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Nebenkostenprivileg endet: Das müssen Mieter und Eigentümer wissen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Juni 2023.

  1. yander

    yander Guest

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    du glaubst doch nicht das ich für diesen Schrott knappe 10 € zahle kostet z.z 6 € ,
    bekomme Sender sehr schwach rein , bei der Frau unter mir die bekommt nur 6 TV rein über Kabel , für so zahlt doch keiner freiwillig 10 €
     
  2. joegillis

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    Wr ja nur ein Beispiel. Andere KNBs handhaben das auch so.
     
  3. joegillis

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    Ist mir egal, ob du das bezahlen willst oder nicht, ich habe nur die Sachlage dargestellt. Normalerweise kommen bei Vodafone an die 60 Sender unverschlüsselt rein. Was du schilderst, klingt eher nach Störungen auf der Netzebene 4 (Hausverteilung), in der Regel ist Vodafone aber nur bis Ende Netzebene 3 (HÜP) im Keller zuständig, alles dahinter ist Sache des Hauseigentümers (außer er hat natürlich eine Sondervereinbarung mit Vodafone, dass die die Wartung der NE 4 mitübernehmen).
     
    LucaBrasil und Pete Melman gefällt das.
  4. ReyRay

    ReyRay Platin Member

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    Wie wäre es in Zukunft mit informieren statt rechtlich fragwürdige und wohl nicht haltbare Aussagen als Fakten darzustellen?
     
    lg74 und joegillis gefällt das.
  5. yander

    yander Guest

    Die Sachlage ist diese als Eigentümer muss ich keine nicht Bestellten Dienstleister und Handwerker in die Wohnung lassen die an meine, Eigentum rum basteln sollen
    und vielleicht auch noch was beschädigen in der nähe ist nämlich mein Internet Anschluss , hier gilt das Hausrecht, nur bei Notfällen .


    Ich glaube diesem Sommer oder nächsten Sommer läuft hier der Kabel Gemeinschaftsvertrag eh aus .
     
  6. dj_ddt

    dj_ddt Platin Member

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    Das mag sein. Auf der HP unseren Anbieters steht ein allgemeiner Preis von knapp 10 Euro für den Anschluß.
     
  7. netzgnom

    netzgnom Talk-König

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    dann würde ich mal der Hausverwaltung Beine machen.
     
  8. joegillis

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    Welcher Anbieter ist das denn? Würde mich mal interessieren.... Unitymedia hat sowas früher auch mal gemacht, hat sich dann aber mit der Übernahme von VF erledigt....
     
  9. dj_ddt

    dj_ddt Platin Member

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    Der HÜP ist aber Eigentum des Kabelnetzbetreibers.

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  10. joegillis

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    Kein Vertrag? Nun, es gibt einen Mietvertrag, bzw. die Nebenkostenvereinbarung oder auch im Falle einer Eigentumswohnung eine Teilungserklärung bzw. Verträge zwischen WEG und KNB (z.B. Versorgungsvereinbarung). Und da es sich um eine Vertragsänderung handelt, kann es gut sein, dass der KNB einmal im Rahmen sogenannter "Nachvertraglicher Pflichten" berechtigt ist, die Wohnung zum Sperren zu betreten, falls es eine Baumverkabelung sein sollte. Bei einer Sternverkabelung wird der KNB ohnehin vom Keller aus abklemmen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2023
    lg74 gefällt das.