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Nebenkostenprivileg endet: Nicht jeder Mietvertrag ist betroffen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. Juni 2024.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Naja, hier sind es derzeit drei. Aber wählen kann man den als Mieter schon aus technischen Gründen nicht (es wäre aber mit entsprechenden Nachrüstungen auch möglich).
    Richtig, die Vermieter haben das meist ausgenutzt. Eine Pflicht gab es aber nie. (Privileg bedeutet, des sie es durften).
     
  2. yander

    yander Guest

    Wenn du Richtig gelesen hättest betrifft das Alles nur Mieter ,
    wir sind Eigentümer bewohnen die Wohnungen selber ,
    die Mieter müssen Klagen kann auch über den Mieterverein e.V wenn die feststellen
    es nicht Rechtmäßig ist .
    Mitgelder im Mieterverein e.V haben eine Miet-Rechtsschutz Versicherung da .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. Juni 2024
  3. DonZappo

    DonZappo Junior Member

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    Bei mir sollte es ja eigentlich so ein alter Mietvertrag sein wo TV mit drin ist. Mein Vermieter hat mir jetzt mitgeteilt das er mit Vodafone vereinbart hat das die Mieter ab dem 1.7.24 für 6,99 € im Monat weiterhin den Kabelanschluß nutzen können. Eigentlich reicht mir ja DVB-T2 vollkommen aus da ich kaum die Privaten schaue werde aber trotzdem einen Vertrag abschließen damit mein GigaBlue UHD UE 4K auch weiterhin was zu tun hat.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... gegen wen willst du denn klagen? Gegen die Wohnungseigentümergemeischaft? Dann klagst du letztendlich auch gegen dich selbst.

    Es obliegt doch der WEG zu entscheiden, wie das Objekt mit z.B. TV versorgt wird. Wenn ein anderer Kabel-TV-Anbieter das Wohnobjekt versorgen soll, holt man Angebote alternativer Kabel-TV-Anbieter ein. Natürlich gilt die Vertragsfreihei auch für Kabel-TV-Anbieter und der schliesst natürlich auch nur einen Vertrag ab, wenn es sich für ihn auch lohnt. Verfügbarkeitsprüfungen auf den Websites der Kabel-TV-Anbieter sind dabei wenn überhaupt nur wenig aussagekräftig.
    Sollte euch keiner der angeschrieben Kabel-TV-Anbieter ein Angebot unterbreiten, bleibt noch die Möglichkeit eine eigene Kabelkopfstation zu betreiben bzw. von einem Fachbetrieb betreiben zu lassen. Natürlich kann es auch eine Gemeinschaftssatanlage sein ...
     
  5. yander

    yander Guest

    Gegen den Kabel Netz Betreiber weil der keine anderen Mitbewerber ins Netz lässt,
    Kabel TV ganz ausgrenzt .
    Es gibt WEGs mit z.t vermieteten Wohnungen ,
    es gibt Genossenschafts- Wohnungen ,
    es gibt MFH Besitzer die nur Wohnungen vermieten .

    Ich muss nicht Klagen,
    der Mieter kann z.b zum Fachanwalt vom Mieterverein e.V,
    oder beim Verbraucherschutz gehen da lässt man sich beraten die entscheiden dann.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. Juni 2024
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    .... es spielt auch keine Rolle, ob Eigentumswohnungen vermietet sind oder nicht. Die Entscheidungsgewalt liegt bei der Gemeinschaft der Eigentümer der Wohnungen.

    Und Vodafone lässt doch Drittanbieter ins Kabel, wie z.B. O2 und eazy. NE4-Netzbetreiber sind im Prinzip auch Drittanbieter. Sie kaufen das Signal bei Vodafone ein und vermarktet es zu anderen Preise.

    Wenn mehrere KabelTV-Anbieter das gleich Kabel nutzen, stellt die Sache mit unverschlüsselten Programm bei ein kleines Problem dar. Wie soll das abgerechnet werden. Ein Drittanbieter hat dann nur die Möglichkeit, die unverschlüsselten Programme bei Vodafone einzukaufen. Weitere Programme kann ein Drittanbieter nur verschlüsselt anbieten, denn sonst könnte alle Haushalte, die an das Kabelnetz angeschlossen sind, diese entsprechend nutzen.

    Bei einer Sternverteilung ist es prinzipiell auch möglich, die Angebote mehrerer Kabel-TV-Anbieter anzubieten. Da werden dann die entsprechenden Wohneinheiten mit dem HÜP das jeweiligen Kabel-TV-Anbieter verbunden. Ob sich dafür andere Kabel-TV-Anbieter finden lassen, steht natürlich auf einem anderen Blatt ...
     
  7. yander

    yander Guest

    Das hatten wir auch schon 100 x nur Kabel Internet kein TV ,
    auf der O2 Seite kann keiner Kabel TV also TV über Kabel buchen nur Internet und das haben die Leute hier alle die es brauchen,
    für dich @mischobo extra noch ein mal .
     
  8. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) wurde geändert. Die darin aufgeführten kosten muss ein Wohnungsmieter bezahlen. Der Fernsehempfang über Kabel ist darin nicht mehr enthalten.

    Selbstverständlich kann jeder mit anderen nach Lust und Laune Verträge über beliebige Leistungen abschließen und wieder kündigen, wie er lustig ist. Nur mit Betriebskosten geht das eben nicht.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das ist technisch nicht möglich.
    Ihr könnt aber den Anbieter wechseln wenn es einen anderen gibt.
    Aber ändern würde das an deinen Empfangsproblemen nichts.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... und extra nochmal für dich @yander
    Jeder kann den den TV-Anbieter frei wählen. Dabei spielt der Übertragungsweg keine Rolle; das kann via TV-Kabel, DVB-T2 HD, Sat oder ip-basiert erfolgen.
    Da inzwischen so viele TV-Anbieter verfügbar sind, ist Vodafone auch nicht verpflichtet TV-Drittanbieter in ihr TV-Kabelnetz zu lassen.
    Aber eure Wohnungseigentümergemeinschaft kann andere TV-Kabelanbieter in euer Netz lassen. Offensichtlich liegt die NE4 in eurem Wohnobjekt im Geimschaftseigentum der Wohnungseigentümer.

    Aber erklär' mir doch bitte mal, warum du unbedingt andere Kabel-TV-Anbieter über die Vodafone-Infrastruktur nutzen willst.
     
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