1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Nebenkostenprivileg bei Sat Empfang

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von olivertimm, 11. Mai 2024.

  1. lg74

    lg74 Board Ikone

    Registriert seit:
    7. Dezember 2021
    Beiträge:
    3.419
    Zustimmungen:
    1.987
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    Mit Sicherheit nicht in Deutschland. Diesen baulichen Zustand kenne ich nichtmal aus bestimmten Ecken Westberlins. Auch sehe ich Fenster, die nach außen öffnen und viel Wäsche, das ist untypisch.

    Das Bild stammt laut Quellenangaben bei Weiterverwendern von dpa, hat aber bei WELT einen Dateinamen "Parabol-DW-Wirtschaft-Lac-jpg" - könnte also auch Deutsche Welle sein. Oder die DW hats von der dpa. Das Original konnte ich auf die Schnelle nicht finden.
     
    Gorcon gefällt das.
  2. olivertimm

    olivertimm Junior Member

    Registriert seit:
    11. Juni 2004
    Beiträge:
    25
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    3
    Ich bin jetzt auf das Urteil AG Saarbrücken, Urteil v. 1.3.2013, 37 C 378/1 hingewiesen worden.

    Ein pauschaler Ansatz von 10 Euro monatlich für die Satellitenanlage ist unzulässig. Der Vermieter kann nur Betriebskosten auf die Mieter umlegen, die ihm nachweislich als laufender Aufwand entstanden sind.

    Hintergrund: Pauschale für Antenne vereinbart
    Die Vermieter einer Wohnung verlangen vom Mieter die Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung.

    Im Mietvertrag ist für die Position "Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss" ein monatlicher Festbetrag von 10 Euro vorgesehen. Dementsprechend weist die Betriebskostenabrechnung unter der Position "SAT-Anlage" für das gesamte Jahr 120 Euro aus. Der Mieter hält diese Kosten für nicht umlagefähig.

    Entscheidung: Nur nachweisbare Betriebskosten umlegbar
    Der Mieter muss die Kosten für die SAT-Anlage nicht zahlen. Die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam. Umlagefähige Betriebskosten sind nur diejenigen, die dem Vermieter als nachweisbarer laufender Aufwand entstanden sind. Pauschale Ansätze sind insoweit unzulässig. Eine vertragliche Vereinbarung pauschaler Beträge ist unwirksam (§ 556 Abs. 4 BGB).

    Infolge dessen, wäre die Vereinbarung welcher der Betreiber will unzulässig. Die Sat Betriebskosten, welche es bisher über Nebenkosten gibt sind damit hinfällig.
     
    TV_WW gefällt das.
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.105
    Zustimmungen:
    31.111
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Dann dürften aber Modernisierungen auch nicht dauerhaft umgelegt werden. ;)
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.069
    Zustimmungen:
    4.837
    Punkte für Erfolge:
    213
    Das Problem welches ich an dieser Stelle sehe ist dass es sich um eine Einzelfallentscheidung eines Amtsgerichtes handelt.
    Andere Gerichte und Richter sind nicht an dieses gebunden, dafür ist die Instanz zu niedrig; andere Richter können in vergleichbaren Fällen anders entscheiden.

    Eine Entscheidung eines LG oder OLG hätte juristisch mehr Gewicht.
     
    DVB-T2 HD gefällt das.
  5. Thomas H

    Thomas H Board Ikone

    Registriert seit:
    1. Juni 2008
    Beiträge:
    4.215
    Zustimmungen:
    499
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Technisat DigiCorder HD S2
    Zu dem Thema Nebenkosten, da wartete ich schon länger, bis sich da was bei meiner Mutter rührt.
    Die wohnt im Betreuten Wohnen und Kabel TV von Vodafone ist da noch in den Nebenkosten inkludiert.
    Ein Prüfung beo Vodafone blieb da auch erfolglos, da es da scheinbar Probleme mit dem Vermieter des Anwesens gab.
    Erst heute bekam ich eine Whatsapp meiner Schwester, dass sich da endlich etwas getan hat!
    Knapp eine Woche vor Fristablauf!
    Gut 7 Euro soll sie jetzt Extra für Kabel TV zahlen.
    Ich habe ihr geraten dass anzunehmen.
    Zu einem pätereren Zeitpunkt, werde ich dann Kabel TV, Telefon und Internet zusammenlegen.
    Denn der Telefon und Internet ist noch bei der Telekom.
    Aber da muss ich mich bei Vodafone erkundigen, was da geht und welche Kosten da anfallen.
     
    Gorcon gefällt das.
  6. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

    Registriert seit:
    7. Mai 2016
    Beiträge:
    11.201
    Zustimmungen:
    4.865
    Punkte für Erfolge:
    213
    Nö, prinzipiell können nur nachweisbare (laufende) Kosten mit den Nebenkosten einer Mietwohnung geltend gemacht werden. Als Mieter hat man sogar das Recht, den genauen Nachweis zu verlangen.
     
    TV_WW gefällt das.
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.069
    Zustimmungen:
    4.837
    Punkte für Erfolge:
    213
    Bedeutet also, es gibt Mieter die es tolerieren dass der Vermieter etwas rechtswidriges tut? Vermieter sind mit diesem Vorgehen also erfolgreich weil zu wenige Mieter über die rechtliche Lage uninformiert sind und die Vermietervorgaben erdulden?
     
  8. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

    Registriert seit:
    30. April 2023
    Beiträge:
    921
    Zustimmungen:
    529
    Punkte für Erfolge:
    103
    Ich könnte mir vorstellen daß nicht wenige Mieter damit einverstanden sind, wenn man das so weiter laufen läßt wie es bisher war, statt daß die Mieter, jeder einzeln, einen Kabelvertrag abschließt, der dann bestimmt teurer ist als die jetzige Abrechnung über die Nebenkosten.
     
  9. digi-pet

    digi-pet Guest

    In dieser Situation wurde jahrelang ein Phantasiebetrag eingetrieben angelehnt an eine durchschnittliche Kabelgebühr ohne irgendwelche Kostenaufstellungen so wie ein Mieter ja auch keine Abrechnung einer beauftragten Kabelgesellschaft wie z.B. Vodafone bekommt .
     
  10. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

    Registriert seit:
    7. Mai 2016
    Beiträge:
    11.201
    Zustimmungen:
    4.865
    Punkte für Erfolge:
    213
    Wenn bisher die KabelTV-Anschlusskosten mit den Mietnebenkosten abgerechnet wurden, hatte auch jeder Mieter das Recht, die genaue Mietnebenkostenab-/-berechnung beim Vermieter einsehen zu können, um eventuell gegen nicht gerechtfertigte Nebenkosten Einspruch erheben zu können.