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Nebenkostenprivileg: Immer mehr Betroffene wollen TV-Signal wechseln

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Februar 2024.

  1. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Hab mich jetzt mal bei unseren Bekannten mit KabelTV umgehört. Ein seit sehr vielen Jahren gekündigter, ehemals KabelDeutschland-Anschluss eines Einfamilienhauses ist auch heute noch ohne Bezahlung nutzbar (Internet wird durch VDSL der Telekom genutzt).

    In einer Mietwohnanlage mit Pyur-Anschluss, der nichtmal soweit ausgebaut ist, dass darüber Internet zur Verfügung gestellt werden kann, ist der Anschluss kostenfrei für TV nutzbar (irgendwie sicherlich in der eigentlichen Wohnungsmiete berücksichtigt, aber nicht über die Nebenkosten abgerechnet). Da wird sich gar nichts ändern, weder zusätzliche Einzelverträge nötig, noch Internetversorgung in der Zukunft.

    Bei einer großen Wohnungsgesellschaft mit Vodafone (ehemals KabelDeutschland) KabelTV-Anschlüssen in allen Mietwohnungen, die bisher die KabelTV-Anschlusskosten über die Mietnebenkosten berechnet, gab es bis jetzt noch keine Information (auch nich auf schriftliche Nachfrage), wie das zukünftig gehandhabt werden wird. Einzige mündliche Auskunft war: „Abwarten, es wird eine entsprechende Reglung erfolgen.“, was auch immer das sein wird. Egal wie es dann „geregelt“ sein wird, die wenigsten Mieter werden das nicht mehr bezahlen (wollen), schon weil die meisten neben KabelTV bereits auch selber bereits einen zugehörigen Telefonie-/Internet-Anschlussvertrag haben und den nicht kündigen werden.
     
  2. cesar77

    cesar77 Platin Member

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    Um VDSL geht es auch gar nicht, das ist klar, dass das unberührt bleibt. Es geht um Kabelinternet.



    Dann mal die AGBs durchlesen, bei vielen Anbietern wie Sky, Vodafone usw. steht nämlich sinngemäß drin, dass der Kunde für einen Kabelanschluss zu sorgen hat.

    Sky, Vodafone und Co liefern bis zur Haustür, dass das Signal im Haus bei der Wohnung ankommt, damit haben die nichts zu tun.

    Den Kabelanschluss zu kündigen und dann ein Sky-Abo abzuschließen, wird bei vielen zu keinem Erfolg führen.
    Hier auch noch mal die ersten Berichte dazu.

    Kein Kabel-Internet mehr ab Juli: Diesen Mietern droht die Abschaltung

    TV-Kabel-Zwangsgebühr: Das müssen Verbraucher zahlen

    Es wird sicherlich bei einigen ohne Kabelgebühr funktionieren andere müssen weiter zahlen.
    Das Problem ist das es über Tausende NE4 Betreiber gibt und jeder das etwas anders handhabt.
     
  3. Discone

    Discone Lexikon

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    Für Mieter ist die Sachlage klar, die müssen nichts mehr für die TV-Versorgung und nach eigener Kündigung von ihrem Internet-Vertrag auch nichts mehr für Telefon und Internet bezahlen (nur noch pro Wohnung die Haushaltsabgabe = ehemalige Gebühren der GEZ).
    Für einzelne Wohnungseigentümer ohne Sammel-Kündigung von Kabel-TV durch die WEG-Verwaltung ist noch Klärung erforderlich, die sind rechtlich im Vergleich mit Mietern derzeit noch benachteiligt (müssen dann Kabel-TV Kosten auch mit Vermietung selbst weiterhin bezahlen, die Weiterverrechnung an den Mieter wird verboten).
    DIGITAL FERNSEHEN 8/2023: Tschüss Kabel-TV! / Vodafone-Kabel: Das ändert sich für Hausbesitzer, wenn das Nebenkostenprivileg fällt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Februar 2024
  4. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
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    Nicht immer. Ich habe beispielsweise in unserem MFH einen Vertrag "bis zur Anschluss-Dose" bei UM/VF.
     
  5. cesar77

    cesar77 Platin Member

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    Ja das ist durchaus möglich.
    Es ist nun mal sehr vielseitig und deswegen kann man das nicht pauschalisieren.
     
  6. cesar77

    cesar77 Platin Member

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    Das ist klar es geht um ein etwas anderen Sachverhalt.
    Kündigen kann man alles nur müssen einige trotzdem ein Kabelanschluss dazu buchen wenn man z.b Kabelinternet oder Sky über Kabel nutzen möchte.
    Die Kabelgebühr ist nicht automatisch im Sky Abo oder Internetvertrag mit drin.
     
    lg74 und Berliner gefällt das.
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Da hab ich Glück gehabt. Eigenes Kabelnetz eines Mittelständlers bis zur Dose. KabelTV zum 31.12.23 komplett rausgeflogen, Internet läuft normal weiter.
     
    prodigital2 gefällt das.
  8. Discone

    Discone Lexikon

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    Was zahlst du für dein Internet pro Monat (mit welcher Übertragungsleistung), mit eigenem Internet-Vertrag?
    Es gibt auch Wohnungsnutzer die bezahlen nichts mehr für Kabel-TV, haben aber ihren Internet-Vertrag mit Zugang über die Breitband-Dose bisher auch noch nicht selbst gekündigt (meistens wäre Internet über DSL / via TAE-Dose mit ausreichenden 50 MBit /s günstiger möglich).
    Kabel-TV wurde nach der Kündigung aber nicht geblockt / nicht gesperrt, weil der technische und personelle Aufwand für den Kabel-TV Anbieter zu groß ist (besonders mit Baumverteilung und noch vorhandenen Kabel-TV Nutzern im gleichen Versorgungs-Strang).
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    In § 265a des Strafgesetzbuches nennt sich das offiziell "Erschleichung von Leistungen".
     
  10. janth

    janth Talk-König

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    Ich glaube, da täuscht du dich. Wenn du ordnungsgemäß kündigst, dir die Leistung weiter zur Verfügung gestellt wird ohne berechnet zu werden, hat das mit der von dir zitierten Straftat nichts zu tun.

    Du bist nicht verantwortlich, wenn dir ein Anbieter "freiwillig" weiter seine Leistung liefert.

    Wäre ja auch noch schöner, du kündigst, das Signal wird (bewusst oder unbewusst) nicht abgestellt und auf einmal steht der Staatsanwalt oder Gerichtsvollzieher vor der Tür und du musst die Strafe für die letzten Jahre "kostenloser Nutzung" zahlen...
    Erst wenn du dir selber wieder Zugang verschaffst, weil du z.B. die Plombe öffnest und das Kabel wieder anklemmst, dann wirds widerrechtlich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Februar 2024
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