafür in die Wohnung muss und man lässt ihn nicht rein sieht die Sache schon ganz anders aus.
     
  5. Yiruma

    Yiruma Platin Member

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    Man darf den Anschluss dann aber auch nicht mehr nutzen.(y)
     
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  6. SOIS

    SOIS Talk-König

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    In diesem Artikel ist alles erklärt. Somit kann sich das Diskutieren und Aufregen gespart werden. Es gibt noch zig andere Seiten, wo alles haarklein aufgelistet wird.

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